Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277

Thema: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277

  1. Avatar von gmt

    gmt:

    Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277

    hi jungs,

    wie wird das berechnet, eher einfach oder ist das ne komplexe sache??
    will ne etw kaufen und brauch die berechnung...


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    911 Grüße Sascha
     
  2. Avatar von blarch

    blarch:
    Hier kannst Du alles wissenswerte nachlesen

    http://www.glossar.de/glossar/1frame...r/z_din277.htm

    eigentlich keine komplizierte Sache.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________
     
  3. Avatar von gmt

    gmt:
    Original von blarch
    Hier kannst Du alles wissenswerte nachlesen

    http://www.glossar.de/glossar/1frame...r/z_din277.htm

    eigentlich keine komplizierte Sache.
    für einen der da keine ahnung von hat schon


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    911 Grüße Sascha
     
  4. Avatar von blarch

    blarch:
    ... aber der Link hat Dir doch weitergeholfen ... oder?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________
     
  5. Avatar von gmt

    gmt:
    ein bischen, den hatte ich auch schon gefunden


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    911 Grüße Sascha
     
  6. Avatar von blarch

    blarch:
    Und was ist dir noch unklar?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________
     
  7. Avatar von gmt

    gmt:
    muss der ganze körper ausgerechnet werden,oder nur die wohnung die ich kaufen will


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    911 Grüße Sascha
     
  8. Avatar von blarch

    blarch:
    Kommt darauf an wer die Daten benötigt und wofür er sie braucht
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________
     
  9. Avatar von gmt

    gmt:
    die bank und die, die öffentliche mittel bewilligen...

    bei einigen finanztypen findet man sowas hier

    http://www.baufi24.de/includes/docum...auter_Raum.pdf


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    911 Grüße Sascha
     
  10. Avatar von blarch

    blarch:
    Der Verwalter oder das Bauamt dürften nur die Berechnung von der Gesamtüberbauung haben ... hier würde ich aber mal schätzen, dass "nur" die Berechnung für die einzelne Wohnung gefragt ist.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________
     
  11. Avatar von siebensieben

    siebensieben:
    Wofür brauchst Du bei einer Etagenwohnung den umbauten Raum? - Im Prinzip einfach zu berechnen, geht über die Außenhülle, bei Balkonen und Loggien muss man etwas aufpassen, weil die nicht 1:1 gerechnet werden. Bei Räumen die Außenmaße nehmen, und von Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden des nächsten Geschosses, fertig.
    77 Grüße!
    Gerhard
     
  12. Avatar von siebensieben

    siebensieben:
    Ich denke mal, das Bauamt darf die Unterlagen nicht rausgeben. Aber der Verkäufer müsste sowas ja haben, wenn es in den Bauakten ist. Allerdings, wie oben schon geschrieben, gibt's das nicht wohnungsweise, sondern meist nur fürs ganze Gebäude.
    77 Grüße!
    Gerhard
     
  13. Avatar von gmt

    gmt:
    also reicht das formular dessen link ich oben gepostet habe?


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  14. Avatar von siebensieben

    siebensieben:
    Im Prinzip reicht das dann, wenn die Bank nicht mehr verlangt. Das ist eine vereinfachte Rechnung aus Wohnfläche x Faktor = Bruttorauminhalt BRI. Das ist natürlich eine ziemliche ungenaue Sache. Aber schnell und einfach.
    77 Grüße!
    Gerhard