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  1. #61
    Date
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    27.03.2011
    Ort
    Köln
    Beiträge
    51
    Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen
    Die ganzen positiven Regulierungen werden nicht an die große Glocke gehängt. Wer erzählt schon, dass er nach einem Einbruch vom VU 80.000,- EUR erhalten hat. Da wird höchstes gesagt: Versicherungszahlung war ok. Das wird kaum wahr genommen und schnell wieder vergessen.

    Anders sieht es aus mit den nicht regulierten oder nicht ausreichend regulierten Schäden. Hier wird jahrelang drüber geschimpft und dabei die eigene Wahrheit jedem weiter erzählt, der es wissen will oder auch nicht. Grundsätzlich muss ein VU einen versicherten Schaden entschädigen. Wenn sie es nicht tut, dann gibt es einen Grund. Der Kunder kann klagen. Wenn er es nicht tut, hat er ebenfalls einen Grund.


    Vielleicht konnte ich ein bisschen vermitteln, zum gegensetigen Verstehen beitragen. Ich betone nochmal, nicht die Objektivität verloren zu haben. Ich bin weder im Versicherungsverkauf, noch in der Regulierung tätig. Ich leite eine Direkion und habe vielfältige Einblicke zu AD, Sachbearbeitern und Kunden.
    Dem ist aus Insidersicht nichts mehr hinzuzufügen.
    Cheers
    Jörg

  2. #62
    ehemaliges mitglied 15890
    Gast
    Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen
    Hallo,

    gern bringe noch ein bisschen Licht ins Dunkel. Dass meine Ausfürungen einigen kontrovers erscheinen ist mir bewusst. Viele Vorurteile bestehen, negative Erfahrungen potenzieren sich "am Stammtisch" und zwar aus Sicht des Geschädigten. Wenn man diese "Erfahrungen" verfolgt, relativiert sich das meistens sofort.

    Meine Erfahrungen beziehen in der Menge, auf die Regulierungspraxis der eigenen Gesellschaft. Auch Fälle von anderen nahmhaften Gesellschafte decken sich damit und zwar in sofern, dass die Kunden auch noch nach Jahren mit der Abwicklung sehr zufrieden sind oder dass aus objektiven Gründen nicht oder nicht vollständig reguliert werden konnte. Solche Gründe sind z.B.: Unterversicherung, Entschädigungsgrenze für Wertsachen zu gering, kein Einbruch sondern einfacher Diebstahl, usw.

    Zu den Fragen: im konkreten Fall wurde dem Geschädigten angeboten für seine YM aus 2002, den heutigen Listenpreis abzüglich 20% zu erstatten, ohne dass die Uhr konkret gekauft wurde. Der Geschädigte selbst sieht das als realistisch an ud hat deshalb akzeptiert. Ich selbst halte dies auch für realistisch. Nun kam die Meinung auf der Wiederbeschaffungswert müsse der Neuwert sein, und dieser dann der LP. Also die Versicherung solle den LP ersetzen, der VN könne dann die Uhr mit Rabatt kaufen, also einen Gewinn machen. Ich meine nicht die Objektivität verloren zu haben, wenn ich das nicht als richtig ansehe. Bei KFZ Schäden wird aus selben Grund auch nicht der LP erstattet. Manche Uhren, z.B. Maurice Lacroix werden mit Abschlägen von 25% und mehr verkauft. Manche Chinaböller gar mit bis zu 80% vom LP. Soll hier auch dieser ersetzt werden?

    Hierzu wurde nun gefragt, ob man ein Risiko in Kauf nehmen müsse um günstig zu kaufen. Natürlich nicht. Niemand muss seine Uhren im Ausland bestellen, auch nicht eBay oder ähnliches.

    Was ist, wenn der Konzi nicht den angenommen Rabatt gibt. Ich melde dem Regulierer den Kaufpreis. Wenn vertretbar , sagt er ja, wenn unrealistisch, dann nennt er mir Händler.

    Immer wieder werden hier 20.000,- EUR oder auch 20% der Versicherungssumme für Wertsachen erwähnt. Die Entschädigungsgrenze kann individuell gewählt werden, z.B. 200.000,- Vers.-Su. mit 50% Entschädigungsgrenze für Wertsachen, also 100.000,- EUR! Nur die besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen der Kategorie "Schmuck, Münzen, Briefmarken, Sachen aus Gold und Platin" beträgt 20.000,-EUR. Das besagt, dass diese Sachen über 20.000,- EUR in einenem anerkannten Stahlschrank zu verwahren sind und dann natürlich auch versichert sind.

    Bin ich ab 650,-/qm auf der sicheren Seite? Ab dieser Vers.-Su. wird kein Abzug wegen Unteversicherung abgezogen. Bei Teilschäden wird also in voller Höhe reguliert. Unter Umständen ist aber auch die Wertsachengrenze zu gering. Bei Totalschäden wird maximal ie Versicherungssumme plus 10% bezahlt. Wer also deutlich höhere Werte (Wiederbeschaffungswer) hat, der sollte im eigenen Interesse eine höhere Summe wählen. Das macht meist nur wenige EUR im Jahr aus.

    Zum Schluß noch eine Anmerkung zu den verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten in der Praxis, je nach VU: Kleinschäden bis 1.000,- 2.000,- oder auch mehr, je nach Kompetenz, werden z.B. direkt durch den Aussendientmitarbeiter reguliert. Wenn eine solche Regulierungskompetenz nicht besteht oder gar kein AD vorhanden ist und auch die Schäden die direkt in der "Zentrale" gemeldet werden, die reguliert ein Schadens Sachbearbeiter. Ggf. schickt er einen Gutachter. Grosschäden, vor allem bei Brand und bei Einbruch Diebstahl werden von einem (Direktions-) Schadensregulierer bearbeitet. Das sind absolute Profis in Ihrem Bereich. Bei einem Einbruch mit Rolexuhren und ähnlichem, hat man mit so einem Schadensregulierer zu tun. Meine Erfahrungen, die mir Mitarbeiter und Kunden vermitteln sind hier sehr gut.

    Wo kommt dann das Image her, dass Versicherungen sich vor dem Zahlen drücken?

    Die ganzen positiven Regulierungen werden nicht an die große Glocke gehängt. Wer erzählt schon, dass er nach einem Einbruch vom VU 80.000,- EUR erhalten hat. Da wird höchstes gesagt: Versicherungszahlung war ok. Das wird kaum wahr genommen und schnell wieder vergessen.

    Anders sieht es aus mit den nicht regulierten oder nicht ausreichend regulierten Schäden. Hier wird jahrelang drüber geschimpft und dabei die eigene Wahrheit jedem weiter erzählt, der es wissen will oder auch nicht. Grundsätzlich muss ein VU einen versicherten Schaden entschädigen. Wenn sie es nicht tut, dann gibt es einen Grund. Der Kunder kann klagen. Wenn er es nicht tut, hat er ebenfalls einen Grund.

    Hierzu ein paar Klassiker:

    Haftpflichtschaden, eine Videoca., Laptop, Computer wurden beschädigt. Der Schaden wurde anerkannt, der Betrag scheint zu niedrig. Das Laptop hat vor 4 Jahren 1.200,- EUR gekostet, entschädigt werden z.B. nur 300,- EUR. Bei Haftpflichtschäden gilt kein Wiederbeschaffungswert, sondern der tatsächliche Schaden, also der Betrag den der Schädiger bezahlen müsste, wenn er keine Versicherung hätte. Bei derarten Geräten ist das nun mal nach einigen Jahren sehr gering.

    Nochmal Haftpflicht oder eben doch nicht: beim Beladen des Kofferraumes auf dem Supermarktparkplatz, rollt der Einkaufswagen, gegen ein anderes Auto. Reguliert werden soll über die Privathaftpflicht. Es handelt sich aber um einen sogenannten Beladungsschaden und der ist über die KFZ- Haftpflicht versichert. Verständlicherweise ärgerlich, wegen dem SFR.

    Hausrat Leitungswasser: Ein Rohr platzt, der Schaden am Gebäude ist beträchtlich. Die Reparatur kostet 10 T, der Schaden an der Einrichtung nochmals 10 T. Bezahlt werden nur 10 T, da in der HSR-Versicherung nur die Einrichtung versichert ist. Der Gebäudeschaden muß über die Gebäudeversicherung reguliert werden. In den Bundesländern, mit ehemaligem Monopolversicherer, z.B. BW, haben noch heute viele Hausbesitzer das LW-Risiko nicht eingeschlossen. Hier wird dann vom Kunden argumentiert, dass im HSR- Vertrag doch LW steht, obwohl der Vertrag sich schon im Namen deutlich als "Hausrat" bezeichnet.

    Es gibt viele weitere. Hier beschrieben habe ich nur die "Missverständnisse", nicht die unzähligen Fälle, die dem Volkssport "Versicherungsbetrug" zuzuordnen sind. Man spricht hier im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen von etwa 50 %!Es ist eben kein Kavaliersdelikt und auch keine Gefälligkeit, Eigenschäden von einem Bekannten, über die eigene Haftpflichtvers. abwickeln zu wollen. Unverständlich, dass selbst hier der "ertappte" Versicherungskunde, über das nicht regulierende VU schimpft.

    Vielleicht konnte ich ein bisschen vermitteln, zum gegensetigen Verstehen beitragen. Ich betone nochmal, nicht die Objektivität verloren zu haben. Ich bin weder im Versicherungsverkauf, noch in der Regulierung tätig. Ich leite eine Direkion und habe vielfältige Einblicke zu AD, Sachbearbeitern und Kunden.

    Ich wünsche noch einen schönen Sonntag. Ich gehe jetzt Motorrad fahren, bei diesem Traumwetter.
    Viele Grüße Uwe
    Zunächst einmal: Amen!

    Ich spare mir jetzt weitere Ausführungen, da Sie beim zitierten Vorredner keine Änderung bewirken würden. Ich empfehle lediglich einmal, die einschlägige Rechtsprechung zu würdigen. Solange ich noch rechtsprechen darf werde ich einem VU stets den Betrag abverlangen, der für eine Wiederbeschaffung nötig ist und das ist im Zweifel der LP...eine Beschaffung über LP wäre schon sehr abwegig bzw. realitätsfremd.

    Die mutigen Worte von Omelex zeigen mir die in der Versicherungsbranche real existierende Arroganz!

    Bislang hatten meine Urteile überwiegend Bestand.

    Und ja, ich bin kein großer Freund von Versicherern und noch weniger von Vers.-********n. Aber zu behaupten, dass Versicherungen stets quasi redlich, ehrlich und kundenfreundlich agieren ist gelinde gesagt absoluter Quatsch!

    In keiner Branche wird so mit der Unkenntnis des Kunden agiert, wie bei Versicherern...man handelt nach dem Grundsatz: Wo kein Kläger da kein Richter!

    Ich möchte nicht wissen, wie viele Fälle von zwar anscheinend zufrieden regulierten Kunden es gibt...ohne dass sie merken, dass die Versicherung nicht nach der geltenden Rechtsprechung gehandelt hat, sondern nach ihrem eigenen finanziellen Vorteil!

    Ich sehe nur die Fälle, die bei mir auf dem Tisch landen...und da kann ich sagen: skrupellos, hinterhältig und unanständig müsste im Duden jeweils durch das Wort Versicherungen ersetzt werden.

    Einen schönen Abend wünsche ich!

  3. #63
    Milgauss
    Registriert seit
    30.01.2010
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    207
    Na, da gingen jemanden die Argumente aus!

    In meinen Ausführungen war viel Klärendes und Erklärendes,
    von Arroganz zu schreiben ist schon heftig.

    Ich werde dennoch nicht mit Beleidigungen kontern.


    Guten Abend
    Uwe

  4. #64
    ehemaliges mitglied 15890
    Gast
    Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen
    Na, da gingen jemanden die Argumente aus!

    In meinen Ausführungen war viel Klärendes und Erklärendes,
    von Arroganz zu schreiben ist schon heftig.

    Ich werde dennoch nicht mit Beleidigungen kontern.


    Guten Abend
    Uwe
    Du hast schon eine eigenartige Selbst- und Umweltwahrnehmung!
    Es liegt eben alles im Auge des Betrachters

    Gut auch, dass Du nicht mit Beleidigungen antwortest, denn ich habe auch keine ausgesprochen! Anscheinend ist doch ein Funke juristischer Sachverstand vorhanden...

    Deine Ausführungen würde ich höchstens als Versuch einer Rechtfertigung des täglichen Versichererhandelns verstehen...Objektivität sieht anders aus!

    ...so und jetzt muss ich zur Verhandlung...
    Geändert von ehemaliges mitglied 15890 (04.04.2011 um 09:17 Uhr)

  5. #65
    Yacht-Master
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    1.615
    Ich weiß nicht, ob es anderen ebenso geht. Ich habe 3 Dinge aus diesem Faden mitgenommen: Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation.
    Und ein viertes: nicht über'n Tisch ziehen lassen.
    Vielen Dank...
    Geändert von uhrvieh (04.04.2011 um 10:55 Uhr)
    Grüße, Manuel

  6. #66
    Manuel:Genauso ist es, die "Wertsachen" dokumentieren ggf. eine Expertise anfertigen lassen, Dokumente die den Besitz jederzeit belegen können separat aufheben.
    Gilt im übrigen nicht nur für Uhren!

    Thomas: Du hast leider Recht.........
    __________________________________________
    von mir aus......

  7. #67
    Date
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    Zitat Zitat von thomas171076 Beitrag anzeigen
    Ich sehe nur die Fälle, die bei mir auf dem Tisch landen...und da kann ich sagen: skrupellos, hinterhältig und unanständig müsste im Duden jeweils durch das Wort Versicherungen ersetzt werden.
    Herr Vorsitzender, Sie sind augenscheinlich befangen!
    Cheers
    Jörg

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