Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

P.s. Gefunden ist absatz 11
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
+ Einen zusätzlichen Reflektor benötigen Rennräder und andere Räder nicht mehr, wenn im Rücklicht ein Reflektor integriert ist." Woran erkenne ich das?


Zitat Zitat von 01kaufmann Beitrag anzeigen
Marius: Immer noch black beauty. Was hast du jetzt für Reifen drauf?

Gruß
Konstantin
32er Vittoria Graphene Terreno Zero Tubeless. Mittig kaum Profil so dass man damit immer noch sehr schnell unterwegs sein kann; nach außen hin aber dann eine leichtes Stollenprofil so dass man auch mal beruhigt durch den Wald knattern kann