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  1. #1
    GMT-Master Avatar von FritzEots
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    Radar

    hab ich auch am Tarmac, geht super...

    Benefit ist schon ernorm, vor allem da man vorher weis ob ein Auto oder mehrere kommen.

    Außerdem sieht man wann das Auto überholt. Links abiegen ohne Schulterblick würde ich jedoch nicht....

    Ich habe meins aus so einem Shop in Frankreich....

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Das würde mich auch mal interessieren.
    Ich bin damals ja um das Rotlicht von Lupine rumgeschlichen, hätte aber dann noch etwas für vorne gebraucht und man muss eh schon eine Tonne von Akkus laden.
    Daher fand ich dann die All in One Lösung von der Supernova Airstream auf dem Papier gut.
    Der Akku ist aber ein wenig schwach auf der Brust.

    Überlege jetzt vielleicht das Radar oder das Rotlicht doch irgendwann noch zu holen.
    Geändert von Sailking99 (03.11.2020 um 09:20 Uhr)
    There is no Exit, Sir.

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Soweit ich weiß gibt es zwei Versionen.

    Eine mit Zulassung nach StVZO mit rotem Dauerlicht und eine Version fürs Ausland die auf Blinklicht umschaltet sobald sich Fahrzeuge nähern, die Frequenz des Blinkens verändert sich je näher das Fahrzeug kommt

  4. #4
    GMT-Master Avatar von FritzEots
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    Zitat Zitat von Muellema Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß gibt es zwei Versionen.

    Eine mit Zulassung nach StVZO mit rotem Dauerlicht und eine Version fürs Ausland die auf Blinklicht umschaltet sobald sich Fahrzeuge nähern, die Frequenz des Blinkens verändert sich je näher das Fahrzeug kommt
    Frankreich

  5. #5
    Blinklicht irritiert Autofahrer und blendet. Auch kann man die Entfernung zum Rad schlechter einschätzen. Deshalb in D nicht erlaubt. Zu dieser Zeit fahre ich mit Warnweste um mich möglichst sichtbar zu machen. Überschuhe mit Reflektorstreifen usw.

  6. #6
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Rolexplo Beitrag anzeigen
    Blinklicht irritiert Autofahrer und blendet. Auch kann man die Entfernung zum Rad schlechter einschätzen.
    Blinklicht macht Autofahrer aufmerksamer wie eine durhgehend, in gleicher Helligkeit funzelnde Leuchte. Analog Warnblinker
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  7. #7
    Comex
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    Zitat Zitat von Rolexplo Beitrag anzeigen
    Blinklicht irritiert Autofahrer und blendet. Auch kann man die Entfernung zum Rad schlechter einschätzen. Deshalb in D nicht erlaubt. Zu dieser Zeit fahre ich mit Warnweste um mich möglichst sichtbar zu machen. Überschuhe mit Reflektorstreifen usw.
    Ich halte da auch nichts von, mit nicht STVO konformen Dingen rumzufahren und nachher noch ne Teilschuld zu haben im Fall des Falles.

    Zudem glaube ich nicht, dass nun ein blinkendes rotes Licht deutlich mehr hilft als n permanent leuchtendes plus Leuchtstreifen. Schlimmstenfalls blendet, irritiert es und bringt noch andere in Gefahr.
    Viele Grüße, Florian!

  8. #8
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Ich halte da auch nichts von, mit nicht STVO konformen Dingen rumzufahren und nachher noch ne Teilschuld zu haben im Fall des Falles.
    Hast du im Zweifelsfall so oder so wenn dein Rennrad nicht so aussieht:
    unnamed.gif

    Das ist übrigens Gebot; hat also nochmal eine ganz andere Tragweite als ein verbotenes Rücklicht.
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  9. #9
    Yacht-Master
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    Also ich hab ja zwei Rücklichter; die ih je nach Einsatzzweck montiere.

    Einmal ein durchgehend brennendes für die üblichen Stadt- und Fahrradwege und das Lezyne wenn es zb auf den Feldberg geht. Dort ist Geschwindigkeitsbegrenzung 100km/h, kein Fahrradweg, Wald und Nebel. In dieser Situation schalte ich das Strobe-Mode ein, wobei dieser im optimalen Freqenzbereich von 4-5Hz / Sec liegt. Das ist zumindest laut Nasa für die Erkennung alle andern Modi überlegen
    Wear it in good health

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Naja, das können wir hier nicht endgültig klären Erlaubt ist das in Deutschland wohl eh nicht, und wer sich so etwas besorgt, soll das tun, aber vielleicht einigen wir uns darauf, dass wir gut auf uns aufpassen sollten
    Meet me in NY.

  11. #11
    Comex
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    Whatever.

    Ich fahr eh nicht im Dunkeln.
    Viele Grüße, Florian!

  12. #12
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Whatever.
    Ja was denn jetzt? Aufm Rennrad bist wegen dem nicht korrekt angebrachten oder fehlenden Reflektoren etc. beim Unfall immer im Nachteil bzw. in der Teilschuld. Egal ob Tag oder Nacht. Du meintest du hälst nichts davon nicht StVZO-konform rumzufahren??

    Ich dachte es geht um den Sicherheitsaspekt. Und da geht einfach nichts über erhöhte Aufmerksamkeit. Leider sind wir in Deutschland immer noch diejenigen mit den zweitmeisten, getöteten Fahrradfahrern in der EU. Kann jetzt jeder für sich ausmachen ob das an fehlenden Radwegen, Beleuchtung oder sonstwas liegt.
    Geändert von Viper (03.11.2020 um 11:53 Uhr)
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  13. #13
    Sea-Dweller Avatar von Fabian.
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    Zitat Zitat von Viper Beitrag anzeigen
    Ja was denn jetzt? Aufm Rennrad bist wegen dem nicht korrekt angebrachten oder fehlenden Reflektoren etc. beim Unfall immer im Nachteil bzw. in der Teilschuld. Egal ob Tag oder Nacht. Du meintest du hälst nichts davon nicht StVZO-konform rumzufahren??

    Ich dachte es geht um den Sicherheitsaspekt. Und da geht einfach nichts über erhöhte Aufmerksamkeit. Leider sind wir in Deutschland immer noch diejenigen mit den zweitmeisten, getöteten Fahrradfahrern in der EU. Kann jetzt jeder für sich ausmachen ob das an fehlenden Radwegen, Beleuchtung oder sonstwas liegt.
    Man kann das ganze übrigens so halb legal umgehen, indem man Leuchtstreifen an den Felgen anbringt, Klickpedale mit Reflektoren fährt und vorne und hinten kleine Minireflektoren nutzt, die nicht so hässlich sind und dazu, um gesehen zu werden, ein blinkendes Licht am Helm. Das ist nämlich, soweit ich es herausfinden konnte, nicht illegal.
    OK

  14. #14
    Yacht-Master
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    Zum Allrounder "verkommen" jetzt:

    IMG_2404.jpg
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  15. #15
    Daytona Avatar von Clark11
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    Zitat Zitat von Muellema Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß gibt es zwei Versionen.

    Eine mit Zulassung nach StVZO mit rotem Dauerlicht und eine Version fürs Ausland die auf Blinklicht umschaltet sobald sich Fahrzeuge nähern, die Frequenz des Blinkens verändert sich je näher das Fahrzeug kommt
    Genau so

    Zitat Zitat von FritzEots Beitrag anzeigen
    Radar

    hab ich auch am Tarmac, geht super...

    Benefit ist schon ernorm, vor allem da man vorher weis ob ein Auto oder mehrere kommen.

    Außerdem sieht man wann das Auto überholt. Links abiegen ohne Schulterblick würde ich jedoch nicht....

    Ich habe meins aus so einem Shop in Frankreich....
    Meins auch aus Frankreich , die Funzel mit D Zulassung ist mir einfach zu wenig.

    Zitat Zitat von Rolexplo Beitrag anzeigen
    Blinklicht irritiert Autofahrer und blendet. Auch kann man die Entfernung zum Rad schlechter einschätzen. Deshalb in D nicht erlaubt. Zu dieser Zeit fahre ich mit Warnweste um mich möglichst sichtbar zu machen. Überschuhe mit Reflektorstreifen usw.
    Lieber irritiere ich mal hier und da einen Autofahrer als das die Autofahrer fröhlich am Handy rumtippen und garnichts mitbekommen
    Je heller desto besser

    Ist übrigens in der kompletten EU zugelassen nur bei uns (wieder mal) nicht, geht ja nur um Radfahrer
    Geändert von Clark11 (03.11.2020 um 12:52 Uhr)
    ___________
    Gruß Joerg

  16. #16
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    Geändert von Sailking99 (03.11.2020 um 12:55 Uhr)
    There is no Exit, Sir.

  17. #17
    Comex
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    So kenne ich es auch, bin aber kein Experte für die STVO
    Viele Grüße, Florian!

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    P.P.S. Gleich mal hier nachgefragt: was ist die Klingelempfehlung?
    There is no Exit, Sir.

  19. #19
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    + Einen zusätzlichen Reflektor benötigen Rennräder und andere Räder nicht mehr, wenn im Rücklicht ein Reflektor integriert ist." Woran erkenne ich das?


    Zitat Zitat von 01kaufmann Beitrag anzeigen
    Marius: Immer noch black beauty. Was hast du jetzt für Reifen drauf?

    Gruß
    Konstantin
    32er Vittoria Graphene Terreno Zero Tubeless. Mittig kaum Profil so dass man damit immer noch sehr schnell unterwegs sein kann; nach außen hin aber dann eine leichtes Stollenprofil so dass man auch mal beruhigt durch den Wald knattern kann
    Wear it in good health

  20. #20
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    ...

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    ... und Pedalreflektoren!
    --
    Beste Grüße, Andreas

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