Vorausgesetzt er hat die Uhr in D überhaupt mit MwSt. im Laden gekauft.
Wenn sie gebraucht war unterliegt sie der Differenzbesteuerung nach §25a UstG. und er bekommt nichts zurück, muss aber dennoch die 9% Schweizer Ust. entrichten.
Wenn der Verkäufer es dennoch irgendwie schaffen sollte, einen Zollbeleg für die Einfuhr in die Schweiz zu finden, kannst Du diesen als Ursprungszeugnis verwenden.
Somit würde dann der Zoll entfallen, die Einfuhrumsatzsteuer von 19% bleiben jedoch fällig.
Ergebnis 1 bis 20 von 69
Baum-Darstellung
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06.01.2016, 14:33 #11Peter
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