Ergebnis 1 bis 20 von 40

Thema: 1% Regelung?

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
    Registriert seit
    17.04.2007
    Ort
    Aachen
    Beiträge
    3.569
    Blog-Einträge
    2
    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    So ist es.
    Das Kfz muss mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden, damit er überhaupt zum Beriebsvermögen wird. Um dies nachzuweisen genügt in der Regel ein Fahrtenbuch für den Zeitraum von etwa drei Monaten.
    Dann kann die 1%-Regelung angewendet werden.
    Diese lohnt meist nur bei Neuwägen, da Bezugsgröße der (ehemalige) Bruttolistenpreis ist.

    Vg,
    Viel Halbwissen. Aber der obrige Post stimmt halbwegs.

    Grundsätzlich muss du eine Nutzung von mindestens 50% haben. Hier zählen dann allerdings die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte mit!

    Erst dann kannst du den Wagen betrieblich nutzen und ggf. die 1%-Regel anwenden. Dazu kämen dann noch die schon erwähnten 0,03%.
    Als Nachweise reichen "Aufzeichnungen" aus denen hervorgeht, dass die Nutzung mehr als 50% für betriebliche Zwecke beträgt. Ein richtiges Fahrtenbuch braucht hier nicht geführt zu werden!!!

    Etwas anderes gilt bei Kapitalgesellschaften. Selbst wenn der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) den Wagen ausschließlich privat nutzt, kann dieser betrieblich geltend gemacht werden.

    So mal ganz kurz und knapp....
    Geändert von Treo (03.04.2012 um 07:58 Uhr)
    Lieben Gruß René

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 12.09.2009, 15:45

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •