Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage an unsere Juristen an Board, auf die ich im Netz keine klare Antwort finde.
Als wir kürzlich in Urlaub geflogen sind, hat sich der Abflug um knapp acht Stunden verspätet. Wir haben im Internet bei einem großen Reiseveranstalter eine Pauschalreise (Flug, Mietwagen und Hotel) gebucht.
Nun meine Frage:
Auf welcher "gesetzlichen" Grundlage wird hier die Entschädigung festgelegt?
Mir sind die
1. Frankfurter Tabelle
und
2. die Verordnung der EG Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste [...]
bekannt.
Laut einem Fernsehbeitrag in der Sendung WISO sollte die für mich sehr viel bessere EG-Verordnung anzuwenden sein. KLICK Laut dieser Verordnung wären das insgesamt 800,-- € Entschädigung! Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Regelung auch tatsächlich für Pauschalreisen gilt.
Die Fluggesellschaft will mich nun unter Berücksichtigung der Frankfurter Tabelle mit einem lächerlichen Betrag abspeisen, den ich eher als Provokation empfinde - insgesamt 35,--€ für zwei Personen
Ich bin kein Jurist und kenne das hier geltende Recht nicht, komme mir aber schon ziemlich veralbert vor.
Was soll ich tun? Kann mir jemand einen Tipp geben? Gerne auch per PN.
Ergebnis 1 bis 13 von 13
Thema: Frage an Juristen: Entschädigung für verspäteten Abflug - welche Rechtsgrundlage findet Anwendung
Hybrid-Darstellung
-
03.08.2010, 19:52 #1
Frage an Juristen: Entschädigung für verspäteten Abflug - welche Rechtsgrundlage findet Anwendung
Viele Grüße, Hans
Ähnliche Themen
-
frage an die versicherungsexperten bzw. juristen
Von Keks im Forum Off TopicAntworten: 3Letzter Beitrag: 28.08.2007, 18:22 -
Frage an die Juristen: Grundstückkauf
Von honi im Forum Off TopicAntworten: 14Letzter Beitrag: 26.08.2006, 12:09 -
Frage an die Juristen
Von Garfield im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 13.03.2006, 21:20
Lesezeichen