Das Schöne - unter Vielem - an Rolex ist, dass es zu beinahe allen Uhren ihrer Geschichte heute noch Nachfolgemodelle gibt. Deren Neubeschaffung muss die Versicherung bezahlen. Dabei spielt übrigens der Zustand der gestohlenen Uhr keine Rolle, selbst die total verranzte 16700 ohne alles hier im Forum wertsteigendere Zubehör müsste so wieder beschafft werden, wie in dem hier vom Landgericht entschiedenen Fall. Ob man dann dafür eine NOS 16700 "mit alles" kaufen könnte, ist daher auch vollkommen irrelevant.
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13.02.2021, 23:39 #11Beste Grüße
Rainer
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