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  1. #21
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Paddy, danke für die Auskunft.
    Liegt in meiner Vostellung.
    Beste Grüße, Steff

  2. #22
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich sind nur die jeweilige Wohnung betreffenden Kosten auch umlegbar.
    Deshalb sagte ich, dass dies betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, weil man den hierdurch entstehenden Hauptkostenblock selbst zahlen muss

    Rheinische Grüße, Frank

  3. #23
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Welcher Hauptkostenblock? Diese Kosten werden in der Regel pro Einheit abgerechnet. Wir sprechen also maximal über die Hälfte.

    Und ich lehn mich mal so weit aus dem Fenster, und behaupte, dass auch nur die Einliegerwohnung separat über einen Abrechnungsservice abgerechnet werden kann. Dann entstehen auch nur dafür Kosten.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #24
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Das könnte funktionieren, wenn Du für alle Betriebskosten in der Einlieger- und Hauptwohnung separate Messeinrichtungen hast. Der Mieter kann ja Einsicht in die Gesamtrechungen nehmen und Du würdest doch in "Dokumentationsnot" kommen, wenn Du nur Gesamtrechnungen für das Haus und eine Detailabrechnung für die Einliegerwohnung hast (ggf. Differenz-Methode). Ich bin mir nicht sicher, ob das mietrechtlich geht.

    Ich hatte auf jeden Fall schon mal arge Probleme, weil ich im Haus teilweise zentrale Warmwasserversorgung und Durchlauferhitzer hatte und den Verbrauch nicht eindeutig messen konnte. Ich blieb auf den Kosten sitzen. Habe ich ggf. einen Denkfehler?

    Rheinische Grüße, Frank

  5. #25
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Klar kann er Einsicht in die Gesamtrechnung nehmen. Um Diskussionen zu vermeiden würde ich sogar Kopien der betreffenden Gesamtrechnungen gleich der Einzelabrechnung beilegen. Beispielsweise bei den Heizkosten.

    Der Mieter hat allerdings definitiv kein Anrecht auf Einsicht in die Abrechnungen der anderen Wohungen. Warum auch, Zählerstände und/oder Faktoren sind ja in seiner Abrechnung enthalten.

    Wenn keine Messeinrichtungen vorhanden sind, muss eben nach Faktor abgerechnet werden, das kann die Personenzahl sein, Wohnfläche, etc.
    Das kann man nicht wahllos selbst festlegen, auch da gibt es Vorschriften. Daher gilt wie immer die Empfehlung: Profi.

    Wie du hier lesen kannst, kann das ein oder andere trotzdem locker selbst. Ich hab von sowas halt keine Ahnung und würds den Profi machen lassen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  6. #26
    ehemaliges mitglied 24812
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    Das hier alles immer so schwarz gesehen werden muss, vermutlich auch noch durch hörensagen oder lesen. Lasst mal die Kirche im Dorf.

    Ich vermiete seit 20 Jahren einige Wohnungen und das, was man an Ärger zu erwarten hat, hat nichts mit der NK Abrechnung zu tun. Da geht es eher um Beschädigungen und Kostenübernahmen bei Auszug. Der Ärger bleibt einem aber immer.
    Sie ist auch keine Wissenschaft für sich und kann von nahezu jedem Deppen erstellt werden, der sich ein wenig damit auseinander setzt. Sicherlich kann jedem ein Fehler unterlaufen. Wenn dies passiert, dann korrigiert man sie und begleicht ggf. die Differenz. Da reisst einem in der Regel kein Mieter den Kopf ab und beauftragt gleich einen Anwalt.
    Als Anfänger sollte man sich zu Beginn Rat von Fachleuten holen und ggf. einmal die Abrechnung erstellen lassen. Danach kann man es anhand dieser Vorlage selbst. Wer dann noch Mitglied im Verein Haus und Grund ist und ein wenig die Gesetzeslage verfolgt, kann nicht viel verkehrt machen.
    Von Haus und Grund bekommst Du auch immer Verträge, die der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Sie bieten auch einen Solvenzcheck an. Dieser, in Verbindung mit einer Selbstauskunft und einem Einkommensnachweis, ist bei jedem Mietinteressenten Pflicht.

    Sicherlich muss man sich, wie bei jeder anderen neuen Veränderung auch, mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen und auf dem Laufenden bleiben. Aber wie gesagt, es ist kein Hexenwerk. Sicherlich liest man immer wieder Berichte über katastrophale Mieter, Vermieter und heruntergekommene Behausungen. Vieles wird in der Presse aber auch hochgebauscht, davon lebt sie halt. Diese Zustände kommen in den seltesten Fällen dort vor, wo Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen und sich regelmäßig begegnen. Sonst ist etwas schiefgelaufen - allerdings auf beiden Seiten.

  7. #27
    RAMichel
    Gast
    In den von mir verwalteten Objekten wird bei mehreren Wohnparteien in einem Objekt die Abrechnung über Ista oder -bei Gewerbevermietung- in meinem Büro erstellt. Bei der Einliegerwohnung im Hause meiner Eltern ist immer nur mit einer Pauschale gerechnet worden, um die ganzen gesetzlichen Abrechnungsvorschriften zu umgehen. Das funktioniert wunderbar, wenn man die zu zahlende Pauschale sorgfältig berechnet. Danach hat man keine Abrechnungsprobleme und keine Streitereien über Nebenkosten. Zudem muß man auch in keinem Grundbesitzerverein Mitglied werden. Und der Mieterbund beißt sich an der Pauschale die Zähne aus...

  8. #28
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Zitat Zitat von Kai B. Beitrag anzeigen
    Das hier alles immer so schwarz gesehen werden muss, vermutlich auch noch durch hörensagen oder lesen. Lasst mal die Kirche im Dorf.

    Ich vermiete seit 20 Jahren einige Wohnungen und das, was man an Ärger zu erwarten hat, hat nichts mit der NK Abrechnung zu tun. Da geht es eher um Beschädigungen und Kostenübernahmen bei Auszug. Der Ärger bleibt einem aber immer.
    Sie ist auch keine Wissenschaft für sich und kann von nahezu jedem Deppen erstellt werden, der sich ein wenig damit auseinander setzt. Sicherlich kann jedem ein Fehler unterlaufen. Wenn dies passiert, dann korrigiert man sie und begleicht ggf. die Differenz. Da reisst einem in der Regel kein Mieter den Kopf ab und beauftragt gleich einen Anwalt.
    Als Anfänger sollte man sich zu Beginn Rat von Fachleuten holen und ggf. einmal die Abrechnung erstellen lassen. Danach kann man es anhand dieser Vorlage selbst. Wer dann noch Mitglied im Verein Haus und Grund ist und ein wenig die Gesetzeslage verfolgt, kann nicht viel verkehrt machen.
    Von Haus und Grund bekommst Du auch immer Verträge, die der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Sie bieten auch einen Solvenzcheck an. Dieser, in Verbindung mit einer Selbstauskunft und einem Einkommensnachweis, ist bei jedem Mietinteressenten Pflicht.

    Sicherlich muss man sich, wie bei jeder anderen neuen Veränderung auch, mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen und auf dem Laufenden bleiben. Aber wie gesagt, es ist kein Hexenwerk. Sicherlich liest man immer wieder Berichte über katastrophale Mieter, Vermieter und heruntergekommene Behausungen. Vieles wird in der Presse aber auch hochgebauscht, davon lebt sie halt. Diese Zustände kommen in den seltesten Fällen dort vor, wo Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen und sich regelmäßig begegnen. Sonst ist etwas schiefgelaufen - allerdings auf beiden Seiten.
    Ich lasse die Kirche bewusst nicht im Dorf, weil ich ein "gebranntes Kind" bin. Allerdings hatte ich auch ein Lehrerehepaar in Rente, also sicherlich das, was man im Vermieterkreisen als "Antich rist" bezeichnet. Diese waren beim Kauf des Hauses dabei und ich hatte sie mir nicht selbst ausgesucht. Seit dieser Affäre, habe ich mich zwangsläufig ins Mietrecht einlesen müssen ...... Die haben u.a. auch die Betriebskostenabrechnung von Haus und Grund angefochten

    Rheinische Grüße, Frank

  9. #29
    ehemaliges mitglied 24812
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    Die mag es geben, aber sie sind eher die Seltenheit. Darauf hinzuweisen ist ja auch ok, aber von anderer Seite kommen hier Ansichten, die lassen eher auf den Mieterweltkrieg schließen. Das finde ich nicht ok.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (13.01.2012 um 17:08 Uhr)

  10. #30
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Es gibt sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite Extremfälle, die auch die Ausnahme bilden. Wenn man ein Mal das Vergnügen hatte, ist man sicherlich übersensibel. Ich vermiete aktuell und deshalb auch nicht mehr.

    Rheinische Grüße, Frank

  11. #31
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Ich würde die erste Vorauszahlung bei ca. 1,50 bis 2 € pro Quadratmeter sehen.
    Gruß Hans

  12. #32
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Kai B. Beitrag anzeigen
    Die mag es geben, aber sie sind eher die Seltenheit. Darauf hinzuweisen ist ja auch ok, aber von anderer Seite kommen hier Ansichten, die lassen eher auf den Mieterweltkrieg schließen. Das finde ich nicht ok.
    Ich schon, ich kenne einen Mietrechtler, der nimmt regelmäßig Schlauberger (auf Mieter- und Vermieterseite) auseinander die geglaubt haben, seit Jahren alles richtig zu machen. Und er hat noch keinen einzigen dieser Fälle verloren...

    Lustig finde ich auch, dass hier Tausende von Euro für Luxus verpulvert werden, den kein Mensch braucht, dann aber empfohlen wird - in Bereichen, in denen selbst Profis nachweislich Wissenslücken haben - an 50,-- € im Jahr zu sparen.

    Die Zeit, die man durch die Vergabe solcher Leistungen spart, kann man wesentlich sinnvoller verbringen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #33
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Zum Thema Abrechnung, wir haben 2 Wasserkreisläufe mit folglich separater Zählung, dito bei Strom und Telefon.

    Aber mit einer Pauschale kann ich mich auch anfreunden, mit dem spitzen Bleistift rechnen, dann sollte es passen.

    Was ich so rauslese, das A und O sind anständige Menschen, wenn Du ein Aloch erwischst hast eh verloren.
    Beste Grüße, Steff

  14. #34
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Ich würde auch eine Pauschale nehmen und mir den Mieter sehr genau anschauen. Könntest Du die Heizkosten verursachungsgerecht belasten?

    Rheinische Grüße, Frank

  15. #35
    ehemaliges mitglied 24812
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    Mit der Pauschalen ist das so eine Sache und das Risiko liegt auf Vermieterseite. Du kannst, sollten die Kosten im Abrechnungsjahr stark steigen, nicht nachfordern.
    Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Erhöhungsklausel im Mietvertrag steht; und auch nur gegen Nachweis. Dann hat aber auch der Mieter Anspruch auf Einsicht und kann bei sinkenden Kosten eine Minderung verlangen.

    Man sieht, auch hier macht einem ein Mieter das Leben schwer, wenn man an den falschen gerät.

    Jetzt lässt es einfach mal gut sein, vor allen Dingen die, die Mietrechtler etc. kennen und alles nur vom Hörensagen her beurteilen können.

    Fakt ist:
    1. Die wenigsten Mieter und Vermieter haben Lust auf Streitigkeiten.
    2. Die Nebenkostenabrechnung ist kein Hexenwerk.
    3. Wer sich damit nicht beschäftigen möchte, der vergibt die Arbeit.
    4. Die meisten Mietstreitigkeiten gibt es aus anderen Gründen, z. B. wer der Verursacher von Feuchtigkeitsschäden ist.

    Letzteres war nur ein Beispiel. Ein anderes ist der Umgang des Mieters mit dem Mietobjekt und den Möbeln. Was ist normale Abnutzung und was Beschädigung? Wird die Kaution zurückgezahlt oder nicht?
    Ich käme nie auf die Idee, wie der Themenstarter, eine möblierte oder teilmöblierte Wohnung zu vermieten. So hoch kann man die Miete nicht erhöhen, damit sich das rechnet. Es sei denn, es ist eh "Sperrmüll" - überspitzt gesagt - oder das Zeug kommt aus dem Billigmarkt.

    Wer sich zu sehr über all das den Kopf zerbricht, der sollte es lieber lassen.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (14.01.2012 um 10:01 Uhr)

  16. #36
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  17. #37
    Oh, das ist hier ja ein Reizthema.

    Für ich ist das wichtigste die Zusammenarbeit bzw. das Verhältnis Mieter-Vermieter. Gut, wenn das in Ordnung ist, schlecht, wenn nicht. Dann kann man nämlich seine ganze Zeit mit solchen Sachen vertun.

    Habe seit 20 Jahren eine Wohnung zu vermieten, bisher Glück gehabt und die Abrechnungen immer selber gemacht, absolut problemlos, gab nie Streit. Hat auch noch nie einer nachgefragt. Und eine Einliegerwohnung würde ich immer selber abrechnen. Brunata kommt mir nicht ins Haus, schon gar nicht mit den Verdummungsmessern an den Heizkörpern.
    77 Grüße!
    Gerhard

  18. #38
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    .... Hat auch noch nie einer nachgefragt....
    Genau das ist der Knackpunkt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  19. #39
    RAMichel
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    Zitat Zitat von Subdate300 Beitrag anzeigen
    Aber mit einer Pauschale kann ich mich auch anfreunden, mit dem spitzen Bleistift rechnen, dann sollte es passen.
    Die Pauschale sollte schon etwas großzügiger bemessen sein, um die Risiken für das laufende Jahr zu dämpfen. Spitzer Bleistift taugt nicht für die Pauschalenberechnung. Vielmehr werden alle umlagefähigen Kosten aufgerundet und in die Pauschale eingestellt. Dann paßt das auch.

  20. #40
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von Clapton Beitrag anzeigen

    Könnte knapp werden. Zahle für 90 m²
    270 Euro im Monat. Haus ist Baujahr
    1983. Habe es im Winter aber auch
    gerne warm (gut 23 Grad).

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

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