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  1. #17
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von MKTile Beitrag anzeigen
    Schlimm genug vom Verkäufer, diesen Zustand als "nahezu neuwertig" zu bezeichnen, nur um eine noch bessere Rendite zu erwirtschaften. Das geht m.M.n. schon in die Richtung Täuschung. Wenns heißt "sehr guter Zustand" würde ich in diesem Fall schon schimpfen, aber nahezu neu heißt für mich "nur anprobiert und Folien entfernt". Unbedingt Verkäufer zur Rede stellen. Wenn er frech wird und in seiner Artikelbeschreibung auch nix erwähnt hat... Anwalt hinzuziehen.
    Gruß Maik
    Hallo Maik,

    "Nahezu neuwertig" heißt nichts Anderes als "getragen und gebraucht" und eben nicht mehr "neuwertig", sonder nur noch "fast" neuwertig. Dessen sollte man sich erstmal bewusst sein.

    Ein oder zwei Kratzer im Glas bedeuten noch lange nicht, dass die Uhr im Ganzen verranzt ist und liegen im Tolerenzbereich für eine drei Jahre lang getragene Uhr. Solange der Gesamtzustand der Uhr gut bis sehr gut und dem Alter entsprechend ist, trifft die Beschreibung "nahezu neuwertig" vollkommen zu. Und das tut es hier definitv, sofern die Mängel nicht noch über das verkratzte Glas hinausgehen.

    Sicherlich hätte der Verkäufer einen Käufer auf den Kratzer im Glas aufmerksam machen können (sofern er es selbst gesehen hat), muss er aber nicht. Ist kein verdeckter Mangel und der Käufer ist mündig genug (unterstelle ich ihm jetzt einfach mal), sich das Objekt der Begierde vorher genau zu betrachten. Wenn dies auf Grund von regionaler Distanz nicht möglich ist und er sich die Uhr schicken lässt, greift das Fernabsatzgesetz. Und dies sieht ein 14-tägiges Recht auf Widerruf vor.

    Wenn dem Käufer die Uhr nicht gefällt, dann ab zurück zum Verkäufer. Muss noch nicht mal begründet werden, warum.

    Wenn man eine Uhr ohne Gebrauchsspuren anderer Leute sein eigen nennen möchte, muss man eben etwas tiefer in die Tasche greifen und zum Konzi gehen. Dann gibt es perfekte Qualität und hinterher kein Pallaver über Kratzer. Geht natürlich nicht bei Vintage, hier bei dieser Uhr aber definitiv.

    Die Formulierung "den Verkäufer zur Rede stellen" gefällt mir ganz und gar nicht (ohne den Verkäufer und seine Firma überhaupt zu kennen und in Schutz nehmen zu wollen...), die Drohung durch einen Anwalt und der von Dir geäußerte Verdacht einer Täuschung ist in dieser Situation peinlich, überflüssig und mit Kanonen nach Spatzen geschossen.

    Vielleicht zuviel "Akte 2016 - Wir kämpfen für Ihr Recht" geguckt?

    Entweder gibt's halt einen Nachlass, der verhandelt werden kann oder nicht. Oder der Käufer gibt die Uhr einfach zurück.

    Dafür braucht man doch keinen Anwalt...
    Geändert von Schmackofatz (20.04.2016 um 22:07 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

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