Helft mir bitte mal auf die Sprünge. Unterstellt das Mitverdienen an den Kunstwerken (durchaus sinnvoll) nicht, dass das Bild dann ausschließlich per NFT weiterverkauft werden darf?
Wenn ich ein Kunstwerk bspw. mit einem Bündel Scheinen erwerbe, dann gehört es mir doch, egal ob da ein NFT dran hängt oder nicht - zumindest das Kunstwerk als Sache oder auf dem Papier des Kaufvertrags. Oder sind mit einem NFT auch weitere Rechte verbunden, wie bspw. die Verwertung?
Möglich auch, dass ich das zu einfach sehe.
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Thema: Bitcoins
Baum-Darstellung
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10.11.2022, 13:47 #11Viele Grüße!
Steffen
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