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  1. #141
    Day-Date Avatar von lordbre
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    Zitat Zitat von Dana_X Beitrag anzeigen
    - im Endeffekt möchten die Konzis die Uhren an den Armen der Kunden sehen

    Dann sollten die Konzis halt auch die Uhren an Kunden statt an die Grauhändler verkaufen
    Ich würge nicht, vor allem nicht nach zwei Maß
    Beste Grüße --- Markus


  2. #142
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Zitat Zitat von [Dents]Milchschnitte Beitrag anzeigen
    Ja mei, wenn die Konzis neidisch auf die Gewinnmitnahmen der Kundschaft sind, dann müssen sie halt 10 von 10 der begehrten Modellen direkt an den Grauhändler ihres Vertrauens weiterreichen, anstatt wie jetzt 8 von 10.
    genauso ist das.....
    Grüsse Micha

  3. #143
    Deepsea
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    Hallo,

    Ja der Autokauf... Fahrzeugbrief ist doch meist auf der Bank.

    Ja und beim Neuwagenkauf schon mal ins Kleingedruckte geguckt... nein?
    Wird Zeit.
    Kein Verkauf innerhalb eines Jahres an Privat.
    Soweit mit dem Eigentumsrechten bei Neuwagen.

    Gruß Stefan

  4. #144
    Daytona
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    Zitat Zitat von orphie Beitrag anzeigen
    dieses ganze Prozedere hält sicherlich einige Renditejäger und Spekulanten, die keine Ahnung haben, vom Kauf ab. Und das ist das wesentliche dabei.
    Denn die meisten von denen wissen nicht dass man überhaupt keine Garantiekarte mehr braucht

    Der spontane Kauf im Ausland ist auch nur mehr bei unbeliebten Modellen möglich. Ich zumindest kenne keinen Konzi mehr, der begehrte Modelle an Touristen verkauft.

    Im Falle eines Umzugs und Garantiefall, gibt es sicherlich eine Lösung!

    Wo steht dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört? Lünnettenschutz, Hangtag usw. gehören auch nicht dazu.
    Das wird genau niemanden abhalten, insb. nicht die von dir angesprochenen Personenkreise. Denn insb. diese Personen wissen wie der Hase läuft und im schlimmsten Fall verzichten sie halt auf ein paar Basispunkte Gewinn.

    Nirgends steht, dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört. Aber es ist wohl allgemeiner Konsens, dass bei einem hochpreisigen und technisch komplexen Gut wie einer mechanischen Uhr ein entsprechendes Dokument (ob nun aus Plastik, Papier, Holz, Stein, was auch immer) des Herstellers dabei ist, welches im Defektfall den Garantieanspruch belegt.
    Geändert von BJH (03.09.2020 um 11:12 Uhr)

  5. #145
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von smallGMT Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ja der Autokauf... Fahrzeugbrief ist doch meist auf der Bank.

    Ja und beim Neuwagenkauf schon mal ins Kleingedruckte geguckt... nein?
    Wird Zeit.
    Kein Verkauf innerhalb eines Jahres an Privat.
    Soweit mit dem Eigentumsrechten bei Neuwagen.

    Gruß Stefan
    Lustig. Ich wollte das gleiche schreiben.
    Ich habe vor 2 Monaten den ersten Neuwagen bar gekauft. Davor ausschließlich gebrauchte und davor Neuwägen, aber nur geleast.

    Da um das Fahrzeug ein großer Hype entstanden ist, und viele nicht so lange warten wollen, ich es aber überhaupt nicht eilig habe, habe ich ganz kurz überlegt gehabt es ohne Zulassung für ca. 10.000 eur mehr weiter zu verkaufen und mir selbes Fahrzeug noch mal zu bezsellen.

    Bevor ich die Idee geäußert hatte holte mich mien Händler auf den Boden der Tatsachen zurück, da er den Brief direkt an die Zulassungsstelle sendete und die Zulassungsstelle anwies, dass der Brief an den Händler zurück gesendet wird.

    Ich rief den Händler an und fragte nach, warum ich die Brief des bereits vollständig bezahlten Fahrzeuges nicht ausgehändigt bekomme.

    Er teilte mir mit, dass ich den Brief vor ort mit Fahrzeug bekomme, weil ich das Auto nur bekomme, wenn ich das Fahrzeug auf meinen Namen (!) zugelassen habe.
    Ich antwortete flapsig, dass ich das Auto gekauft und bezahlt habe, ohne Rabatt Gruppen zu nutzen, und dass ich mit dem Fahrzeug machen kann, was ich will. Vielleicht auch gar nicht zulassen.

    Er verneinte dies. VW will eine Kopie vom Schein und Brief und das Auto gibt es nur bei Zulassung auf den Käufer.

    Mir war es egal, weil ich mich sowieso schon entschieden hatte es zu nehmen.
    Trotz allem hörte ich das zum ersten Male.

    Da eh nachgefragt wird: es ist ein California Camper

  6. #146
    Zitat Zitat von BJH Beitrag anzeigen
    Nirgends steht, dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört. Aber es ist wohl allgemeiner Konsens, dass bei einem hochpreisigen und technisch komplexen Gut wie einer mechanischen Uhr ein entsprechendes Dokument (ob nun aus Plastik, Papier, Holz, Stein, was auch immer) des Herstellers dabei ist, welches im Defektfall den Garantieanspruch belegt.
    Für den Garantieanspruch/Gewährleistungsfall sollte die Rechnung in der ersten zwei Jahren genügen. Danach bekommt man die Karte doch ausgehändigt.
    Gruß

    Jan

  7. #147
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    Uhr gekauft in Monaco , es kam zu einem Garantiefall, Uhr bei einem Konzi in Deutschland abgegeben, dieser verlangte sofort die Garantiekarte, machte eine Kopie davon und schickte die Uhr nach Köln. Wohl dem der nach dem Kauf, wo auch immer, die Garantiekarte hat

  8. #148
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von Princeofmonacodibaviera Beitrag anzeigen
    ...
    Stellt Euch mal vor, Ihr geht Euch ein neues Auto kaufen und der Händler behält den "Fahrzeugbrief" ein. Würde doch keiner mitmachen... vor allem wenn ich bspw. bar zahle. Bei Leasing, Miete, Sonstigem ist das was anderes, aber bei 100% Eigentum... NoGo!
    Die Karte gehört zum Lieferumafang, schluss aus.

    ...
    lol - was ein Vergleich! Der KFZ Brief ist das Dokument, was den rechtlichen Eigentümer definiert. Das tut eine Garantiekarte nicht!

    Wenn Du vergleichst, nimm bitte auch das Scheckheft, was im Handschuhfach liegt, denn mehr - im Vergleich - ist es nicht.

    In beiden Fällen (Auto und Uhr) ist die Garantie (Leistung) im Lieferumfang enthalten und durch einbehalt, ist die Garantie ja nicht weniger eingeschränkt.


    Wie auch immer, wäre gerne dabei, wenn die die, hier so laut schreien, dass dann auch beim Konzi tun.
    Geändert von obiwankenobi (03.09.2020 um 11:35 Uhr)
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  9. #149
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    Hihihhi. Alle Boomer-Sepkulanten die sich darüber aufregen hat man erfolgreich ausgesiebt. Chapeau an den Konzessionär; werde ich meinem auch vorschlagen.
    Wear it in good health

  10. #150
    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Wie auch immer, wäre gerne dabei, wenn die die hier so laut schreien, dass dann auch beim Konzi tun.
    "Entweder in bekomme die Daytona mit Garantiekarte, oder ich kaufe die Uhr nicht. Da haben Sie dann Pech gehabt"

    Äh .... Pech gehabt habe ja dann ich ... äh ... halt, ich nehme die Uhr ohne ... ooh schon verkauft
    Geändert von jps (03.09.2020 um 11:40 Uhr)
    Gruß

    Jan

  11. #151
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Mich würde interessieren, ob der Konzi die Garantiekarten auch einbehält, wenn er die Uhren an einen Grauhändler vertickt?
    Grüsse Micha

  12. #152
    Freccione Avatar von orphie
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    in dem Thread steht so viel Halbwissen, Spekulation und eigene Interpretation, dass mir schon schwindelig ist.

    yourken: ich weiß ja wo die Garantiekarte ist, wenn sie der Konzi für 2 Jahre einbehält. Dann soll der die halt einscannen und wo auch immer hinschicken. Wo ist das Problem?

    BJH: den ein oder anderen hält das sehr wohl ab! Vielleicht nicht viele, aber diejenigen die einfach den schnellen Euro machen wollen und sich nicht weiter damit beschäftigen, schon.
    liebe Grüße
    Alex

  13. #153
    GMT-Master
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    Mich würde interessieren, ob der Konzi die Garantiekarten auch einbehält, wenn er die Uhren an einen Grauhändler vertickt?
    You made my day !!

    Wurden bisher die Kärtchen ausgefüllt, wenn Uhren an Aufkäufer / Graue verkauft wurden ? Nein.
    Die Aufkäufer werden nach wie vor mit "full sets" bedient.

    Grüße, Schnauzer

  14. #154
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    lol - was ein Vergleich! Der KFZ Brief ist das Dokument, was den rechtlichen Eigentümer definiert.
    Das zweifel ich an...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  15. #155
    Sea-Dweller Avatar von Skullking
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    Zitat Zitat von Giulietta Beitrag anzeigen
    Das ist ja nun kein von naturblonden Jungfrauen bei Vollmond handgeklöppeltes Produkt aus seltenen Erden.
    Bist du da so sicher? Man munkelt, in der Nach des 2.9. wurde eine schöne Stahl Daytona und eine neue Sub von den Jungfrauen nach Genf übergeben...

    Liebe Grüsse, Felix

  16. #156
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Das zweifel ich an...
    Darfst Du. Kann man auch genauer drauf eingehen, gehört hier aber nicht her.

    Mir ging es lediglich um den Vergleich KFZ Brief/Scheckheft/Garantiekarte.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  17. #157
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    lol - was ein Vergleich! Der KFZ Brief ist das Dokument, was den rechtlichen Eigentümer definiert.


    :
    In der Sekunde wo du das schreibst, schaue ich verwundert auf meinen Kfz Brief


  18. #158
    Sea-Dweller Avatar von Skullking
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    Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist der „Ausweis“ des Fahrzeugs.
    Er enthält ausführliche Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Fahrzeugs. Wer das Auto fährt, muss den Fahrzeugschein dabeihaben. Denn bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer den Führerschein und den Fahrzeugschein vorzeigen. So kann das Auto identifiziert werden.


    Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs.
    Er enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein. Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren. Nur zur Zulassungsstelle und zum Verkauf musst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung mitbringen.


    Quelle: allianzdirect.de
    Liebe Grüsse, Felix

  19. #159
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    Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
    Glaube ich nicht.
    Auch die anderen Stories nicht.

    Wenn etwas „im Vetrauen“ zu erzählen ist, dann ist da schon was krumm.
    Und dann wird es sicher nicht einem Kunden erzählt, blabla.

    Das ganze Thema hier ist ein Hoax.

    Die Definition zur Karte und der Nutzen ist Seiten Rolex geklärt/vorgegeben und damit basta.
    2 Quellen, jahrelange Beziehung zu beiden Personen. Hoax ist ausgeschlossen, er hat es mir persönlich gesagt ( durch E-Mail verbreitete Falschmeldung = Hoax ).

    Grüße
    Sascha
    Geändert von Dana_X (03.09.2020 um 13:45 Uhr)

  20. #160
    Deepsea
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    Zitat Zitat von Micha2903 Beitrag anzeigen
    Mich würde interessieren, ob der Konzi die Garantiekarten auch einbehält, wenn er die Uhren an einen Grauhändler vertickt?
    Blasphemie!!!!!!

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