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  1. #21
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    "Bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als 5 Jahre" für Ordnungswidrigkeiten.

    Ich kapiers trotzdem nicht
    Gruss
    Bernie

  2. #22
    Comex
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    Tilgungshemmung

    Begehen Sie vor Ablauf der Tilgungsfrist einen weiteren punktbewehrten Verkehrsverstoß oder eine weitere Straftat, so wird die Tilgung gehemmt. Das bedeutet, dass die eigentlich nach Ablauf der Tilgungsfrist zu löschenden Eintragungen so lange nicht gelöscht werden können, bis für alle Eintragungen, also auch für die neuen Punkte, die Tilgung eintreten würde.

    Quelle: verkehrsrechtsforum.de
    LG, Oliver

  3. #23
    Comex Avatar von The Banker
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    Zitat Zitat von ulfale Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar Österreicher, aber selbst ich würde das so verstehen
    Sicher ?
    Beste Grüße, Thilo

  4. #24
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Das ist nicht korrekt und bezieht sich vermutlich auf die 2/5 Jahres Frist bei OWis.

    Im Gesetz steht ganz klar:
    - 2 Jahre bei OWis
    - 5 Jahre bei Straftaten außer Vollsuff und Straßenverkehrsgefährdung
    - 10 Jahre bei Straftaten wie Vollsuff und Alk am Steuer.

    desweiteren steht drin, dass Punkte aus OWis spätestens nach 5 Jahren, gleich ob neue Punkte hinzugekommen sind, getilgt werden.


    Bernie

    Falls Du einen aktuellen KBA Bescheid vor Dir hast, schau mal bitte, da müssten auch die Überliegefristen drin stehen für die Verstöße, sofern schon tilgungsreif.

    Am 28.05.2005 wurde ich geblitzt, ich erhielt 3 Punkte.
    Wann wurde der Verstoß rechtskräftig? Im Übrigen müssten die 3 Punkte sehr sicher tilgungsreif sein und vermutlich nur noch in der Überliegefrist befindlich sein.
    Am 05.06.2008 wurde ich nochmals geblitzt
    Wann wurde der Verstoß rechtskräftig? Hier gilt das gleiche wie oben.

    Meiner Meinung nach hast Du im Moment genau 7 nicht tilgungsreife Punkte, und zwar bis 2014. Der Rest müsste tilgungsreif sein, und nach Ablauf der Überliegefrist auch gelöscht werden.

  5. #25
    Daytona Avatar von subby
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    sehr interessant ... bernie durchhalten bald ists vorbei
    „today is life ... tomorrow never comes.“

  6. #26
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Hi Sebastian, du machst mir Hoffnung

    Die Daten die ich angegeben habe, sind die Daten der Rechtskraft.
    Gruss
    Bernie

  7. #27
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Einfach beim KBA einen Bescheid anfordern. Da sollten nur 7 Punkte zu sehen sein.

    Viel Erfolg.

  8. #28
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von ****** Beitrag anzeigen
    Einfach beim KBA einen Bescheid anfordern.....
    Was sag ich im ersten Beitrag in diesem Thread...?
    Ciao

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  9. #29
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Ich hätte bitte mal noch eine Zusatzfrage zu dem Thema:

    Ist es richtig, daß alle Fristen immer mit der Rechtskräftigkeit (oder so ähnlich) der Ordnugswidrigkeit (oder Straftat) beginnen und nicht mit dem Tatzeitpunkt?

    Das hieße dann ja, daß es sich durchaus lohnt, das Verfahren in die Länge zu ziehen, wenn man wie ich so schlau ist sich jedesmal knapp zwei Jahre später einen neuen Punkt zu "erwirtschaften" ? Ich hoffe diese Frage verstößt noch nicht gegen die Forumsregeln, sonst bitte ich um unverzügliche Löschung...
    Gruß, Peter
    __

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  10. #30
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Nein, wenn Du verknackt wirst, laufen die Punkte ab dem Tatzeitpunkt....
    Gruß,

    Michi

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  11. #31
    Administrator Avatar von PCS
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    "Verknackt" heisst bei Straftat oder auch bei Owi?
    Gruß Percy



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  12. #32
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    "Beginn der Tilgungsfrist (§ 29 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG))

    Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils." (Quelle:
    www.kba.de)

    das wäre dann doch der Zeitpunkt der Eintragung?

    Und wenn mir jetzt noch jemand erklären kann, was die "Überliegefrist" ist, wann sie beginnt und wann sie endet bin ich ihm auf ewig zu Dank verpflichtet. Speziell diese Website vermittelt mir jedesmal das Gefühl, bewußt unverständlich gehalten zu sein. Nochmal aus www.kba.de:

    Sind mehrere Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 StVG im Verkehrszentralregister erfasst, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen für die Tilgung vorliegen. Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung führt.
    Gruß, Peter
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  13. #33
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Percy: Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.

    Das hatte ich 2010 telefonisch nachgefragt, und so ging das auch aus einer anschließenden schriftlichen Auskunft aus dem VZR hervor.



    Peter: Die Speicherung der gelisteten Verstöße für den Zeitraum der Überliegefrist (nach meinen Informationen 1 Jahr aber Verfall der Punkte), ist laut oben genanntem Telefonat rein informativ.

    Wofür diese "Information" gut sein soll konnte mir beim KBA allerdings auch niemand erklären.
    Geändert von paddy (23.02.2011 um 23:22 Uhr)
    Ciao

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  14. #34
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.
    Ja, so (meine ich) war es bei mir nämlich auch.....
    Gruß Percy



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  15. #35
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    GEnau das wollte die Rechtsprechung aber unterbinden.... Prozessieren bis die alten Punkte weg sind und dann den Einspruch zurückziehen...
    Gruß,

    Michi

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  16. #36
    Administrator Avatar von PCS
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    OWi war bei mir 08, Rechtskraft ab 09. Wurde das danach geändert?
    Gruß Percy



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  17. #37
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Komisch - ich meinte auch mal gehört zu haben, das sei ab Tatzeitpunkt, um eben das Herauszögern der Rechtskraft zu verhindern. Ich hab´ das aber jetzt nicht geprüft. Unser Mann dafür ist Ticktack

  18. #38
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Peter_O Beitrag anzeigen
    Und wenn mir jetzt noch jemand erklären kann, was die "Überliegefrist" ist, wann sie beginnt und wann sie endet bin ich ihm auf ewig zu Dank verpflichtet. Speziell diese Website vermittelt mir jedesmal das Gefühl, bewußt unverständlich gehalten zu sein. Nochmal aus www.kba.de:
    Sebastian hat das Thema ja schon angesprochen. Da ich auch mal in der Lage war, habe ich mich vor Jahren direkt beim KBA schlau gemacht. Die Überliegefrist ist in der Praxis einfach ein Zeitraum, der zugeschlagen wird, quasi eine zusätzliche Bewährungsfrist, die hinten angehängt wird. Bei mir waren es damals 3 Monate (ich weiß aber nicht, ob es immer 3 Monate sind oder ob sich dieser Zeitraum in den letzten Jahren geändert hat). Die gesamte Frist beginnt übrigens mit Wirksamwerden zu laufen (nicht mit dem Tatdatum). D.h. wenn man Einspruch einlegt, womöglich prozessiert usw., dann kommt zusammen mit der Überliegefrist schnell ein zusätzliches Jahr dazu.
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
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  19. #39
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Peter: Die Speicherung der gelisteten Verstöße für den Zeitraum der Überliegefrist (nach meinen Informationen 1 Jahr aber Verfall der Punkte), ist laut oben genanntem Telefonat rein informativ.

    Wofür diese "Information" gut sein soll konnte mir beim KBA allerdings auch niemand erklären.
    Ich hatte damals (vor ca. 8 Jahren) die schriftliche Auskunft bekommen, dass wenn innerhalb der Überliegefrist Punkte hinzu kommen, die alten Punkte NICHT getilgt werden, also keineswegs nur informativ. Die Überliegefrist "dient" dazu, die Differenz zwischen Tatzeitpunkt und Rechtswirksamkeit bei "Folgepunkten" zu überbrücken. Aber wie gesagt waren es damals 3 Monate.
    Gruß Andi S. aus V.

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  20. #40
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    was mich komplett irritiert ist das Wort "begangen" in dem zweiten Zitat. Ich verstehe das so: normalerweise zählt die Tilgungsfrist von 2,5 oder 10 Jahren und erstmal ungeachtet der Frage wann sie genau beginnt (Tat oder Eintragung) - danach sind die Punkte halt weg (erstes Zitat).

    Aber dann heißt es eben "wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird" - dann wäre also für die mindestens zweite Tat der Tatzeitpunkt relevant. Dann macht auch die Überleigefrist Sinn, denn wenn es die nicht gäbe wären die alten Punkte zwischen Tat und Eintragung ja evtl. schon gelöscht...?

    Heute begreife ich das eh nicht mehr, angenehme Nacht
    Gruß, Peter
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