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  1. #1
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Percy: Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.

    Das hatte ich 2010 telefonisch nachgefragt, und so ging das auch aus einer anschließenden schriftlichen Auskunft aus dem VZR hervor.



    Peter: Die Speicherung der gelisteten Verstöße für den Zeitraum der Überliegefrist (nach meinen Informationen 1 Jahr aber Verfall der Punkte), ist laut oben genanntem Telefonat rein informativ.

    Wofür diese "Information" gut sein soll konnte mir beim KBA allerdings auch niemand erklären.
    Geändert von paddy (23.02.2011 um 23:22 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  2. #2
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.
    Ja, so (meine ich) war es bei mir nämlich auch.....
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  3. #3
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Peter: Die Speicherung der gelisteten Verstöße für den Zeitraum der Überliegefrist (nach meinen Informationen 1 Jahr aber Verfall der Punkte), ist laut oben genanntem Telefonat rein informativ.

    Wofür diese "Information" gut sein soll konnte mir beim KBA allerdings auch niemand erklären.
    Ich hatte damals (vor ca. 8 Jahren) die schriftliche Auskunft bekommen, dass wenn innerhalb der Überliegefrist Punkte hinzu kommen, die alten Punkte NICHT getilgt werden, also keineswegs nur informativ. Die Überliegefrist "dient" dazu, die Differenz zwischen Tatzeitpunkt und Rechtswirksamkeit bei "Folgepunkten" zu überbrücken. Aber wie gesagt waren es damals 3 Monate.
    Gruß Andi S. aus V.

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