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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Daytona Avatar von Smoke
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    Also nach meiner bescheidenen Meinung ist eine Garantie einklagbar.
    Diese sichert Leistungen des Verkäufers unter einfacheren Voraussetzungen als die "normale" Gewährleistung.
    Sie gibt dem Käufer einen Anspruch und der ist dann auch einklagbar.

    So, ich nehme jetzt meine Robe und fahr zum Gericht
    Jürgen

  2. #2
    Air-King
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    Mein Gott, was bin ich naiv.......

    Ich kaufte letztes Jahr meine erste Rolex, eine EXII, von einem bekannten Internethändler. Wie könnte es auch anders sein, bei meiner Uhr trat auch das zu späte Springen des Datums auf. Und jetzt kommt es: Naiv wie ich bin, ohne mich mit Threads wie diesem beschäftigt zu haben, fuhr ich mit meiner EXII von Bonn nach Köln zu Rolex und hatte meine in Italien abgestempelte Garantiekarte dabei.
    Man nahm die Garantiekarte und die Uhr, machte eine Kopie von der Garantiekarte, gab mir eine Karte mit Auftragsnummer zur Abholung und nach 2 Wochen konnte ich die Uhr auf Garantie repariert abholen. Das Leben kann so einfach sein.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Eames
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    Zitat Zitat von woha Beitrag anzeigen
    Ich kaufte letztes Jahr meine erste Rolex, eine EXII, von einem bekannten Internethändler. Wie könnte es auch anders sein, bei meiner Uhr trat auch das zu späte Springen des Datums auf.
    Wann ist denn spätes Springen zu spät?

  4. #4
    GMT-Master Avatar von scubadentist
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    Zitat Zitat von Eames Beitrag anzeigen
    Wann ist denn spätes Springen zu spät?
    Wenn die Garantie abgelaufen - und damit nicht mehr einklagbar - ist...

    Gruß, Thorsten


    Submariner

  5. #5
    Air-King
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    Zitat Zitat von Eames Beitrag anzeigen
    Wann ist denn spätes Springen zu spät?
    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...=1#post3571041

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