Also nach meiner bescheidenen Meinung ist eine Garantie einklagbar.
Diese sichert Leistungen des Verkäufers unter einfacheren Voraussetzungen als die "normale" Gewährleistung.
Sie gibt dem Käufer einen Anspruch und der ist dann auch einklagbar.

So, ich nehme jetzt meine Robe und fahr zum Gericht