Percy: Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.
Das hatte ich 2010 telefonisch nachgefragt, und so ging das auch aus einer anschließenden schriftlichen Auskunft aus dem VZR hervor.
Peter: Die Speicherung der gelisteten Verstöße für den Zeitraum der Überliegefrist (nach meinen Informationen 1 Jahr aber Verfall der Punkte), ist laut oben genanntem Telefonat rein informativ.
Wofür diese "Information" gut sein soll konnte mir beim KBA allerdings auch niemand erklären.
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Hybrid-Darstellung
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23.02.2011, 23:17 #1
Geändert von paddy (23.02.2011 um 23:22 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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23.02.2011, 23:20 #2
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23.02.2011, 23:36 #3Yacht-Master
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Ich hatte damals (vor ca. 8 Jahren) die schriftliche Auskunft bekommen, dass wenn innerhalb der Überliegefrist Punkte hinzu kommen, die alten Punkte NICHT getilgt werden, also keineswegs nur informativ. Die Überliegefrist "dient" dazu, die Differenz zwischen Tatzeitpunkt und Rechtswirksamkeit bei "Folgepunkten" zu überbrücken. Aber wie gesagt waren es damals 3 Monate.
Gruß Andi S. aus V.
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Percy: Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.
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