Zitat Zitat von flip74 Beitrag anzeigen
Er hat grundsätzlich genau das zugesprochen bekommen, was er aufwenden muss, um sich das wiederbeschaffen zu können, was ihm entwendet wurde und laut Versicherungsvertrag zusteht, nämlich eine Sache gleicher Art und Güte zum Neuwert. Dann darf der Versicherer keine Neuwertversicherung anbieten (die er sich auch entsprechend vergüten lässt). Wenn Du Dich daran aufhängst, dass eine ungetragene 16700 laut Ch24 derzeit „nur“ 15.967,- EUR kostet (statt der zugesprochenen 16.340 EUR), hast Du recht
Erstmal vielen dank für das Teilen der Informationen. Die Klarstellung ist doch sehr erfreulich und beruhigt ein wenig.

Heißt dies jetzt im Umkehrschluss aber auch, dass wenn eine nicht mehr erhältliche Uhr aktuell bei sagen wir 20k€ liegen würde, das Nachfolgemodell bei 15k€ liegt, eine Hausratversicherung sich auf dieses Urteil berufen könnte und dann auch nur die 15k€ erstattet?