Hallo,

mir fällt spontan dazu ein:

- Mieterselbstauskunft

- Schufa - Auskunft (die "große" darf nur der Mieter selbst beantragen - wenn er aber selbst nichts zu verbergen hat, dann dürfte das kein Problem darstellen)

- Mietbürgschaft bzw. Zweitperson in den Mietvertrag aufnehmen (Nachteil: Du musst im Problemfall zwei gegnerische Vertragsparteien loswerden) Hintergedanke: Ich vermiete viel an Studenten, da nehme ich die Eltern mit in den MV, da auf Dauer solventer.

- apropos Vorvermieter: schau, ob der Mieter von diesem eine sog. "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" bekommen hat.