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  1. #81
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Ich hatte Rechtsprechung des BGB in #47 ja schon exemplarisch mal zitiert. Kann man aus Sicht Händlerwerbung zum Kunden sicher drüber diskutieren. Zwischen Händler/Rolex eher nicht.

    Die Norm kann ich gerne auch nochmal zitieren:

    Zitat Zitat von Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Beitrag anzeigen
    Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind
    (...)
    Nr. 5
    Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen (Lockangebote). Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen.(...)
    Geändert von J.S. (24.08.2018 um 12:57 Uhr)
    Viele Grüße,

    Jonathan

  2. #82
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Hat dein Anwalt dies zufällig etwas spezifischer ausgeführt und dir ggf sogar ne Anspruchsgrundlage genannt ?
    Nein, es war nur ein kurzes Gespräch, ein lockerer Gedankenaustausch, und er hat sich nicht mehr gemeldet, siehe #55.

    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Welchen Aufwand betreibt man denn ?
    Z. B. bestellt man 1.000 mal eine Daytona weltweit schriftlich. Oder man fährt vergeblich zu etlichen Konzis hin, um eine Daytona bestellen zu wollen (nicht: gleich kaufen zu können!).

    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Bei den 'regulären ' Konzis besteht ja sogar die Gefahr, dass zu ner anderen Marke gegriffen wird.
    Guter Punkt! Danke dafür!

    Gruß,
    Christian
    #beyondpatek

  3. #83
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    Ich hatte Rechtsprechung des BGB in #47 ja schon exemplarisch mal zitiert. Kann man aus Sicht Händlerwerbung zum Kunden sicher drüber diskutieren. Zwischen Händler/Rolex eher nicht.

    Die Norm kann ich gerne auch nochmal zitieren:
    Merci und sorry für's überlesen.

    MMn sind die Situationen nicht vergleichbar.

    Allein schon weil das Angebot von LIdl / Aldi auf einen begrenzten zeitlichen Rahmen ausgelegt war : Nur von Montag bis Mittwoch dieser Woche.

    Weiter kann man sich dann über den Unterschied von Butter zu Luxusuhr unterhalten in Bezug darauf inwieweit der Hersteller / Händler dafür zu sorgen hat eine gewisse Stückzahl vorrätig zu haben um den zu erwarteten Bedarf decken zu können ;D


    Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen
    Nein, es war nur ein kurzes Gespräch, ein lockerer Gedankenaustausch, und er hat sich nicht mehr gemeldet, siehe #55.



    Z. B. bestellt man 1.000 mal eine Daytona weltweit schriftlich. Oder man fährt vergeblich zu etlichen Konzis hin, um eine Daytona bestellen zu wollen (nicht: gleich kaufen zu können!).



    Wie gesagt - das sind wohl Aufwendungen die man tätigt, aber die sind hier nicht ersatzfähig.
    Erst mal ist so eine Werbung ja nur eine invitatio ad offerendum ( nichts verbindliches - nur ne ' Einladung ' zum Geldausgeben )
    Und Zeit wäre dann wie oben gesagt (leider ! ) nur ersatzfähig, wenn man geltend machen kann, dass einem zugesagt wurde und die Uhr dann doch nicht da war und man deswegen Arbeitszeit verloren hat.

  4. #84
    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Jemand der ne Daytona will kauft dann nicht mal eben ne Explorer und ne Datejust als Ersatzkauf.
    Doch, das passiert oft - jedenfalls oft genug, als dass es sich für Rolex lohnt.

    Gerade gestern/heute hat jemand im Pepsi-Thread ein Bild seiner neuen CHNR veröffentlicht, weil er keine BLRO gekriegt hat. Die will er sich später holen.

    Auch sonst liest man hier fast täglich Berichte über solche Ersatzkäufe. Rolex tut u.a. mit dem hohen Werbedruck für die Pepsi bei gleichzeitiger Verknappung viel dafür, solche Käufe zu provozieren.

    Bei aller Sympathie für die Marke und vor allem für die Uhren an sich: mich stößt das sehr ab!

    Cheers
    Peter
    Geändert von PeterPPSt (24.08.2018 um 20:10 Uhr)

  5. #85
    Deepsea Avatar von tiger071
    Registriert seit
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    Ich finde die Fragestellung durchaus interessant!

    Die Beweissicherung ist ja bereits durch ein anderen Member erfolgt. Umfang ca. 500 Seiten
    Grüße aus der Hauptstadt!

    Dirk

  6. #86
    Deepsea Avatar von myst666
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    Ich sehe den Unterschied, gerade beim hier genannten Vergleich mit Aldi, dass man zwischen Konsumgütern und Gütern des täglichen Bedarfs unterscheidet. Dein täglich Brot darf dir niemand verwehren aber ohne Rolex könnte man im Prinzip leben. Auch wenn für mich dieser Gedanke grauenhaft ist !😂

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