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  1. #1
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Eine klare Aussage dazu kann ich nicht abgegen, im Besonderen auch nicht dahingehend, wie Rolex dies in der Praxis handhabt. Allerdings wäre ich davon ausgegangen, dass eigentlich der Konzessionär bei Verkauf verpflichtet ist, das Kaufdatum einzutragen. Wenn Du nun wissentlich selbst ein anderes Datum einträgst, das nicht dem Kaufdatum entspricht, so ist das wohl rechtlich durchaus bedenklich zu sehen ...
    Harald

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  2. #2
    Steve McQueen
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    Garantie immer nur in Verbindung mit Kaufbeleg.Kulanterweise wird darauf jedoch meistens verzichtet wenn die Garantiekarte korrekt ausgefüllt ist.
    Anhand der Seriennummer ist es für Rolex genau nachvollziehbar wann die Uhr ausgeliefert wurde.Steht jetzt im Falle eines Falles plötzlich ein
    z.B. 3 Jahre späteres Kaufdatum auf dem Garantiezertifikat,bei einer Uhr die nicht jahrelang beim Konzi liegen kann,wird wohl Kulanz mit einem großen Fragezeichen versehen und der Kaufbeleg nachgefordert.
    Allerdings sollte dann in den ersten 12 Monaten auch der Grauhändler dein Ansprechpartner sein,er hat das ja "verbockt" und gibt dir als Händler Gewährleistung sowie eine ordentliche Rechnung.

    So denn er überhaupt Service bietet und nicht einfach nur billiger war.

    Ansonsten kann ich mich nur Harald anschließen,rechtlich bedenklich und ansich Betrug.
    Geändert von hugo (08.02.2013 um 08:02 Uhr)
    VG
    Udo

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Garantie immer nur in Verbindung mit Kaufbeleg.
    Kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

    Eine Rolex wird auch gerne mal verschenkt, der Beschenkte sollte den Preis sicherlich nicht wissen.

    Auch soll es Fälle geben, bei denen sich Schenker und Beschenkte innerhalb der Garantiezeit der Uhr gar nicht mehr wirklich kennen.

    Bei einem Auto reicht der KFZ-Schein, bei einem Fernseher der Garantieschein und bei einer Uhr das Zerti – sonst würde ich dort ein Fass aufmachen!







    Alex

  4. #4
    Steve McQueen
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    Das wichtigste vergessen zu zitieren ....
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Kulanterweise wird darauf jedoch meistens verzichtet wenn die Garantiekarte korrekt ausgefüllt ist.
    Wenn keine korrekt ausgefüllte Garantiekarte/Zerifikat keine Garantie.Steht in jedem Booklet.

    Z.B. schon mal einen defekten Plasma Tv ohne Kaufbeleg in der Garantiezeit reklamiert den du geschenkt bekommen hast ...
    VG
    Udo

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Ja, die Garantiekarte war abgestempelt und auch ausgefüllt. War so eine Art Prämie meines Arbeitgebers, da hätte es so einfach gar keine Rechnung gegeben.
    Ähnliches mache ich gerade mit meiner neuen 116710 mit....







    Alex

  6. #6
    Day-Date Avatar von MaggyPee
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    im Land der ewigen Träume...
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    dann besorg Dir schon mal ne großen Dosenöffner

    Im Gewährleistungsfall behält sich Rolex immer das Recht , sich die Rechnung zeigen zu lassen - ABG des Konzi mal lesen und dessen Worte: gut aufbewahren nicht überhören

    Zwischen eingetragenen Konzessionär und einem Grauen kann viel passiert sein
    21.03.2006 - 21.03.2016
    Manon

  7. #7
    Steve McQueen
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    Schön,trotzdem hat MP recht.
    VG
    Udo

  8. #8
    Steve McQueen
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    Must auch mal alles lesen und nicht nur das was du lesen willst ;-)
    Hier wird nichts spekuliert.
    VG
    Udo

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen
    Alles, was an "Garantie" von Rolex kommt, ist pure Zugabe und rein rechtlich sowieso nicht einforderbar. Aber das wissen die Nordlichter ja sicherlich...mit oder ohne Rechnung, Garantiekarte, leer oder ausgefüllt oder oder oder...

    So und jetzt klinke ich mich hier aus, denn gegen so viel geballte Fachkompetenz bin ich machtlos!
    Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.

    Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.

    Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.
    Harald

    "All the world's a stage,
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  10. #10
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von newharry Beitrag anzeigen
    Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.

    Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.

    Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.
    Daher auch das Kulanterweise und behält sich das Recht vor.
    VG
    Udo

  11. #11
    Datejust Avatar von Giorgos
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    Zitat Zitat von newharry Beitrag anzeigen
    Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.

    Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.

    Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.
    +1


    Die zum Zeitpunkt des Kaufs geltende (und üblicherweise mit der Ware überreichte) Fassung der Garantiebedingungen, ist verbindlicher Bestandteil des Kaufvertrages.
    Georgios

  12. #12
    Datejust Avatar von Giorgos
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    Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen

    Eine Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung des Herstellers.
    § 443 BGB

    Auszug:
    (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.


    PS.: Nein, ich bin kein Jurist. Aber was für eine Robe hättest Du denn abzugeben?
    Georgios

  13. #13
    Steve McQueen
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    Udo

  14. #14
    Daytona Avatar von Smoke
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    Also nach meiner bescheidenen Meinung ist eine Garantie einklagbar.
    Diese sichert Leistungen des Verkäufers unter einfacheren Voraussetzungen als die "normale" Gewährleistung.
    Sie gibt dem Käufer einen Anspruch und der ist dann auch einklagbar.

    So, ich nehme jetzt meine Robe und fahr zum Gericht
    Jürgen

  15. #15
    Air-King
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    Mein Gott, was bin ich naiv.......

    Ich kaufte letztes Jahr meine erste Rolex, eine EXII, von einem bekannten Internethändler. Wie könnte es auch anders sein, bei meiner Uhr trat auch das zu späte Springen des Datums auf. Und jetzt kommt es: Naiv wie ich bin, ohne mich mit Threads wie diesem beschäftigt zu haben, fuhr ich mit meiner EXII von Bonn nach Köln zu Rolex und hatte meine in Italien abgestempelte Garantiekarte dabei.
    Man nahm die Garantiekarte und die Uhr, machte eine Kopie von der Garantiekarte, gab mir eine Karte mit Auftragsnummer zur Abholung und nach 2 Wochen konnte ich die Uhr auf Garantie repariert abholen. Das Leben kann so einfach sein.

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von Eames
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    Zitat Zitat von woha Beitrag anzeigen
    Ich kaufte letztes Jahr meine erste Rolex, eine EXII, von einem bekannten Internethändler. Wie könnte es auch anders sein, bei meiner Uhr trat auch das zu späte Springen des Datums auf.
    Wann ist denn spätes Springen zu spät?

  17. #17
    GMT-Master Avatar von scubadentist
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    Zitat Zitat von Eames Beitrag anzeigen
    Wann ist denn spätes Springen zu spät?
    Wenn die Garantie abgelaufen - und damit nicht mehr einklagbar - ist...

    Gruß, Thorsten


    Submariner

  18. #18
    Air-King
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    Zitat Zitat von Eames Beitrag anzeigen
    Wann ist denn spätes Springen zu spät?
    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...=1#post3571041

  19. #19
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zurück und meine Robe durfte ich sogar behalten.

    Genau so ist es Georgios.

    § 443 BGB ist die Anspruchsgrundlage.
    Das Einräumen einer Garantie ist zwar freiwillig, in so weit hat Thomas recht, wurde sie aber eingeräumt, bestehen daraus Ansprüche, die natürlich auch gerichtlich durchsetzbar sind.
    Problematisch ist dabei meist, wie weit die Garantie im Einzelfall reicht.

    Einen Kaufbeleg bedarf es dazu grundsätzlich nicht, oft ist ein solcher aber ein recht einfaches Beweismittel.
    Geändert von Smoke (08.03.2013 um 12:44 Uhr)
    Jürgen

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Danke Giorgios, dass ich nun nicht mehr überlegen muss, so detailliert auf die Ausführungen von thomas171076 einzugehen. Am Ende führt die Diskussion auf diesem Niveau wohl auch zu nichts, da hier so wirr und unzusammenhängend Aussagen durcheinanderwürfelt werden, dass man nur hoffen kann, im täglichen Berufsumfeld werden Entscheidungen mehr durch Substanz und weniger durch Verweis auf die Besoldungsgruppe getragen.

    Am Ende ist dies schade, denn eine sinnvolle Diskussion zu dieser Thematik wäre sicherlich für einige von Interesse. Am Ende des Tages möchte ich auch gar nicht davon ausgehen, dass eine gerichtliche Durchsetzung von Garantieansprüchen gegen Rolex von Erfolg getragen wäre, wenn Rolex der Meinung wäre, die Garantiebedingungen seien nicht erfüllt. Von diesem Ansatz dann aber gleich zu Aussagen zu springen, die implizieren, dass Garantiezusagen per se keinerlei Rechtsverbindlichkeit besäßen ist aus meiner Sicht absurd.
    Harald

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