Schöne Scheiße.

Was mir spontan einfällt - ist denn nicht im Recht des Schadenersatzes als Leitidee verankert, dass - auch für einen Leasingnehmer - ein Zustand wiederherzustellen ist, der dem vor dem bzw. ohne Schadensfall entspricht? Wenn das eben nur mit einer mittlerweile höheren Leasingrate zu erreichen ist, ist doch die Differenz auch ein Schaden, der auszugleichen ist

Aber Dein Verkehrsrechtler wird das sicher wissen. Wünsch Dir ne möglichst stressfreie Abwicklung