Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
Natürlich nicht. Vor dem Arbeitsgericht ist der AG der Inbegriff des Bösen! Ausbeuter, Kapitalist, Sklavenhändler ...
Aber probieren kann man es trotzdem.
Ich hoffe es ist OK, wenn ich mich - als Arbeitgeber - dieser pauschalisierenden Klassenkampfattitüde nicht anschließe