Dann geh’ doch zu einem Immobilienmakler o. ä., anstatt hier die Leute anzugehen!
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04.11.2022, 11:27 #21
Jo: besten Dank für den Input, das werde ich prüfen
Claus: Die Antwort auf deine Frage habe ich doch oben skizziert. Es gibt mehr als einen Eigentümer, wenn Hobbyraum und Flur im Falle von nur einem Mieter gesetzlich dazu zählen müssten, dann müsste dies berücksichtigt werde. Wenn ich es mir aussuchen könnte, dann würde ich sogar gerne auf eine Wohnflächenerhöhung von deutlich über 50qm und die damit verbundene Mehrmiete verzichten, um dem langjährigen Mieter zu ermöglichen das ganze Haus zu Mieten.
Can: Dem ist ja aber eben NICHT so
siehe oben!
Vielleicht müssten einige hier in der Diskussion einfach mal die Brille vom raffgierigen Eigentümer der seinen Mietzins optimieren will ablegen, da hier wie beschrieben das Gegenteil der Fall istGruß
Pascal
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04.11.2022, 11:37 #22
Gruß
Oliver
Ein Fußpilz hätte auch gereicht!
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04.11.2022, 11:40 #23
Oliver: Wen bin ich wie angegangen?
Gruß
Pascal
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04.11.2022, 11:59 #24
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04.11.2022, 12:05 #25
Puh da haben wir dann aber eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung. Wenn du meinen initialen Post liesst, lässt dieser absolut nicht darauf schliessen, dass ich daran Interesse habe, Wohnfläche und somit Miete zu erhöhen. Trotzdem wird es von manchen so interpretiert und in diese Richtung gelenkt auch nachdem ich dies erklärt habe.
Der Satz den du von mir zitierst ist kein Angehen, sondern lediglich als freundliche Empfehlung zum Perspektivenwechsel zu verstehen.Gruß
Pascal
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04.11.2022, 12:26 #26
Na dann. Viel Erfolg trotzdem.
Gruß
Oliver
Ein Fußpilz hätte auch gereicht!
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04.11.2022, 12:39 #27
Pascal, alles gut. Ich denke Dein Eingangspost hat suggeriert, dass Du im Vergleich zu zwei Einzelwohnungen bei einer Gesamtvermietung Wohnraum erhöhen möchtest. Hat sich zumindest durch meine Brille so gelesen.
Du hast das aber klargestellt.Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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04.11.2022, 12:51 #28
Alles gut Can
Gruß
Pascal
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04.11.2022, 13:45 #29
Mhh, ich bin vielleicht zu wenig kreativ, aber dann mach das doch einfach
Miete Wohnung1 + Miete Wohnung2 = Miete ganzes Haus
Ein Mieter, weniger Stress. Die Nutzung der zusätzlichen Flächen ist dann für ihn der Synergieeffekt, das ganze Haus zu mieten. Aber ich stelle mir das sicher viel zu einfach vorServus
Claus
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04.11.2022, 14:05 #30
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04.11.2022, 15:34 #31
Pascal, und da wir in D sind, gibts ne Wohnflächenverordnung
hab mal fix meine Kollegen in der Vermietung gefragt; aus Vermietungssicht sind diese Flächen (Treppenhaus) in einem Einfamilienhaus inkludiert. Im MFH nicht, da sie nicht zu 100% einer definierten Wohnung zugeordnet werden können. Deshalb werden auch die Kosten der Allgemeinbereiche über die Betriebskostenumlage auf alle Mieter umgelegt (Strom, Reinigung, etc.)
Vorteil für Euch wäre auch, dass der Mieter des gesamten Hauses die Versorgerverträge (Strom, Wasser, Gas, Müll) direkt abschießt und Ihr nichts damit zu tun habt.Geändert von Maga (04.11.2022 um 15:35 Uhr)
Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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05.11.2022, 14:03 #32
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05.11.2022, 15:12 #33
Wenn der aus irgendwelchen Gründen die Miete nicht mehr zahlen kann oder will, dann hast Du einen Totalausfall. Bei zwei Mietern bleibt eben noch die Einnahme von dem anderen.
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05.11.2022, 15:53 #34
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Wer das ganze Haus nutzt zahlt auch für das ganze Haus und nicht nur für die zwei Wohnungen im Haus. Einigt euch auf einem gesamt Mietpreis fürs Haus.
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05.11.2022, 17:10 #35
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05.11.2022, 17:27 #36
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05.11.2022, 18:27 #37
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05.11.2022, 20:39 #38
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05.11.2022, 21:26 #39
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05.11.2022, 21:51 #40
Wäre jetzt auch mein Vorschlag. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind 2 Wohnungen vorhanden. Beide waren vermietet, die unten jetzt leer und Mieter oben möchte jetzt noch zusätzliche Wohnung unten dazu mieten. Nebeneffekt, er weiß er nutzt das Haus alleine.
Dann einfach 2 Wohnungen vermieten. Nutzfläche in den NK als Gemeinschaftsfläche abrechnen. Auch wenn die Gemeinschaft nur ein Person ist, aber eben 2 Wohnungen anteilig betrifft. Weiterer möglicher Vorteil, wenn Mieter irgendwann doch nur noch eine Wohnung möchte, muss nur die gekündigt werden und der Rest bleibt. In den bisherigen MV müsste ja auch geregelt sein welche Wohnung welchen Keller oder Nebenräume nutzen darf, welcher ja keine zu vermietende Wohnfläche darstellt.
Dann müsstest du dich nicht mit Fragen der Wohnflächenerhöhung gegenüber den anderen Miteigentümern rumärgern oder die Miete über ein nicht gewolltes Maß erhöhen. Statt MV des ganzen Objektes, 2 MV für je eine Wohnung.Ohne Signatur
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