Zitat Zitat von PBW Beitrag anzeigen
Das soll ja wohl ein Witz sein, dem hätte ich keinesfalls zugestimmt. Der Wiederbeschaffungswert ist m.E. zu erstatten, im Zweifelsfall der Listenpreis.
Das sehe ich aber auch so...es wird ja quasi ein Rabatt unterstellt?! Den hättest Du ja auch beim damaligen LP haben können...IMHO nach kein korrektes Verhalten der Versicherung!