Hallo,
mir fällt spontan dazu ein:
- Mieterselbstauskunft
- Schufa - Auskunft (die "große" darf nur der Mieter selbst beantragen - wenn er aber selbst nichts zu verbergen hat, dann dürfte das kein Problem darstellen)
- Mietbürgschaft bzw. Zweitperson in den Mietvertrag aufnehmen (Nachteil: Du musst im Problemfall zwei gegnerische Vertragsparteien loswerden) Hintergedanke: Ich vermiete viel an Studenten, da nehme ich die Eltern mit in den MV, da auf Dauer solventer.
- apropos Vorvermieter: schau, ob der Mieter von diesem eine sog. "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" bekommen hat.
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Thema: Wohnung vermieten
Baum-Darstellung
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10.12.2011, 19:25 #13Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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