Für steuermindernde Tatsachen trifft der Steuerbürger die Beweislast. In dem Fall, dass der Pkw kein notw. BV darstellt, ist die private Kfz-Nutzung ggfs.durch Schätzung zu ermitteln. Sie muss zwingendermaßen ja bei mind. 51 % liegen, denn sonst wäre es ja notw. BV. Ich kann nur empfehlen, sich im Vorfeld mit dem FA auseinanderzusetzen, da es sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme geben wird. Und den Rechtsweg bestreiten. Ich weiß nicht.
Gruß
Stefan