Hallo Detlef

Es wurde ja schon viel gesagt und ich verstehe auch Deine Kinder für die 100 EUR viel Geld sind. Ich zitiere hier aber mal die Seite von flightright.de

Ist ein Flug um mindestens drei Stunden verspätet, verpflichtet die Fluggastrechteverordnung die Airlines zu einer Entschädigungsleistung – vorausgesetzt diese ist für die Unregelmäßigkeiten im Flugablauf verantwortlich. Dies trifft beispielsweise bei technischen Defekten zu. Nicht verantwortliche gemacht werden können die Gesellschaften jedoch in der Regel bei Streiks und wetterbedingten Startverzögerungen

Erstens war der Flug ja nicht verzögert, er ist ja planmässig gestartet und konnte wetterbedingt nicht in Rom landen. Einen Fehler der Airline kann ich da nicht erkennen und es kann deshalb auch keine Entschädigung von der Airline gefordert werden.

Aber hey, das ich nur meine pers. Einschätzung und wenn Deine Kids Spass und Zeit haben, sollen Sie es mal über die erwähnt Internetseite probieren. Einen Anwalt, der am Ende auf jeden Fall was kostet, würde ich hier aber nicht einschalten.