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  1. #1
    Milgauss
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    207
    Thomas,

    ist so nicht richtig und zwar in keiner Weise.

    - Wiederbeschaffungswert ist nicht der Neupreis und schon gar nicht der LP. Er kann auch höher sein, aber auch geringer.

    - Für eine YM gibt es nicht nur 5 %. Du willst doch Gewinn machen!

    - Wenn die vorgeschlagene Entschädigung nicht reichen sollte, kann der VN diese ablehnen. Das VU kann Verkäufer finden oder erhöhen. Hier wurde, wie in so einem Fall
    auch sinnvoll, sofort entschädigt, unabhängig von der Ersatzbeschaffung. Der Geschädigte selbst ist zufrieden!

    - Der Versicherungsmensch taktiert hier und auch sonst nicht. Natürlich ist er vorbreitet. Natürlich will er sich nichts vormachen lassen. Fast alle Fälle von Grosschäden, von denen ich weiß, sind die Kunden mit der Leistung des Regulierers und der Entschädigung hoch zufrieden. Ich werte nur Fälle, bei denen vereinbarte Leistungen (Vers.- Su. und Wertsachen Entschädigungsgrenzen) mit dem Versicherungswert übereinstimmen und kein Betrug oder Betrugsversuch unternommen wurde.

    - Ich bin weder zurückhaltend, noch ängstlich, sondern vom Fach, wie ich schon mehrfach bekannt gegeben habe.

    - Zu dem letzten Satz, von wegen Praxis. Ich glaube nicht, dass Du mehrere Praxisfälle zu diesem Thema hast, warscheinlich gar keinen, sondern, man hört ja immer oder man weiss das halt. "Alle Rolexträger sind Zuhälter, alle Zahnärzte betrügen das Finanzamt, alle Ausländer sind krimminell, alle Versicherungen ..... , usw. usw."

    Die meisten Meinungsverschiedenheiten zwischen Vers, und VN gibts bei Kleinschäden, vor allem Haftpflicht (Brille, Videocamera, Laptop, usw). Eigenschäden werden gefälligkeitshalber von anderen auf sich genommen (Betrug) oder es war gar kein versicherter Schaden und wurde vom VN eben als solcher gesehen. Kaum einer der dann schimpft, gibt nachher seine Fehleinschätzung oder auch Fehlverhalten zu. Diese "Kleinschäden" machen den Bärenanteil aller Entschädigungen aus.

    Schön, dass hier alles wieder gut geklappt hat,

    viele Grüße Uwe

    Ich habe übrigens nichts mit der Ergo zu tun, sind Konkurenz.

  2. #2
    Yacht-Master
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    Hallo Uwe, Thomas,

    wäre es als VN nicht völlig legitim, um ein konkretes Angebot zu bitten, statt einer Pauschalaussage "20% vom aktuellen Listenpreis" einfach zuzustimmen (analog dem Restwert von PKW nach Totalschaden - aus der Erinnerung heraus)?

    Ich bekomme keine 20% vom aktuellen LP beim Konzi - jedenfalls nicht für Rolex Stahlmodelle.
    Grüße, Manuel

  3. #3
    Milgauss
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    223
    Zitat Zitat von uhrvieh Beitrag anzeigen
    Ich bekomme keine 20% vom aktuellen LP beim Konzi - jedenfalls nicht für Rolex Stahlmodelle.
    Bei einer einzelnen vielleicht nicht.
    Wenn man aber z.B. 4 , 8 oder gar mehr auf dem Einkaufszettel hat, wird schon was zu machen sein ....
    Geändert von ThommyII (03.04.2011 um 09:19 Uhr)

  4. #4
    Yacht-Master
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    Vielleicht! Aber vielleicht will man ja auch nicht losrennen und die selben Uhren noch mal kaufen, oder genauso viele oder die selben... Mal eben 20%, pauschal, anzusetzen halte ich erst einmal für eine bestenfalls erste Annäherung. Was ist mit dem Angebot - statthaft oder nicht? Unüblich? "Verdächtig?"
    Grüße, Manuel

  5. #5
    Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen

    - Der Versicherungsmensch taktiert hier und auch sonst nicht. Natürlich ist er vorbreitet. Natürlich will er sich nichts vormachen lassen. Fast alle Fälle von Grosschäden, von denen ich weiß, sind die Kunden mit der Leistung des Regulierers und der Entschädigung hoch zufrieden. Ich werte nur Fälle, bei denen vereinbarte Leistungen (Vers.- Su. und Wertsachen Entschädigungsgrenzen) mit dem Versicherungswert übereinstimmen und kein Betrug oder Betrugsversuch unternommen wurde..
    Natürlich taktiert ein Regulierer, er ist vom Unternehmen ja auch angehalten dieses zu tun, hier 5% einsparen, da 10% einsparen, damit die Unternehmen im Schadenfall über das Jahr Millionen einsparen können.
    Hätte der Ergo Mann mit mir über 20% Nachlass gesprochen, dürfte er gerne mit mir zum nächsten Konzi fahren und dann dürfte er sich mal für mich die Zähne ausgebissen.

    Und wären dabei nur 10% rausgekommen und der Regulierer würde dem zustimmen, dann hätte er mich vorher um knapp 800Euro bei der Yachmaster be********* wollen.
    Und das ist nur ein Bsp. im Zuge einer Regulierung.

    Ich bin selber vom Fach Uwe und das seit sehr, sehr langer Zeit und muss selber Schäden regulieren.
    Meine Mitarbeiter müssen sich genau am meine Vorgaben halten und dürfen selber regulieren.
    Schäden werden mit Vollmacht reguliert und Großschäden mit entsprechenden Regulierer.
    Ich sehe regelmäßig wie solche Schäden wegreguliert werden.
    Schön zu lesen das der TS zufrieden ist und höchstwahrscheinlich erst lange später merkt, dass ihm der ein oder andere Geldschein fehlt, der im Zuge der vom Gutachter zusammengestellten Abrechnung weggekürzt wurde.
    Würde der TS exakt die gleichen Uhren wieder anschaffen würde sich eine große/ kleine Differenz bemerkbar machen.

    Uwe, schön das Du Dir das alles schönreden kannst und anscheinend in Deinem Beruf die Objektivität verloren hast, die man ab und zu überprüfen sollte.
    Simon says……..

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