Zitat Zitat von Morgan911 Beitrag anzeigen
Sorry Berufung. Wenn du ehrlich bist steht dein Mandant besser da als vorher.
Er hat grundsätzlich genau das zugesprochen bekommen, was er aufwenden muss, um sich das wiederbeschaffen zu können, was ihm entwendet wurde und laut Versicherungsvertrag zusteht, nämlich eine Sache gleicher Art und Güte zum Neuwert. Dann darf der Versicherer keine Neuwertversicherung anbieten (die er sich auch entsprechend vergüten lässt). Wenn Du Dich daran aufhängst, dass eine ungetragene 16700 laut Ch24 derzeit „nur“ 15.967,- EUR kostet (statt der zugesprochenen 16.340 EUR), hast Du recht