Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
[...]Zur Zuordnung Betriebsvermögen oder Privatvermögen ist die Führung eines "Fahrtenbuches" über einen repräsentativen Zeitraum (3 Monate) ausreichend. Dieses Fahrtenbuch muss auch nicht die Anforderungen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches erfüllen.[...]
Klappt das auch, wenn ich das Fahrzeug zu ca. 85% geschäftlich nutze und einfach pauschal 85% aller Kosten steuerlich geltend machen möchte ohne ein Fahrtenbuch
zu führen und ohne unter die 1%-Regelung zu fallen?

Btw: Toller Thread