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Thema: 1% Regelung?

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  1. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Zitat Zitat von Treo Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich muss du eine Nutzung von mindestens 50% haben. Hier zählen dann allerdings die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte mit!

    Erst dann kannst du den Wagen betrieblich nutzen und ggf. die 1%-Regel anwenden. Dazu kämen dann noch die schon erwähnten 0,03%.
    Als Nachweise reichen "Aufzeichnungen" aus denen hervorgeht, dass die Nutzung mehr als 50% für betriebliche Zwecke beträgt. Ein richtiges Fahrtenbuch braucht hier nicht geführt zu werden!!!
    Hab zwar mit Steuersachen wenig am Hut, aber ich glaube, dass ist auch nur Halbwissen. Mein Halbwissen zu diesem Thema ist, dass Rene für den Fall Recht hat, wenn der PKW vom z.B. Firmeninhaber oder Freiberufler selbst genutzt wird. Hierzu ist bei jeder Neuanschaffung eines PKWs die betriebliche Nutzung von mehr als 50% der gefahrenen Kilometer erneut durch eine Aufzeichnung bzw. Fahrtenbuch nachzuweisen.

    Wird ein PKW einem Arbeitnehmer überlassen, geht das FA meines Wissens automatisch davon aus, dass es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Egal ob mehr oder weniger als 50% betriebliche Nutzung!

    Aus meiner Sicht kann Sippel damit für seinen zu 90% privat genutzten Dienstwagen die 1% Regelung in anspruch nehmen.
    Geändert von Hans E. (04.04.2012 um 04:37 Uhr)
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


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