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  1. #21
    Daytona Avatar von MKTile
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    Ich weiß. Hab ich selber schon erlebt. 16610 lv beim Juwelier lt. Inserat sehr guter Zustand. Ich fahr hin. Dann war die Lünette ausgeblichen und verkratzt. Tiefer Kratzer in der Datumslupe, Stretch im Band. Hörner runterpoliert, Oxidationsschäden innerhalb der Schließe beim öffnen der Tauchverlängerung...und Preise, jenseits von gut und böse...mich hat fast der Schlag getroffen.

  2. #22
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Hallo Maik,

    "Nahezu neuwertig" heißt nichts Anderes als "getragen und gebraucht" und eben nicht mehr "neuwertig", sonder nur noch "fast" neuwertig. Dessen sollte man sich erstmal bewusst sein.

    Ein oder zwei Kratzer im Glas bedeuten noch lange nicht, dass die Uhr im Ganzen verranzt ist und liegen im Tolerenzbereich für eine drei Jahre lang getragene Uhr. Solange der Gesamtzustand der Uhr gut bis sehr gut und dem Alter entsprechend ist, trifft die Beschreibung "nahezu neuwertig" vollkommen zu. Und das tut es hier definitv, sofern die Mängel nicht noch über das verkratzte Glas hinausgehen.

    Sicherlich hätte der Verkäufer einen Käufer auf den Kratzer im Glas aufmerksam machen können (sofern er es selbst gesehen hat), muss er aber nicht. Ist kein verdeckter Mangel und der Käufer ist mündig genug (unterstelle ich ihm jetzt einfach mal), sich das Objekt der Begierde vorher genau zu betrachten. Wenn dies auf Grund von regionaler Distanz nicht möglich ist und er sich die Uhr schicken lässt, greift das Fernabsatzgesetz. Und dies sieht ein 14-tägiges Recht auf Widerruf vor.

    Wenn dem Käufer die Uhr nicht gefällt, dann ab zurück zum Verkäufer. Muss noch nicht mal begründet werden, warum.

    Wenn man eine Uhr ohne Gebrauchsspuren anderer Leute sein eigen nennen möchte, muss man eben etwas tiefer in die Tasche greifen und zum Konzi gehen. Dann gibt es perfekte Qualität und hinterher kein Pallaver über Kratzer. Geht natürlich nicht bei Vintage, hier bei dieser Uhr aber definitiv.

    Die Formulierung "den Verkäufer zur Rede stellen" gefällt mir ganz und gar nicht (ohne den Verkäufer und seine Firma überhaupt zu kennen und in Schutz nehmen zu wollen...), die Drohung durch einen Anwalt und der von Dir geäußerte Verdacht einer Täuschung ist in dieser Situation peinlich, überflüssig und mit Kanonen nach Spatzen geschossen.

    Vielleicht zuviel "Akte 2016 - Wir kämpfen für Ihr Recht" geguckt?

    Entweder gibt's halt einen Nachlass, der verhandelt werden kann oder nicht. Oder der Käufer gibt die Uhr einfach zurück.

    Dafür braucht man doch keinen Anwalt...
    Aha. Warum gibt's da Unterschiede zwischen "sehr guter Zustand und neuwertig"? Warum wird das differenziert, wenns doch das gleiche bedeutet? Wenn ich eine Uhr inseriere und wählen darf zwischen "neuwertig und sehr gut", nehme ich auf alle Fälle die Aussage "neuwertig". Ich möcht wetten, dass ich da mehr Geld rausschlage. Das Wort "neu oder neuwertig" ist für mich eine klare Aussage von Jungfräulichkeit. Sorry. Mei Meinung. Ich würd das Ding unter den Bedingungen zurückschicken.

  3. #23
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    Was für eineDiskussion.....Das Glas ist mehrfach zerkratzt. Damit ist die Uhr keinesfalls "nahezu neuwertig" oder "fast neu" etc.
    Umtauschen würde ich diese allenfalls. Wer weiß ob das Uhrwerk nicht auch was abbekommen hat wenn schon das Glas nach 3 Jahren so in Mitleidenschaft gezogen ist. Meine 19 Jahre alte 16700 hat nicht den minimalsten Kratzer im Glas oder der Lupe.

  4. #24
    Daytona Avatar von MKTile
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    Du hast sicher Recht Peter. Ich find es halt nur unfair dem Verbraucher gegenüber. Nix für ungut. Ich halte es selber auch für klüger, die Uhr vorher anzuschauen, ohne die Katze im Sack zu kaufen. Mach ich selbst immer so.
    Gruß Maik

  5. #25
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von Magul Beitrag anzeigen
    Was für eineDiskussion.....Das Glas ist mehrfach zerkratzt. Damit ist die Uhr keinesfalls "nahezu neuwertig" oder "fast neu" etc.
    Umtauschen würde ich diese allenfalls. Wer weiß ob das Uhrwerk nicht auch was abbekommen hat wenn schon das Glas nach 3 Jahren so in Mitleidenschaft gezogen ist. Meine 19 Jahre alte 16700 hat nicht den minimalsten Kratzer im Glas oder der Lupe.
    Meine Rede. Da fragt man sich, was der Begriff "übliche Nutzung" in Verbindung mit Uhren bedeutet. Meine Kronen haben auch noch keine Kratzer am Glas. Trotz z.T. 20 Jahren aufm Buckel.

  6. #26
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    Peter: Sehr gut und richtig geschrieben!


    Zitat Zitat von MKTile Beitrag anzeigen
    Aha. Warum gibt's da Unterschiede zwischen "sehr guter Zustand und neuwertig"?
    Sorry, aber jetzt mal ehrlich: Was Verkäufer A als fast neuwertig bezeichnet, wird VK B ggf. als "sehr gut" bezeichnen ... beides sind subjektive Einschätzungen ... und so mancher Verkäufer bedient sich einer "blumigen Beschreibung", die einen besseren Preis erzielt ... so gibt es einen bekannten Händler, bei dem 90% nur "Tresoruhren" sind ... klar, lagen in seinem Tresor, nachdem er sie gekauft hat ... Fakt ist: Solange eine Uhr nicht als "ungetragen" verkauft wird, muss man mit Tragespuren rechnen ... und bei einer Uhr, die drei Jahre alt ist, können Kratzer am Glas vorhanden sein ... hier hat es schon mal ein User geschafft, seiner am selben Tag gekauften Sub mit einem Diamantring das Glas zu zerkratzen ...

  7. #27
    Gesperrter User
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    ...Kratzer im Saphirglas bei einer 3 jährigen Rolex können sicher nicht sein bei der Beschreibung des Zustandes des Verkäufers!
    Ganz übel...

  8. #28
    Day-Date Avatar von Popeye
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    Meine fast 20 Jahre alte Breitling hat nicht einen Kratzer auf dem Glas.
    Es war früher allerdings auch nicht "in" sich neben einer Uhr auch noch diverse Ketten zu hängen.
    Die ersten Microkratzer sind ratz Fatz im Gehäuse, das ist ärgerlich, aber wer das nicht möchte muss zu einer anderen Marke greifen mit zB Wolframcarbid Gehäuse
    Mit so einer Kette getragene DJ hatte ich letztens mal kurz in der Hand....sah nachb3 Monaten aus wie 5 Jahre auf ner Baustelle....da war fast kein Glanz mehr und das Glas hatte auch schon paar kleine Macken ( und die Besitzerin hat es nichtmal richtig registriert )

    Als professioneller Uhrenhändler sollte einem das auffallen, außer man ist evtl. schon etwas Betriebsblind.
    Was für den einen fast neuwertig, ist für jemand anderen unzumutbar.

    Die Sichtweise ist wohl beim "Erstkäufer" auch eine völlig andere, als bei " Mehrfachtätern"

    Jeder sollte mit seiner Uhr allerdings wirklich zufrieden sein.
    Wenn es dich also ärgert, so schick die einfach zurück.
    LG, Matze

  9. #29
    Zitat Zitat von Magul Beitrag anzeigen
    Was für eineDiskussion.....Das Glas ist mehrfach zerkratzt. Damit ist die Uhr keinesfalls "nahezu neuwertig" oder "fast neu" etc.
    Umtauschen würde ich diese allenfalls. Wer weiß ob das Uhrwerk nicht auch was abbekommen hat wenn schon das Glas nach 3 Jahren so in Mitleidenschaft gezogen ist. Meine 19 Jahre alte 16700 hat nicht den minimalsten Kratzer im Glas oder der Lupe.
    +1

    Zurückschicken ist die einzig sinnvolle Option IMHO
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  10. #30
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Mein Tip: Nutze dein Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz, also Uhr zurück und Geld zurück.

  11. #31
    Explorer Avatar von nauj
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    Jetzt gehen wir mal davon aus er gibt die Uhr zurück und der Verkäufer sagt er hat die Uhr aber im 100% neuwertigen Zustand zum Kunden gegeben, was nun?

    Ich selbst habe auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wenn der Händler nicht mitspielt und der Käufer eine neuwertige Uhr erwartet geht kein Weg an einem Anwalt vorbei. Leider ist es nicht so einfach wie man es gerne haben möchte auch mit Fernabsatzgesetz, wenn der Verkäufer auf stur stellt bleibt einem nichts anderes mehr übrig.

    Ärgerlich und zeitraubend ist es aber egal wie man sich einigt.

  12. #32
    Fernabsatzgesetz ist nicht mehr in Kraft. Steht jetzt im BGB m.W.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  13. #33
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Fernabsatzgesetz ist nicht mehr in Kraft. Steht jetzt im BGB m.W.
    Stimmt nicht so ganz, bzw. ist unglücklich von Dir formuliert.

    Basis ist immer ein "Fernabsatzvertrag". Der Begriff "Fernabsatzgesetz" ist also schon ok.

    Nur das sogenannte "Rückgaberecht" wurde abgeschafft, es heißt jetzt "Recht auf Widerruf" und steht im BGB §312 bzw. 355

    Zum Nachlesen für alle Interessierten hier die Links zu den BMJV-Seiten:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

    bzw. hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html



    Ist zufällig mein Tätigkeitsfeld.
    Geändert von Schmackofatz (23.04.2016 um 21:41 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  14. #34
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Danke Peter für die qualifizierte Erklärung!

  15. #35
    http:// https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

    Bei Wikipedia ist es auch gut verständlich erläutert.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

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  16. #36
    Sea-Dweller Avatar von Sette
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    Hi,
    die Suche hat mich hierher geführt, da ich auch eine Uhr bei Chronext bestellt habe.

    Gibt's hier ein Ergebnis? Glas getauscht (über Händler oder mit Händlerbeteiligung) oder zurück geschickt?

    Was ich hier glesen habe von "wenn der Händler nicht mitspielt" und "geht kein Weg an einem Anwalt vorbei" wundere ich mich schon etwas. Jemand hat geschrieben, dass der Tausch 330 Euro kosten würde. Ist zwar ärgerlich, aber bevor Anwalt und Ärger würde ich bei einer Uhr um mehrere k Euro dann doch wohl eher das Glas tauschen lassen.
    Geändert von Sette (17.11.2016 um 09:59 Uhr)
    Gruß

  17. #37
    Steve McQueen
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    Was ist denn passiert?

  18. #38
    Deepsea Avatar von awi2911
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    Ich wollte auch schon eine Uhr bei Chronext kaufen...telefoniert, geeinigt, hingefahren um diese abzuholen und dann doch gelassen und ohne Uhr nach Hause
    Besten Gruß
    Andreas

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  19. #39
    Sea-Dweller Avatar von Sette
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    Zitat Zitat von awi2911 Beitrag anzeigen
    Ich wollte auch schon eine Uhr bei Chronext kaufen...telefoniert, geeinigt, hingefahren um diese abzuholen und dann doch gelassen und ohne Uhr nach Hause
    Warum das? Hatten sie die Uhr nicht? Hat sie nicht der Beschreibung entsprochen?
    Gruß

  20. #40
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Sette Beitrag anzeigen
    Hi,
    die Suche hat mich hierher geführt, da ich auch eine Uhr bei Chronext bestellt habe.

    Gibt's hier ein Ergebnis? Glas getauscht (über Händler oder mit Händlerbeteiligung) oder zurück geschickt?

    Was ich hier glesen habe von "wenn der Händler nicht mitspielt" und "geht kein Weg an einem Anwalt vorbei" wundere ich mich schon etwas. Jemand hat geschrieben, dass der Tausch 330 Euro kosten würde. Ist zwar ärgerlich, aber bevor Anwalt und Ärger würde ich bei einer Uhr um mehrere k Euro dann doch wohl eher das Glas tauschen lassen.
    Zitat Zitat von awi2911 Beitrag anzeigen
    Ich wollte auch schon eine Uhr bei Chronext kaufen...telefoniert, geeinigt, hingefahren um diese abzuholen und dann doch gelassen und ohne Uhr nach Hause
    Was sollen die beiden Aussagen ohne Content? Chronext Bashing?

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