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Zitat von Chefcook
Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass die Minderung des steuerbaren Einkommens durch die Abschreibung und Betriebskosten größer sein muss als das zu versteuernde Mehreinkommen durch die p.a. 12% vom ehemaligen Fahrzeuglistenneupreis inklusive Mehrwertsteuer.
Kannst Du die MwSt. auch ziehen, wenn das Auto zum Privatvermögen gehört?
Noch was, die 12% vom Listenneupreis zu versteuerndes Mehreinkommen müssen auch noch kleiner sein, als die sonst zu versteuernden privaten Kilometer.
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