Viel Halbwissen. Aber der obrige Post stimmt halbwegs.
Grundsätzlich muss du eine Nutzung von mindestens 50% haben. Hier zählen dann allerdings die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte mit!
Erst dann kannst du den Wagen betrieblich nutzen und ggf. die 1%-Regel anwenden. Dazu kämen dann noch die schon erwähnten 0,03%.
Als Nachweise reichen "Aufzeichnungen" aus denen hervorgeht, dass die Nutzung mehr als 50% für betriebliche Zwecke beträgt. Ein richtiges Fahrtenbuch braucht hier nicht geführt zu werden!!!
Etwas anderes gilt bei Kapitalgesellschaften. Selbst wenn der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) den Wagen ausschließlich privat nutzt, kann dieser betrieblich geltend gemacht werden.
So mal ganz kurz und knapp....
Ergebnis 1 bis 20 von 40
Thema: 1% Regelung?
Baum-Darstellung
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03.04.2012, 07:57 #14
Geändert von Treo (03.04.2012 um 07:58 Uhr)
Lieben Gruß René
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