Nein. Abgesehen davon, dass es natürlich auf die jeweiligen Vetragsbedingungen ankommt, gilt dieses Urteil (nur) für die Parteien in diesem Prozess. Somit kann ein anderes Gericht auch anders entscheiden. Würde man annehmen, dass ein anderes Gericht (hoffentlich) auch so über den Wiederbeschaffungswert auf dem freien Markt gehen wird, würde es in dem von dir gestellten Fall die 20.000€ zusprechen, da es um das Modell geht. Hier haben sich die Parteien aber ja geeinigt das Nachfolgermodell als Grundlage zu nehmen, da es für den Mandanten ebenfalls erfolgsversprechend und in Ordnung war -> Hauptsache die Kohle!