Zitat Zitat von Exige Beitrag anzeigen
Das jahressteuergesetz ist am Freitag durch den Bundesrat.

Daher die Info für die Elektro und Hybrid (noch nicht) Fahrer:

Wer sein Elektro oder Hybridfahrzeug (Erwerb nach 31.12.2018 und vor 1.1.2022) zu mehr als 50% betrieblich nutzt und die 1% Methode für die Privatnutzung (Versteuerung privater Nutzungsanteil) nutzt, setzt dafür nur noch den hälftigen bruttolistenpreis an.

Quelle https://www.bundesrat.de/DE/plenum/b...=4352768#top-5

Gilt entsprechend bei fahrtenbuchmethode für die Anschaffungskosten und auch für die privatnutzung von Dienstwagen.
Zitat Zitat von t.s Beitrag anzeigen
Wichtig zu erwähnen, dass es hierbei auf das Jahr der Anschaffung ankommt. Dieses ergibt sich aus Paragraf 9a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung.

Somit ist das Jahr der Anschaffung nicht das Jahr in dem das Fahrzeug bestellt wird, sonder das Jahr der Lieferung.
Vielen Dank