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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode, Drucksache 20/8628:

Artikel 4

Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:

1. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 wird jeweils die Angabe „60 000 Euro“
durch die Angabe „80 000 Euro“ ersetzt...
Perfekt, danke!

Das wird "scharf" zum 01.01.2024?