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  1. #21
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Eine Billigairline wäre in Rom gelandet. Die hätten den Sprit bis nach Neapel gar nicht an Bord gehabt.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  2. #22
    Freccione Avatar von 1234marc
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    Sind auch genug andere Maschinen dort gelandet. Der Pilot hat es einmal versucht, hat es nicht hinbekommen und dann zum Glück keine weiteren Versuche gemacht und ist nach Neapel ausgewichen. Eigentlich bin ich ihm dankbar und überweise ihm deshalb auch den Hunni den Wum mir angeboten hat.
    Grüße Detlef
    Cantona: „27 Millionen Steuern hinterzogen – und Hoeneß bezichtigt Costa, gierig zu sein. Das ist, als ob der Camembert zum Brie sagt: ,Du stinkst!‘“
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  3. #23
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    Von Neapel nach Rom ca. 220km
    Öffentliche Verkehrsmittel wenns optimal läuft 5h 15Min.
    Natürlich hätte GW 30 Busse einfach mal auf Verdacht chartern können.(Wenn irgentwo das Wetter schlecht wird)
    Haben die aber nicht.

    An der Stelle kann mann evtl mit zwei drei Anwälten ansetzen.

    Das mit dem Wetter ist in Italien mittlerweile auch nicht mehr das gelbe vom Ei.
    evtl. kann mann da ja vor dem EU-Gerichtshof was reißen.

    Für mich hat die Storry ein bischen was von einem Spiegel.

    Sorry dafür,
    Greenwich
    Greenwich

  4. #24
    Freccione Avatar von blarch
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    Hallo Detlef

    Es wurde ja schon viel gesagt und ich verstehe auch Deine Kinder für die 100 EUR viel Geld sind. Ich zitiere hier aber mal die Seite von flightright.de

    Ist ein Flug um mindestens drei Stunden verspätet, verpflichtet die Fluggastrechteverordnung die Airlines zu einer Entschädigungsleistung – vorausgesetzt diese ist für die Unregelmäßigkeiten im Flugablauf verantwortlich. Dies trifft beispielsweise bei technischen Defekten zu. Nicht verantwortliche gemacht werden können die Gesellschaften jedoch in der Regel bei Streiks und wetterbedingten Startverzögerungen

    Erstens war der Flug ja nicht verzögert, er ist ja planmässig gestartet und konnte wetterbedingt nicht in Rom landen. Einen Fehler der Airline kann ich da nicht erkennen und es kann deshalb auch keine Entschädigung von der Airline gefordert werden.

    Aber hey, das ich nur meine pers. Einschätzung und wenn Deine Kids Spass und Zeit haben, sollen Sie es mal über die erwähnt Internetseite probieren. Einen Anwalt, der am Ende auf jeden Fall was kostet, würde ich hier aber nicht einschalten.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  5. #25
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Bei der Verspätung kommt es auf die Ankunft an. Und dabei - nach aktueller Rechtsprechung - nicht auf den Touchdown, sondern den Zeitpunkt der Öffnung der Türen.

    Wenn das Ticket € 100,- gekostet hat, bekäme man für eine verschuldete Verspätung oder Annullierung € 250,- (bei längeren Flugstrecken mehr). Genauso, wenn das Ticket € 1.000,- gekostet hätte. Auf den Ticketpreis kommt es nicht an.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  6. #26
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Warum ist das anders als bei der Bahn? Die erstatten immer Prozentual vom Fahrpreis:

    Ab 60 Minuten Verspätung an ihrem Zielbahnhof erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent. Bei Billette für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
    http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/se...nverkehr.shtml

  7. #27
    Sea-Dweller
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    Meine Erfahrungen mit Herrn Hopperdietzel waren alles andere als gut.

    Uli

  8. #28
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Warum ist das anders als bei der Bahn? Die erstatten immer Prozentual vom Fahrpreis:
    Weil das so im Gesetz steht

    http://www.transportrecht.de/transpo...1134034103.pdf

    Art. 7
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  9. #29
    Freccione Avatar von 1234marc
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    Zitat Zitat von Greenwich Beitrag anzeigen
    Von Neapel nach Rom ca. 220km
    Öffentliche Verkehrsmittel wenns optimal läuft 5h 15Min.
    Natürlich hätte GW 30 Busse einfach mal auf Verdacht chartern können.(Wenn irgentwo das Wetter schlecht wird)
    Haben die aber nicht.

    An der Stelle kann mann evtl mit zwei drei Anwälten ansetzen.

    Das mit dem Wetter ist in Italien mittlerweile auch nicht mehr das gelbe vom Ei.
    evtl. kann mann da ja vor dem EU-Gerichtshof was reißen.

    Für mich hat die Storry ein bischen was von einem Spiegel.

    Sorry dafür,
    Greenwich
    Hier du Schlauberger meinste 2-3 Anwälte reichen?
    Grüße Detlef
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  10. #30
    Freccione Avatar von 1234marc
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    Zitat Zitat von blarch Beitrag anzeigen
    Hallo Detlef

    Es wurde ja schon viel gesagt und ich verstehe auch Deine Kinder für die 100 EUR viel Geld sind. Ich zitiere hier aber mal die Seite von flightright.de

    Ist ein Flug um mindestens drei Stunden verspätet, verpflichtet die Fluggastrechteverordnung die Airlines zu einer Entschädigungsleistung – vorausgesetzt diese ist für die Unregelmäßigkeiten im Flugablauf verantwortlich. Dies trifft beispielsweise bei technischen Defekten zu. Nicht verantwortliche gemacht werden können die Gesellschaften jedoch in der Regel bei Streiks und wetterbedingten Startverzögerungen

    Erstens war der Flug ja nicht verzögert, er ist ja planmässig gestartet und konnte wetterbedingt nicht in Rom landen. Einen Fehler der Airline kann ich da nicht erkennen und es kann deshalb auch keine Entschädigung von der Airline gefordert werden.

    Aber hey, das ich nur meine pers. Einschätzung und wenn Deine Kids Spass und Zeit haben, sollen Sie es mal über die erwähnt Internetseite probieren. Einen Anwalt, der am Ende auf jeden Fall was kostet, würde ich hier aber nicht einschalten.
    Stimmt nicht, ist 90Min. später als geplant gestartet. (Nur mal so)
    Ansonsten , Danke, Wolfgang.

    All: ich habe hier nicht nach einer Rechtsberatung oder nach einer Einschätzung der Rechtslage gefragt, sondern gefragt ob Jemand einen Anwalt empfehlen kann.
    Grüße Detlef
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  11. #31
    PREMIUM MEMBER Avatar von Darki
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    Detlef, wir wissen Beide, dieses Forum zeichnet sich auch dadurch aus, dass Du Rat und Hilfe in so ziemlich allen Lebenslagen hier erhälst.

    Wenn also andere Member nicht nur einen Anwalt empfehlen, sondern Dir aus ihrer Sicht versuchen aufzuzeigen, dass anwaltliches Vorgehen wahrscheinlich verlorene Liebesmüh ist, finde ICH persönlich dies sehr dankenswert.
    Viele Grüße, Jens



    Ein Leben ohne mechanische Armbanduhr ist möglich, aber sinnlos

  12. #32
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Detlef,
    Wir haben einmal bei flightright gute Erfahrung gehabt.

    Die sagen Dir im Vorfeld, ob es Sinn hat/ möglich ist
    VG

    Ralf

    ..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"

  13. #33
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Detlef, ich habe das vielfach gemacht. Freiwillig haben die Gesellschaften nie gezahlt, wurden aber immer verurteilt.

    In diesem Fall aber sehe ich - wenn die Informationen hier vollständig sind - wenig Aussicht auf Erfolg. Ruf mich gerne an, dann können wir noch darüber sprechen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #34
    Steve McQueen
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    2012+2014 4 Flüge mit Condor PE Flüge in die Türkei,einmal 5,25Std.,einmal 7 Std. Verspätung.
    Beide Male wegen Schlechtwetter im Zielgebiet.Beide Male erst am 2ten Urlaubstag im Hotel angekommen,Privattransfer doppelt .....
    Beide Male über Flightright Erstattung versucht.
    Ergebniss,jeweils 1-2 Stunden Arbeit mit Bestätigungen,Tickets scannen,Mail beantworten .... für mich.
    Erstattung 0,00€ da höhere Gewalt.
    Viel Spaß und viel Erfolg obwohl vergebene Mühe ...
    Geändert von hugo (18.08.2015 um 17:10 Uhr)
    VG
    Udo

  15. #35
    INK-Master Avatar von tat2art
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    Ist leider aussichtslos. Abhaken.

    Ich habe das selbst schon zweimal durchexerziert:
    Immer Italien, immer Flug wegen Wind umgeleitet, immer ewig auf Weitertransport gewartet, immer miese Info, immer eine Menge Ärger...
    Ich konnte sogar nachweisen, dass andere Flüge zeitgleich gelandet und gestartet sind... Dennoch erfolglos.
    Die Wetterargumentation der Airlines zieht in solchen Fällen.
    Mehr als Weisheit aller Weisen
    Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane

    Wherever I lay my head is home!
    Mic

  16. #36
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    Zitat Zitat von WUM Beitrag anzeigen
    was willst eigentlich....das der Pilot den Tower ingnoriert und trozdem landet??? machen eigenlich nur Russen so....

    Gruss
    Wum
    Tatsachenbehauptung

    Ich war vor kurzem froh, dass ich mit einem ehemaligen russischen Militärpiloten unterwegs war, welcher noch mit dem Arsch fliegt, und nicht mit einer Schönwetter-Lusthansa-Fly-by-wire-Tante ...

  17. #37
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Zitat Zitat von WUM Beitrag anzeigen
    was willst eigentlich....das der Pilot den Tower ingnoriert und trozdem landet??? machen eigenlich nur Russen so...
    Der Tower verbietet keine Landung wegen Wetter, das ist immer im Ermessen des Piloten. Und gerade Russen halten sich penibel an Lotsenanweisungen.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  18. #38
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Gibt es eine verpflichtende Vorgabe, wieviel extra-Sprit man mithaben muss für alle Eventualitäten? Mal eben versuchen zu landen und dann noch woanders hin zu fliegen ist ja auch kein Pappenstiel und da wäre ich der Airline erst mal dankbar, dass die da großzügig tanken. Manche Airlines scheinen da ja auf der letzten Rille zu fliegen. Da bleibt einem als Pilot dann ja keine Alternative als einen Landeversuch zu machen.

  19. #39
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    ...ich hab früher mit Russenpiloten "zusammengearbeitet" Lux apt dicht, wegen Nebel....die einzigen die gelandet sind sind unsere Russen... aber darum geht es hier nicht...


    Gruss


    Wum
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  20. #40
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    elmar....

    die planung für den flug sieht folgendes vor..sprítmenge für den zielflughafen plus sprit für einen ausweichflughafen (alternate) plus 20 minuten flug im sogenannten holding.sprich,wenn er,gleichgültig,ob über dem eigentlichen zielflughafen oder dem ausweichflughafen,noch kreisen muss. der ausweichflughafen ist unter umständen nicht in unmittelbarer nähe des zielflughafens. in meinem fall (berlin schönefeld) sind es meistens hannover und dresden.

    die mühlen haben schon genug treibstoff an bord.keine sorge.

    und eines darf man dabei auch nicht vergessen..die vorgaben der airlines an ihre piloten.die zeiten des heldenhaften machers am steuerknüppel sind lange vorbei. selbst,wenn der pilot in command rein fliegerisch/technisch landen könnte,darf er es unter umständen gar nicht und muss nach einem fehlversuch einen ausweichflughafen ansteueren. bei easyjet ist es sogar so,dass eine maschine ihren anflug nicht fortsetzen darf,wenn ihre aktuelle abweichung im anflug vom in der AIP vorgeschriebenen anflugwinkel mehr als zwei grad beträgt.ist sogar ein kündigungsgrund.passiert ihm dies,so führt er ein "standard missaproach procedure" durch,fliegt einmal um den block und setzt erneut zur landung an.kommt pro woche...na..einmal vor.

    neben den "russen" sind die abgebrühtesten piloten bei el al zu finden..die burschen kommen mit jedem wetter,jedem bahnzustand,mit blitz,donner und allem denkbaren zurecht.
    Geändert von pfandflsche (19.08.2015 um 08:58 Uhr)
    pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
    country music....three chords and the truth

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