Bei der Verspätung kommt es auf die Ankunft an. Und dabei - nach aktueller Rechtsprechung - nicht auf den Touchdown, sondern den Zeitpunkt der Öffnung der Türen.

Wenn das Ticket € 100,- gekostet hat, bekäme man für eine verschuldete Verspätung oder Annullierung € 250,- (bei längeren Flugstrecken mehr). Genauso, wenn das Ticket € 1.000,- gekostet hätte. Auf den Ticketpreis kommt es nicht an.