Zitat Zitat von raketenkonstrukteur Beitrag anzeigen
Im Falle von seltenen, nicht wieder beschaffbaren Sammlerstücken empfiehlt es sich deshalb vorab eigene Gutachten erstellen zu lassen und entsprechend bei der Versicherung die Erstattung im Schadensfall beglaubigen zu lassen.
Zitat Zitat von rudi65 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)

Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.

Gruß aus Münster
Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
Sorry, aber das was Du hier geschrieben hast ist falsch.

Wenn eine Gleichstellung durch gewisse Umstände (z. B. Verfügbarkeit) nicht möglich oder zumutbar (z. B. Wartezeit über mehrere Jahre) ist, wird von Sachverständigen der Wiederbeschaffungswert ermittelt und (Deckungsumme vorausgesetzt) entsprechend reguliert.

Dazu sind Versicherer vertraglich verpflichtet.
Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
So sieht es aus und dem Rudi kann ich nur beipflichten!

Im Falle einer alten Daytona oder Sub würde der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis eines vergleichbaren Nachfolgemodell ersetzen, also den aktuellen LP.
Dem zugrunde gelegt hat der Geschädigte kein Anrecht auf höher Entschädigung, AUSSER er hat für diese speziellen Uhren einen Nachweiss über die Höhe des Wertes und hat es dann im Falle der Hausratversicherung auch entsprechend mit angegeben und versichert.

Kann alles ganz einfach sein.......
Zitat Zitat von Julfri89 Beitrag anzeigen
Moin aus Hamburg,

hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig. rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.

Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...

Viele Grüße
Julian
Was die Versicherungsprofis da schreiben ist für mich absolut nachvollziehbar. Was Peter oben schreibt auch, aber da wird man sich was die Wartezeit anbelangt, wahrscheinlich bei den Versicherungen die Zähne ausbeissen...... Daytona 11.3k und fertig. Wartezeit? Pech gehabt.....

Haben die Versicherer eigene Gutachter oder wer macht sowas??? Ich denke, es ist auf jeden Fall wichtig, bei Uhren die nicht mehr hergestellt werden, ein Gutachten machen zu lassen.... -