Ralf hat alles völlig zutreffend dazu geschrieben:
Aber dass es keine Kontrollen gibt (nur weil manche hier so etwas noch nie selbst oder im persönlichen Umfeld erlebt haben) oder dass Uhren nicht an Ort und Stelle beschlagnahmt werden ist schlicht und ergreifend ein Ammenmärchen. Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem eine Uhr bei der AUSREISE von DE nach CH vom deutschen Zoll beschlagnahmt wurde. Ganz normale Bargeldkontrolle mit dickem Auto und ohne grenznahes Kennzeichen am Grenzübergang Konstanz. Kein Bargeld dabei gehabt, war ein ganz normaler Geschäftstermin in der Schweiz, dann nach der Uhr gefragt und schon war sie weg. Ab diesem Zeitpunkt ist die Beweislast dann beim "Delinquenten". Klar muss man die Rechnung nicht dabei haben, hab ich auch nicht, aber dann ist die Uhr halt erst mal weg. Und dann muss man, wie Ralf es geschrieben hat "auf Verlangen den Nachweis erbringen können".
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Thema: Verzollung
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01.04.2012, 11:07 #1Yacht-Master
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Geändert von Andi S. aus V. (01.04.2012 um 11:11 Uhr)
Gruß Andi S. aus V.
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