Das gilt gem. meinem letzten besuchten Mietrecht-Seminar auch schon als Übersicherung und ist nicht zulässig.
Wir nehmen gerne Bankbürgschaften als Kaution - im Zweifel kommt man auch hier sehr schnell an das Geld und der Verwaltungsaufwand ist geringer. Und der größte Vorteil ist, dass ein Mieter keine Bürgschaft von der Bank bekommt, wenn er zu abgebrannt ist. Somit hat man eine zusätzliche Sicherheit.
Ansonsten hilft nur, sich einen Gehaltsnachweis zeigen zu lassen, den Auszug aus dem Arbeitsvertrag mit der Beschäftigungsdauer und eine Auskunftei zu befragen. Mehr kann man nicht tun. Eine 100 % Garantie gibt es nicht.
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Thema: Wohnung vermieten
Baum-Darstellung
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13.12.2011, 11:52 #28PREMIUM MEMBER
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