Bis zum 30. März, würde ich meinen. Ohne Gewähr.
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Thema: fristwahrung bei kündigung??
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29.03.2007, 16:31 #1
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fristwahrung bei kündigung??
kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss, bei folgendem Kündigungswunsch:
Kündigungsfrist 6 Monate aufs quartalsende.
Kündigung soll auf den 30.September 2007 erfolgen.
danke für möglichst sichere Infos.
LGUrlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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29.03.2007, 16:35 #2Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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29.03.2007, 16:47 #3
RE: fristwahrung bei kündigung??
Original von biffbiffsen
kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss ...LG
Da sind wir auch schon mit auf die Nase gefallen.
Mein Tip daher, persönliches Gespräch, hier ist ihre schriftliche Kündigung, gegenzeichnen lassen (Zeugen) und gut ist.
Ist zwar immer ein blödes Gespräch aber hilft beiden Seiten.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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29.03.2007, 16:48 #4
30. März
Tipp:
Den Empfang von der Personalabteilung auf einer Kopie der Kündigung quittieren lassen.Martin
Everything!
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29.03.2007, 17:00 #5
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Themenstarter
es dreht sich um die kündigung von büros.
ne persönliche abgabe ist leider nicht möglich.
mein kumpel ist sich nicht sicher ob versand am 30.03 rechtlich sicher ist...Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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29.03.2007, 17:02 #6
warum schickt er's nicht heute weg?
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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29.03.2007, 17:21 #7
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das hab ich ihn auch gefragt..
er ist grad im neubaustress, wenns morgen noch reicht, brauch ich heut keine hektik machen.---seine worte!!
es muss doch aber ne rechtlich einwandfreie frist geben, wie lange man vor kündigungstermin versandt haben muss...Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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29.03.2007, 17:23 #8
seit wann kommt es bei Kündigungen auf die ABSENDUNG an ???
Massgeblich ist meines Wissens nach noch immer der EMPFANGGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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29.03.2007, 17:27 #9
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ja, aber den empfang kann ich doch net beeinflussen...
wenn der das einschreiben per rückschein nicht entgegennimmt?? was dann??Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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29.03.2007, 17:31 #10
wichtig ist halt, dass der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnis hatte - warum sollte der Arbeitgeber die Annahme eines Einschreibens verweigern ????
Die Kündigung ist und bleibt eine einseitige emfangsbedürftige WillenserklärungGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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29.03.2007, 17:33 #11
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Ein Blick in den Vertrag kann helfen. Bei einigen steht "Kündigung per Einschreiben, es gilt Datum des Poststempels". Ansonsten ein Einwurfeinschreiben, dann ist sicher das die Kündigung im Briefkasten landet. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung kommt es grundsätzlich auf deren Zugang beim Kündigungsempfänger an.
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30.03.2007, 10:01 #12
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danke euch allen!
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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30.03.2007, 11:43 #13
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Original von Insoman
wichtig ist halt, dass der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnis hatte - warum sollte der Arbeitgeber die Annahme eines Einschreibens verweigern ????
Deshalb würde ich das Einwurfeinschreiben vorziehen und 3 Werktage vor Fristablauf aufgeben, das ist mE sicher. Oder mit Zeugen vorbeifahren, Kündigung zeigen, ins Kuvert und in den Briefkasten stecken. Auch sicher.
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