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  1. #21
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Zitat Zitat von Georgio1962 Beitrag anzeigen
    ...

    Was ist ein "Unterversicherungsausschluss"?
    Ab rund 650 EUR pro qm greift bzw. gilt er.

    Beispiel 100 qm Wohnung mit 50 T und 75 T Versicherungsumme und Diebstahl von 25 T EUR.

    Bei der Summe von 50 T wird der Wert überprüft und wenn z.B. 75 T rauskommen, wird nur 2/3 des Schadens bezahlt. Wenn einer Versicherungssumme ober der Unterversicherung wird hingegen der volle Schaden bezahlt, auch wenn der Hausrat in Summe höher als die Versicherungssumme liegt.

    Edit: Vielleicht doch besser noch einen Link
    Geändert von AndreasL (22.03.2011 um 20:13 Uhr)

  2. #22
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von florianw Beitrag anzeigen
    ... Der Regulierer der Versicherung akzeptierte den heutigen Listenpreis, sagte aber, dass je teurer die Uhr desto höher die Prozente seien, die man als Kunde bekäme. Er machte also einen Abzug von ca. 20 %, was ja durchaus realistisch ist....
    Das soll ja wohl ein Witz sein, dem hätte ich keinesfalls zugestimmt. Der Wiederbeschaffungswert ist m.E. zu erstatten, im Zweifelsfall der Listenpreis.
    Gruß Peter

  3. #23
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ich bin ja überrascht, daß Vintage-Uhren nicht unter Antiquitäten fallen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  4. #24
    GMT-Master
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    Danke für die Info,
    gut das es mit der Versicherung reibungslos geklappt hat.

    Gruß Jürgen

  5. #25
    Milgauss
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    Hallo,

    schön, dass alles gut geklappt hat. Deckt sich mit meinen Ausführungen im Versicherungsbeitrag.

    Wiederbeschaffungswert: wie es der Name sagt, ist der Betrag, den ich für die Wiederbeschaffung benötige. Egal ob Autos oder Uhren, nur selten wird zum Listenpreis verkauft, das weiß der Regulierer. 20% bei der YM erscheinen dem TS und auch mir realistisch. Warum sollte ich als Geschädigter am Schaden verdienen.

    Vintage: die meisten Vintage Uhren fallen nicht unter Antiquitäten. Versicherungen definieren Antiquitäten als solche, wenn die Sachen über 100 Jahre alt sind (außer Möbel).

    In der ausührlichen Erläuterung des TS hat sich nur eine winzige Ungenauigkeit eingeschlichen: Wertsachen sind nicht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen nur bis zu 20% mitversichert. Dieser Wert wird zwar standardgemäß in vielen Verträgen festgelegt, kann aber auch höher vereinbart werden (bis 50%). Nur der Wert für die Wertsachen, die in die Rubrik "Schmück, Münzen, Briefmarken, Sachen aus Gold und Platin" gehören, darf ausserhalb eines anerkannten Stahlschrankes nur 20.000,- betragen, wie auch richtig dargestellt wurde.

    Viel Erfolg bei der Wiederbeschaffung,

    l.G. Uwe

  6. #26
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Bei den meisten Verträge von der Stange mag das wohl stimmen. Ist aber frei verhandelbar.
    Gruß Klaus

  7. #27
    [QUOTE=Georgio1962;2955815]Hallo Florian, freut mich wirklich sehr zu hören, dass das Ganze voraussichtlich verhältnismäßig gut ausgeht, abgesehen vom ideellen Schaden.

    Eine Frage, da ich versicherungstechnisch nicht wirklich bewandert bin:

    Was ist ein "Unterversicherungsausschluss"? [/
    Geändert von le-mario (22.03.2011 um 23:53 Uhr)

  8. #28
    Milgauss
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    Bei einer Versicherungssumme von mindestens 650,- EUR/ qm, verzichtet das VU auf den Nachweis von Unterversicherung. Das bedeutet, es wird jeder versicherte Schaden bis maximal der Versicherungssumme (+10%) bezahlt, auch dann, wenn der Gesamtwert höher ist als die Versicherungssumme. Ohne diesen Unterversicherungsverzicht, wird der Versicherungswert mit der Versicherungssumme ins Verhältnis gesetzt. In diesem Verhältnis wird dann die Schadenszahlung gekürzt.

    Wer hochwertige Uhren besitzt, eventuell noch weitere hochwertige Sachen, sollte ohnehin eine höhere Versicherungssumme wählen, da sonst im Falle eines Totalschadens (z.B. Feuer), die Entschädigung nicht ausreicht.

    Ich wünsche allen Forenmitglieder, einen Spannenden "Basel" Tag,
    lG Uwe

  9. #29
    Sea-Dweller Avatar von Xandi
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    Danke für die Info, schön dass die Sache wenigstens in der Nachbereitung positiv läuft!
    Eine gute Zeit,
    Alex

  10. #30
    ehemaliges mitglied 15890
    Gast
    Zitat Zitat von PBW Beitrag anzeigen
    Das soll ja wohl ein Witz sein, dem hätte ich keinesfalls zugestimmt. Der Wiederbeschaffungswert ist m.E. zu erstatten, im Zweifelsfall der Listenpreis.
    Das sehe ich aber auch so...es wird ja quasi ein Rabatt unterstellt?! Den hättest Du ja auch beim damaligen LP haben können...IMHO nach kein korrektes Verhalten der Versicherung!

  11. #31
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Ich bin ja überrascht, daß Vintage-Uhren nicht unter Antiquitäten fallen.
    Antiquitäten fangen ab 100 Jahre an
    Gruß aus dem Pott



  12. #32
    Milgauss
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    Hallo Thomas,

    das kann nun wirklich nicht verstehen.! Wenn etwas passiert, hat jeder Angst, dass die Versicherung nicht (richtig) bezahlt. Wenn dann alles gut läuft, möchte man noch einen Gewinn machen, warum? Deshalb wird dann u.U. sogar zu mogeln begonnen, dann ist der Ofen ggf auch ganz aus.

    Wenn eine Uhr mit LP 10.000,- geklaut wird und diese bei jedem Konzi für etwa 8.000,- zu erhalten ist, warum soll die Versicherung dann 10.000,- zahlen? Diese Mentalität verstehe ich nun wirklich nicht!

    Diese Regulierer, die solche Schäden regulieren, sind echte Profis. Wer hier kooperativ zusammenarbeitet, wird sehr zufrieden sein. Wer zocken möchte, kann dem Regulierer auch vor machen, dieses Modell gibt es nicht mit Rabatt (wie Daytona). Der Regulierer notiert dies und macht sich nochmals kundig und wird die nächsten Tage mehrere Konzis nennen, die so verkaufen. Das Vertrauensverhältnis hat einen Fleck! Natürlich geht der Regulierer auch schon vorbereitert an die Sache ran und gibt nicht all seine Kenntnisse gleich preis.

    Ich denke, man sollte sich so versichern, das alles richtig abgestimmt ist. Im Schadensfall sollte man offen komunizieren, mit dem Ziel, den wirklichen Wiederbeschaffungswert ersetzt zu bekommen. Sobald man das Ziel verfolgt, mehr rauszuschlagen, beginnt man zu taktieren, der Regulierer merkts und wird selbst zugeknöpft.

    Das war jetzt en bischen Interna, doch damit, "klappts auch mit der Versicherung!" Der TS hat übrigens alles richtig gemacht!

    LG Uwe

  13. #33
    Yacht-Master Avatar von florianw
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    So, Leute....noch ein kurzer Abschlussbericht.

    Heute, also exakt 4 Wochen und einen Tag nach dem Einbruch ist die Kohle auf dem Konto. Ohne Zicken, ohne weitere Nachfragen, einfach überwiesen. Ein freundlicher Brief war auch in der Post, wo alles nochmal schriftlich zusammengefasst war.

    Ich denke, mehr kann man von einer Versicherung nicht erwarten. Danke Victoria/Ergo! Jetzt wird die Vergangenheit beerdigt und auf geht´s zu neuen (Sammler-)Ufern...
    Grüsse, Florian

  14. #34
    Day-Date Avatar von avernas
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    Wenigstens etwas

    Und jetzt geht das Jagen wieder los
    Andreas

    First 7

  15. #35
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    Hallo Florian,

    das freut mich riesig für dich. Habe ich bislang noch nie gehört, dass die Versicherung den kompletten Schaden übernimmt. Supi

  16. #36
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Roy das machen sie meistens. Nur davon hört man selten was.
    Gruß Klaus

  17. #37
    Yacht-Master Avatar von Eurocontroller
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    Super news Florian! Jetzt kriegt Deine Sammlung eine neu geburt

    Viel spass mit der Suche!

    Vg,

    Nick

  18. #38
    Oyster
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    Hallo Florian !

    Glück im Unglück, oder eben gut vorgesorgt. Weiss nicht genau ob ich da jetzt "glückwunsch" schreiben soll. Schließlich hatte die Sammlung ja auch einen hohen idellen Wert für Dich!

    Eine Frage habe ich aber noch bzgl der Regulierung. Du schreibst in einem der vorheringen Posts, Stahluhren fallen nicht unter Schmuck. Ich besitze eine 116710LN. Ist das jetzt ne Stahluhr oder fällt die aufgrund der Platinbeschichteten Ziffern und Indizes unter Schmuck?
    Viele Grüße aus Franken,

    Benjamin

  19. #39
    Oyster
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    B.E.N.
    Da ich selbst für die ERGO Victoria arbeite, habe ich dort mit dem Gruppenleiter Schaden gesprochen. Es wird grundsätzlich hier davon ausgegangen, daß Uhren erst als Schmuck betrachtet werden, wenn der Goldanteil-Wert von 10% des Gesamtwertes der Uhr übersteigt!
    Beispiel: 16622 Yacht- Master (LP 8.800€)
    Irgendwo im Forum hat einer mal den Platin-Anteil mit ca 15g berechnet. Wenn ich 15g Platin kaufen würde, müßte ich etwa 800€ bezahlen. Dazu kommt noch der Weißgoldanteil (Zeiger & Indices) von vielleicht 50€.
    In der Summe bliebe ich noch unter den angesprochenen 10% und die Yacht-Master ist KEIN Schmuck. Aber nur knapp..

    Bei Deiner GMT mit einem Gold- und Platinwert unter 600€ ist das bei der ERGO zumindest versichert- auch außerhalb von Wertschutzschränken.

    Schöne Grüße,
    Vitus

  20. #40
    Yacht-Master Avatar von florianw
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    Themenstarter
    In meinem Fall war es so, dass der Regulierer meine YM 16622 und eine Oyster Perp. Date von 1948 mit Gold-Lünette als Wertsachen eingestuft hat. Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er das könne man so oder so sehen. Auch ein geringer Edelmetallanteil würde den Imagewert erhöhen, was zu einer Klassifizierung als Wertsache führen könnte.

    Im Ergebnis war es in meinem Fall aber egal, da die Regulierungs-Obergrenze für Wertsachen i. H. v. 20 k nicht erreicht war.
    Grüsse, Florian

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