Zitat Zitat von newharry Beitrag anzeigen
Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.

Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.

Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.
Daher auch das Kulanterweise und behält sich das Recht vor.