Hallo werte Gemeinde
Innerhalb meiner Familie wird aktuell über den Kauf einer Eigentumswohnung zur Eigennutzung nachgedacht um darin unseren Studenten einzuquartieren. Besichtigungen haben stattgefunden, auch preislich ist man bereits auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Lediglich ein Problem bremst das Vorhaben gerade aus:
Die Wohnung ist noch vermietet und der Eigentürmer weigert sich aktuell noch, sich um den Auszug des Mieters zu kümmern.
Ist es so, dass die ordentliche Kündigungsfrist für den Eigentümer max. 9 Monate beträgt (je nach Dauer des Mietverhältnisses), sich der Erwerber und Neueigentümer allerdings erst nach einer Sperrfrist von 3 Jahren (im schlechtesten Fall sogar 10 Jahre) auf Eigenbedarf berufen kann?
Für fundiertes Input wäre ich überaus dankbar. Wir haben die Hoffnung, dem Verkäufer einen Weg aufzeigen zu können, mit dem ER das Problem vor dem Eigentürmerwechsel lösen kann.
Vielen Dank vorab![]()
Ergebnis 61 bis 63 von 63
Baum-Darstellung
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11.01.2016, 12:32 #1
Kündigung wegen Eigenbedarfs - Kündigungssperrfristen - What shall we do?
Geändert von Son Goku (11.01.2016 um 12:42 Uhr)
Allerbeste Grüße
Thomas
"Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"
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