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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von ovw Beitrag anzeigen
    Bis zur Hälfte des Artikels fand ich alles halbwegs einleuchtend und finde Herrn Stern auch irgendwie ehrlicher und geradliniger als sein AP- oder Hublot-Äquivalent. Am Rande macht man sich auch mal wieder klar, was es bedeuten muss, 62 000 Uhren dieser Fertigungstiefe per annum herzustellen.

    Die Passage, die sinngemäß lautet: "Wer eine Nautilus kauft und zeitnah als pre-owned weiter verkauft, bekommt nie mehr eine Patek", finde ich dann doch sehr bemerkenswert. Das offenbart für mich die inzwischen ganze Abgehobenheit dieser Menschen. Sie verknappen aus betriebswirtschaftlichen oder marktstrategischen Überlegungen heraus ein Gut, geben das offen zu und möchten dann aber den Leuten, die es erlangen konnten, Vorschriften machen, wie lange sie die gnädig überlassene Ware in ihrem Eigentum zu halten haben, bevor es aus ihrer Sicht in Ordnung ist, es weiter zu veräußern. Das geht mir einfach viel zu weit, nicht weil ich Grauverkäufer so sympathisch finde, sondern weil es einfach gegen mein elementares Rechtsverständnis verstößt.

    Wenn ich einen Kunstgegenstand, ein Auto oder eine Aktie* kaufe, sagt mir zurecht niemand, wie lange ich warten muss, bis das erworbene Gut weiterverkaufe, denn es gehört jetzt mir. Bei Grund und Boden ist es hierzulande zurecht anders, und man erleidet bei schnellem, profit-orientiertem Verkauf Nachteile, da Grund und Boden ein sehr besonderes Gut ist, welches elementare menschliche Bedürfnisse berührt. Aber bei einer Uhr soll das okay sein?! Weil diese Typen sich in ihren eigenen Marketing-Netzen verfangen?! Und dann auch noch die Krokodilstränen gleich mitliefern: Der arme aufrechte PP-Kunde, der wacker auf die Zuteilung wartet, ist sauer, wenn er sieht, dass der freie Markt sich Bahn bricht. Sorry, aber da bleibt mir die Spucke weg. Vermutlich wäre so ein Zuteilungsstopp bei zu schnellem Verkauf sogar justiziabel, wenn's mal einer drauf anlegt. Das grenzt an Erpressung. Der Uhrenkäufer der heutigen Zeit macht sich langsam zum belächelten Erfüllungsgehilfen der Marketingkonzepte der Hersteller.

    *da gibt es ein paar Ausnahmen, ich weiß.
    +1. diese Bevormundung, was man mit seinem Eigentum macht, ist gesetzlich nicht bindend, lächerlich und auch für den Namen PP kontraproduktiv. das finden nur
    leute, die permanent PP kool-aid trinken, in Ordnung.
    wie schon gesagt, ich habe einen Verkaufszusatz für einen Uhrenkauf unterschrieben, der mich verpflichtet, die Uhr zwei jahre zu halten. mein Anwalt sagte mir, das ist echt nicht mal den wert des Papiers wert, auf den es gedruckt ist. es reizt mich sehr, die Uhr zum spass zu verkaufen, und sogar den Juwelier zu informieren (wurscht, ob ich je wieder was von ihm krieg).
    ist kindisch, aber vor solchen Praktiken sollten künden geschützt werden.

  2. #2
    Daytona Avatar von Surforbiter
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    Zitat Zitat von pam66 Beitrag anzeigen
    es reizt mich sehr, die Uhr zum spass zu verkaufen, und sogar den Juwelier zu informieren (wurscht, ob ich je wieder was von ihm krieg).
    ist kindisch, aber vor solchen Praktiken sollten künden geschützt werden.
    Und was beweist Du damit: Dass er sich in Dir getäuscht hat? Dass Du sein Vertrauen ausgenützt hast? Und vor welcher Praxis willst Du Kunden schützen: dass sie ohne ihr Zutun oder Verdienst einen Luxusgegenstand bekommen, der mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro mehr wert ist als sie Geld auf den Tisch legen? Mich musst Du vor dieser Praxis bitte nicht schützen!
    Beste Grüße, Florian

  3. #3
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von Surforbiter Beitrag anzeigen
    Und was beweist Du damit: Dass er sich in Dir getäuscht hat? Dass Du sein Vertrauen ausgenützt hast? Und vor welcher Praxis willst Du Kunden schützen: dass sie ohne ihr Zutun oder Verdienst einen Luxusgegenstand bekommen, der mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro mehr wert ist als sie Geld auf den Tisch legen? Mich musst Du vor dieser Praxis bitte nicht schützen!
    ob sich der Verkäufer in mir täuscht oder nicht, das verfehlt den Punkt. der ist, dass das einmischen in eigentumsverhaeltnisse tabu sein muss. der Händler entscheidet, ob er an mich verkauft oder nicht und ich entscheide, was ich mit meiner Uhr mache. ganz einfach.

  4. #4
    Freccione Avatar von le0p0ld
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    Zitat Zitat von pam66 Beitrag anzeigen
    ob sich der Verkäufer in mir täuscht oder nicht, das verfehlt den Punkt. der ist, dass das einmischen in eigentumsverhaeltnisse tabu sein muss. der Händler entscheidet, ob er an mich verkauft oder nicht und ich entscheide, was ich mit meiner Uhr mache. ganz einfach.
    Einmischen in Eigentumsverhältnisse funktioniert natürlich auch nicht. Das wird wohl Dein Anwalt gemeint haben. Schuldrechtliche Vereinbarungen, dass man bestimmtes Eigentum überträgt, funktionieren grundsätzlich - AGB-Kontrolle außen vor -, führen im Falle ihrer Wirksamkeit aber nicht zur Unwirksamkeit der sachenrechtlichen Verfügung...
    Au revoir,
    Nils

  5. #5
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von le0p0ld Beitrag anzeigen
    Einmischen in Eigentumsverhältnisse funktioniert natürlich auch nicht. Das wird wohl Dein Anwalt gemeint haben. Schuldrechtliche Vereinbarungen, dass man bestimmtes Eigentum überträgt, funktionieren grundsätzlich - AGB-Kontrolle außen vor -, führen im Falle ihrer Wirksamkeit aber nicht zur Unwirksamkeit der sachenrechtlichen Verfügung...
    das stimmt natürlich genau. mein Anwalt meinte, dass so ein fall in der praxis chancenlos ist für den konzi.
    Geändert von pam66 (09.10.2019 um 08:57 Uhr)

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