+1 Der Peter weiß halt die bessere Formulierung. Danke.Klingt komisch, ist aber so. (Peter Lustig)
Eine Hausratversicherung hat die Aufgabe, Dich gleichzustellen.
Das heißt, Du sollst durch den entstandenen Schaden nicht profitieren, aber auch hinterher nicht mit leeren Händen dastehen.
Wenn Du Dir nach dreijähriger Wartezeit eine Daytona beim Konzi für LP 11k gekauft hast und die Uhr nach nur zwei Monaten nun weg ist, weil böse Menschen wärend Deines Hawaii-Urlaubs in Dein Schlafzimmer eingedrungen sind und Dir die Uhr vom Nachttisch gestohlen haben, ist die Versicherung dazu verpflichtet, Dich gleichzustellen.
Nun geht das aber blöder Weise nicht, weil Dir der Konzi für die nächsten drei Jahre keine Stahldaytona versprechen kann. Diese Situation ist auch den Schadenregulierern bzw. Gutachtern der Versicherung bekannt und dementsprechend kannst Du Dir zur Gleichstellung die Uhr woanders kaufen.
Das Gegenteil ist der Fall, wenn Du Dir einen neuen Monster-Flachbildschirm für 10k im Media-Markt gekauft hast, und dieser von den Panzerknackern abtransportiert wurde. Wenn das Modell nun ein Auslaufmodell ist und zwischenzweitlich nur noch 5k kostet, gibt es auch nur noch 5k zwecks Wiederbeschaffung.
Wie gesagt, dass ganze nennt sich Gleichstellungsprinzip und ist die Grundlage einer jeden Hausratversicherung.
Diese teilt Dir das Ganze auch gerne schriftlich mit.![]()
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