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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Frage Wettbewerbsverstoß durch Irreführung oder gar unlauterer Wettbewerb?

    Mittlerweile frage ich mich, ob das Verhalten von Rolex nicht an unlauteren Wettbewerb grenzt oder ob es nicht sogar welcher ist. Irreführung sehe ich persönlich in jedem Fall gegeben.

    Einige Konzessionäre, mit denen ich in den letzten Wochen gar Monaten gesprochen habe, klagen über die Lieferfähigkeit des Unternehmens Rolex. Keiner der Konzessionäre ist in der Lage Sportmodelle zu liefern oder hat etwas in den Auslagen. Rolex bewirbt diese aber aktiv, auch in seinen Verkaufsunterlagen.

    Ich rede hier ja nicht von kurzzeitigen Lieferengpässen, sondern um eine bewusste starke Verknappung oder Nichtbelieferung eines Marktes oder mehrerer Märkte. Die Gründe dafür seien dahingestellt, die erschließen sich mir nicht.

    Jeder Händler muss doch auch Ware, die er bewirbt, in ausreichender Menge verfügbar haben. Gilt dies nicht für einen Hersteller wie Rolex?
    Wie seht ihr das? Insbesondere würde mich die Meinung von „Fachleuten“ hier interessieren.

    Und bitte nicht abschweifen oder das Thema versemmeln.

  2. #2
    Deepsea Avatar von chris-s7
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    Rolex kann tun und lassen was sie wollen. Und das hat weder was mit Irreführung oder unlauterer Wettbewerb zu tun.

    Wer soll einem Unternehmen vorschreiben wieviel sie produzieren müssen um einen Markt zu bedienen.
    Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind.


    Gruß Christian

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Die einzig schlaue Antwort, die ich Dir als Fachmann dazu geben kann, ist dass wir als Kunden keine Möglichkeit haben, etwaige Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Du kannst das Verhalten von Rolex an die Wettbewerbszentrale melden, aber weil Du nicht zu Rolex im Wettbewerb stehst (und der Konzessionär auch nicht), kannst Du dagegen nicht vorgehen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Die einzig schlaue Antwort, die ich Dir als Fachmann dazu geben kann, ist dass wir als Kunden keine Möglichkeit haben, etwaige Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Du kannst das Verhalten von Rolex an die Wettbewerbszentrale melden, aber weil Du nicht zu Rolex im Wettbewerb stehst (und der Konzessionär auch nicht), kannst Du dagegen nicht vorgehen.
    Die Frage war schon etwas provokant gestellt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich als Endverbraucher nichts dagegen machen kann, außer den Sachverhalt zu melden. Ich hatte auch nicht vor zu klagen.

    Zitat Zitat von frame Beitrag anzeigen
    Aber jede seriöse Firma (Auto z.B.) gibt Lieferfristen für Ihre „Waren“ an, und das tut Rolex nicht! In jedem Fall ärgerlich.
    +1
    Geändert von ehemaliges mitglied (22.08.2018 um 19:18 Uhr)

  5. #5
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Die einzig schlaue Antwort, die ich Dir als Fachmann dazu geben kann, ist dass wir als Kunden keine Möglichkeit haben, etwaige Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Du kannst das Verhalten von Rolex an die Wettbewerbszentrale melden, aber weil Du nicht zu Rolex im Wettbewerb stehst (und der Konzessionär auch nicht), kannst Du dagegen nicht vorgehen.
    Ok, interessant. Danke, Nico. Was ist damals mit Lidl, Aldi & Co. passiert? Dort war es früher üblich, Lockvogelangebote zu veröffentlichen und die Ware war dann nicht oder nicht ausreichend verfügbar. Dazu gab es doch Urteile und die Anbieter wurden verpflichtet, angebotene Ware auch - zumindest etwas - verfügbar zu haben. Lief das alles über die Wettbewerbszentrale oder gab es Klagen von Kunden oder Verbraucherschützern?

    Bei Rolex hat man nicht einmal die Chance auf Bestellung. Mit meinem Anwalt habe ich das Thema Rolex auch vor Monatem diskutiert. Seiner Ansicht könnte man Anspruch auf Schadenersatz haben für den Aufwand, den man vergeblich aufbringt mit dem Versuch eine angebotene Ware zu erwerben. Zwischen Luxusgütern und Aldi-Billigangeboten dürfte seiner Ansicht nach nicht unterschieden werden.

    Gruß,
    Christian
    #beyondpatek

  6. #6
    Double-Red Avatar von Uhrendicki
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    Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen
    Ok, interessant. Danke, Nico. Was ist damals mit Lidl, Aldi & Co. passiert? Dort war es früher üblich, Lockvogelangebote zu veröffentlichen und die Ware war dann nicht oder nicht ausreichend verfügbar. Dazu gab es doch Urteile und die Anbieter wurden verpflichtet, angebotene Ware auch - zumindest etwas - verfügbar zu haben. Lief das alles über die Wettbewerbszentrale oder gab es Klagen von Kunden oder Verbraucherschützern?

    Bei Rolex hat man nicht einmal die Chance auf Bestellung. Mit meinem Anwalt habe ich das Thema Rolex auch vor Monatem diskutiert. Seiner Ansicht könnte man Anspruch auf Schadenersatz haben für den Aufwand, den man vergeblich aufbringt mit dem Versuch eine angebotene Ware zu erwerben. Zwischen Luxusgütern und Aldi-Billigangeboten dürfte seiner Ansicht nach nicht unterschieden werden.

    Gruß,
    Christian
    Ich denke der Vergleich mit Discountern oder sonstigen POS hinkt, denn Rolex ist ja kein POS sondern ein Hersteller. Der Konzi ist hier der POS. Ich kenne keinen Konzi, der mit Ware wirbt die er nicht hat.

  7. #7
    Oyster
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    Zitat Zitat von Uhrendicki Beitrag anzeigen
    Ich denke der Vergleich mit Discountern oder sonstigen POS hinkt, denn Rolex ist ja kein POS sondern ein Hersteller. Der Konzi ist hier der POS. Ich kenne keinen Konzi, der mit Ware wirbt die er nicht hat.
    Ich schon. Erst vor ein paar Tagen lag in der Post ein Heft/Verkaufsbroschüre von Rü....b..... mit Angeboten von Uhren diverser Hersteller und auch Schmuck. Darin wird groß die neue Pepsi Stahl - neben z.B. auch der SD 50 - dargestellt. Wer die aktuelle Lage nicht kennt, wird sich auf den Weg zum Konzi machen, um die Uhr bestellen zu wollen. Schon etwas verwunderlich, wenn man genau weiß, dass sie die nächsten Jahre nicht lieferbar sein wird. Ich könnte mir nur vorstellen, dass man die Uhren deshalb mit aufnimmt, weil Rolex sich an den Druckkosten für die Aktionshefte des Konzis finanziell beteiligt.
    Best wishes, Joe

  8. #8
    Double-Red Avatar von Uhrendicki
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    Zitat Zitat von Rojoe Beitrag anzeigen
    Ich schon. Erst vor ein paar Tagen lag in der Post ein Heft/Verkaufsbroschüre von Rü....b..... mit Angeboten von Uhren diverser Hersteller und auch Schmuck. Darin wird groß die neue Pepsi Stahl - neben z.B. auch der SD 50 - dargestellt. Wer die aktuelle Lage nicht kennt, wird sich auf den Weg zum Konzi machen, um die Uhr bestellen zu wollen. Schon etwas verwunderlich, wenn man genau weiß, dass sie die nächsten Jahre nicht lieferbar sein wird. Ich könnte mir nur vorstellen, dass man die Uhren deshalb mit aufnimmt, weil Rolex sich an den Druckkosten für die Aktionshefte des Konzis finanziell beteiligt.
    Ja, so gesehen ist was dran

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von linklater
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    Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen

    Bei Rolex hat man nicht einmal die Chance auf Bestellung. Mit meinem Anwalt habe ich das Thema Rolex auch vor Monatem diskutiert. Seiner Ansicht könnte man Anspruch auf Schadenersatz haben für den Aufwand, den man vergeblich aufbringt mit dem Versuch eine angebotene Ware zu erwerben. Zwischen Luxusgütern und Aldi-Billigangeboten dürfte seiner Ansicht nach nicht unterschieden werden.

    Gruß,
    Christian
    Ich bin kein Anwalt aber die Aussage hinsichtlich Schadenersatz erscheint mir zumindest zweifelhaft. Nach meinem laienhaften Verständnis kann sich ein Wirt aussuchen, wen er in seinem Laden bewirtet und ein Händler, an wen er die Ware verkauft. Selbst wenn eine begehrte Uhr im Schaufenster ausgelegt ist, ist dies nur eine „invitatio ad offerendum“, ein etwaig bekundeter Kaufwille kann vom Händler entweder angenommen oder abgelehnt werden. Nach Deinem Ansatz (bzw. der Aussage Deines Anwaltes) könnte jeder, der versucht etwas zu kaufen und es nicht bekommt Schadensersatz geltend machen - das widerspricht zumindest meinem Rechtsverstaendnis. Aber vielleicht hilft dieser Ansatz Percy, doch noch seine Omega bzw. einen Stundenlohn für seine vergeblichen Bestellbesuche zu bekommen oder AIfred, eine Kompemsation für seine 1000 Faxe und den 500 Seiten Brief von Rolex zu erhalten. Ich persönlich bezweifle jedoch die Erfolgsaussichten.

    Darüber hinaus ist es ja nicht so, dass Rolex nichts ausliefert. Es gibt genug Mitglieder hier, die regelmäßig begehrte Modelle erhalten. Und ich glaube, dass dieses Forum nur „die Spitze des Auslieferungseisbergs“ ist und tatsächlich mehr Stahlmodelle verkauft werden, als wir hier mitbekommen.
    Beste Grüße

    Michael

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Zitat Zitat von BGH, Urteil vom 15.03.2012 - I ZR 128/10 Beitrag anzeigen
    Ok, interessant. Danke, Nico. Was ist damals mit Lidl, Aldi & Co. passiert? Dort war es früher üblich, Lockvogelangebote zu veröffentlichen und die Ware war dann nicht oder nicht ausreichend verfügbar. Dazu gab es doch Urteile und die Anbieter wurden verpflichtet, angebotene Ware auch - zumindest etwas - verfügbar zu haben. Lief das alles über die Wettbewerbszentrale oder gab es Klagen von Kunden oder Verbraucherschützern?
    Hätte jetzt von der ersten Draufsicht gesagt, die Situation ist eine völlig andere, weil es da um sehr günstige Angebote ging, die darauf abzielten Kunden in den Laden zu locken. Ich hab es aber mal nachgelesen und gebe zu, man könnte drüber disktutieren:

    Zitat Zitat von BGH, Urteil vom 15.03.2012 - I ZR 128/10 Beitrag anzeigen
    Nach Nummer 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, durch dieNummer 5 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt worden ist, stellt es eine stets irreführende geschäftliche Handlung dar, wenn ein Unternehmer zum Kauf von Waren auffordert (§ 5a Abs. 3 UWG), ohne darüber aufzuklären, dass er hinreichende Gründe hat anzunehmen, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichwertige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zu dem genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen. Nach dieser Vorschrift ist nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung zu beanstanden. Dies entspricht der Sache nach der Regelung in § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG 2004. Denn nach dieser Vorschrift stellte es eine irreführende Werbung dar, wenn für eine Ware geworben wurde, die nicht in an-19 gemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 18 = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5 Rn. 8.1). Auch nach altem Recht konnte der Werbende eine Irreführung ohne weiteres dadurch ausschließen, dass er in der Werbung die konkrete Warenmenge angab oder durch andere aufklärende Hinweise einer Fehlvorstellung der Werbeadressaten entgegenwirkte (vgl. Bornkamm inHefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 5 Rn. 8.6 mwN).
    Viele Grüße,

    Jonathan

  11. #11
    Air-King Avatar von Grellner
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    Abgesehen davon, dass der Fall natürlich hochgradig unrealistisch ist, beziehungsweise sowieso keine Handhabe existiert, , würde man selbst für den Fall, dass es ein Vergehen wäre (was ich bezweifle), so immens hohe Auflagen benötigen (wohl stichfeste Insiderinformationen) und mir ist nicht einmal genau klar, bei einem Luxusprodukt, wer hier dann eigentlich genau geschädigt wäre oder sich bereichern würde...
    Sapere aude

  12. #12
    Day-Date Avatar von Lostinspace
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    Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen
    Ok, interessant. Danke, Nico. Was ist damals mit Lidl, Aldi & Co. passiert? Dort war es früher üblich, Lockvogelangebote zu veröffentlichen und die Ware war dann nicht oder nicht ausreichend verfügbar. Dazu gab es doch Urteile und die Anbieter wurden verpflichtet, angebotene Ware auch - zumindest etwas - verfügbar zu haben. Lief das alles über die Wettbewerbszentrale oder gab es Klagen von Kunden oder Verbraucherschützern?

    Bei Rolex hat man nicht einmal die Chance auf Bestellung. Mit meinem Anwalt habe ich das Thema Rolex auch vor Monatem diskutiert. Seiner Ansicht könnte man Anspruch auf Schadenersatz haben für den Aufwand, den man vergeblich aufbringt mit dem Versuch eine angebotene Ware zu erwerben. Zwischen Luxusgütern und Aldi-Billigangeboten dürfte seiner Ansicht nach nicht unterschieden werden.

    Gruß,
    Christian
    —Andy—

    Same Kind of Different as Me

  13. #13
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen
    Ok, interessant. Danke, Nico. Was ist damals mit Lidl, Aldi & Co. passiert? Dort war es früher üblich, Lockvogelangebote zu veröffentlichen und die Ware war dann nicht oder nicht ausreichend verfügbar. Dazu gab es doch Urteile und die Anbieter wurden verpflichtet, angebotene Ware auch - zumindest etwas - verfügbar zu haben. Lief das alles über die Wettbewerbszentrale oder gab es Klagen von Kunden oder Verbraucherschützern?

    Bei Rolex hat man nicht einmal die Chance auf Bestellung. Mit meinem Anwalt habe ich das Thema Rolex auch vor Monatem diskutiert. Seiner Ansicht könnte man Anspruch auf Schadenersatz haben für den Aufwand, den man vergeblich aufbringt mit dem Versuch eine angebotene Ware zu erwerben. Zwischen Luxusgütern und Aldi-Billigangeboten dürfte seiner Ansicht nach nicht unterschieden werden.

    Gruß,
    Christian
    Welchen Aufwand betreibt man denn ?
    Zeit ?
    Zeit ist nur als Schaden ersatzfähig, wenn du geltend machen kannst, dass dies Arbeitszeit war. Edit : und ich glaube, dass du dann auch noch einen Verlust / Schaden beweisen können musst !
    Und wann ist der Gang zum Konzi / Anruf schon mal offizielle Arbeitszeit .. :P

    Sprittkosten auf dem Weg zum Konzi ?
    Nur wenn es ne Zusage gab und die dann doch nicht gehalten wurde.

    Hat dein Anwalt dies zufällig etwas spezifischer ausgeführt und dir ggf sogar ne Anspruchsgrundlage genannt ?

    Bzgl. Unterscheidung von Luxus und Alltäglichen Waren - kann man auch in beide Richtungen argumentieren.

    Lidl/ Aldi Urteile müsste man sich mal genau durchlesen wer da gegen was geklagt hat und was im Urteil genau steht.
    Hier denke ich ( ohne sie gelesen zu haben ) war der Kritikpunkt halt das Kunden bewusst gelockt wurden - in den Laden, um dann andere Verkäufe zu generieren.
    '' Wenn der Kunde kommt um einen PC zu kaufen - der aber nicht da ist , kriegen wir ihn schon dazu noch eben 10 Joghurts und Nudeln zu kaufen.''

    Das kann man Rolex hier wohl nicht vorwerfen. Jemand der ne Daytona will kauft dann nicht mal eben ne Explorer und ne Datejust als Ersatzkauf.

    Zumal Rolex ja keine eigenständig geführte Boutique in D hat, wo man unterstellen könnte, dass Rolex gezielt hierhin Leute lockt und die dann ggf einen Ersatzkauf tätigen.
    Bei den 'regulären ' Konzis besteht ja sogar die Gefahr, dass zu ner anderen Marke gegriffen wird.
    Geändert von Adam_Cullen (24.08.2018 um 12:25 Uhr)

  14. #14
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Hat dein Anwalt dies zufällig etwas spezifischer ausgeführt und dir ggf sogar ne Anspruchsgrundlage genannt ?
    Nein, es war nur ein kurzes Gespräch, ein lockerer Gedankenaustausch, und er hat sich nicht mehr gemeldet, siehe #55.

    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Welchen Aufwand betreibt man denn ?
    Z. B. bestellt man 1.000 mal eine Daytona weltweit schriftlich. Oder man fährt vergeblich zu etlichen Konzis hin, um eine Daytona bestellen zu wollen (nicht: gleich kaufen zu können!).

    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Bei den 'regulären ' Konzis besteht ja sogar die Gefahr, dass zu ner anderen Marke gegriffen wird.
    Guter Punkt! Danke dafür!

    Gruß,
    Christian
    #beyondpatek

  15. #15
    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Jemand der ne Daytona will kauft dann nicht mal eben ne Explorer und ne Datejust als Ersatzkauf.
    Doch, das passiert oft - jedenfalls oft genug, als dass es sich für Rolex lohnt.

    Gerade gestern/heute hat jemand im Pepsi-Thread ein Bild seiner neuen CHNR veröffentlicht, weil er keine BLRO gekriegt hat. Die will er sich später holen.

    Auch sonst liest man hier fast täglich Berichte über solche Ersatzkäufe. Rolex tut u.a. mit dem hohen Werbedruck für die Pepsi bei gleichzeitiger Verknappung viel dafür, solche Käufe zu provozieren.

    Bei aller Sympathie für die Marke und vor allem für die Uhren an sich: mich stößt das sehr ab!

    Cheers
    Peter
    Geändert von PeterPPSt (24.08.2018 um 20:10 Uhr)

  16. #16
    Submariner Avatar von Federgehäuse
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    Einem Unternehmen bewusste Verknappung vorzuwerfen ist schon auch mutig.

  17. #17
    Daytona Avatar von frame
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    Aber jede seriöse Firma (Auto z.B.) gibt Lieferfristen für Ihre „Waren“ an, und das tut Rolex nicht! In jedem Fall ärgerlich.
    Geändert von frame (22.08.2018 um 19:06 Uhr)

    Beste Grüße, Heinrich

  18. #18
    Deepsea Avatar von Tom 7
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    Rolex ist eine Stiftung VG Tom

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von stephanium
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    Ich finde es mittlerweile auch schon extrem was da am Markt passiert.
    In den letzten zwei Jahren habe ich bei keinem Konzi (HN, Stgt, FFM, Sylt) eine blau-schwarze GMT, Hulk noch eine „normale“ 116610 im Schaufenster gesehen.

    Wer diese Modelle nicht kennt, weis gar nicht das es diese gibt.

    Dass für neue Standard-Stahlsportuhren mittlerweile bis zu 2.000 EUR über LP verlangt werden zeigt aber, dass Rolex das schon „richtig“ macht.
    Ob das „Kundenfreundlich“ ist, steht hingegen auf einem anderen Blatt.

  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von stephanium Beitrag anzeigen
    ... Wer diese Modelle nicht kennt, weis gar nicht das es diese gibt.

    Dass für neue Standard-Stahlsportuhren mittlerweile bis zu 2.000 EUR über LP verlangt werden zeigt aber, dass Rolex das schon „richtig“ macht.
    ...
    Was ist daran „richtig“, vor dem Hnitergrund, dass Konzessionäre angeblich seitens Rolex Auflagen bekommen, die den Weiterverkauf am Graumarkt erschweren?

    Der Graumarkt bringt Rolex doch nichts. Den Konzi und damit den Markt zu bedienen, damit verdient Rolex das Geld. Sie hingegen forcieren den Graumarkt geradezu.
    Geändert von ehemaliges mitglied (22.08.2018 um 19:35 Uhr)

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