Zwei Jahre nach dem letzten Eintrag, also am 05.06.2010.
Sicherer wärs aber, wenn du eine Auskunft direkt beim KBA in Flensburg einholst. Dann hast du es auch gleich schriftlich.
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23.02.2011, 16:51 #1
Punkte in Flensburg - wann wird getilgt?
Hallo Leute,
kann mir zufällig jemand fundierte Aussagen bezgl. Punktetilgung in Flensburg geben?
Vielen Dank schon mal,
Bernie
Folgendes Szenario:
Am 20.08.2004 wurde ich von der Polizei aufgehalten. Ich fuhr mit über 1,6 Promille am Gehweg nachts um 4, und zwar mit dem Fahhrad.
Ich erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro für Trunkenheit im Verkehr (Straftat) und 7 Punkte. Mein Führerschein wurde nicht entzogen. Die Punkte sind laut Schreiben 10 Jahre gültig.
Am 28.05.2005 wurde ich geblitzt, ich erhielt 3 Punkte.
Am 05.06.2008 wurde ich nochmals geblitzt mit 1 Punkt.
Wann bin ich nun meine Punkte los? Eine richtig fundierte Auskunft suche ich vergebens....Gruss
Bernie
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23.02.2011, 16:55 #2Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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23.02.2011, 16:57 #3ehemaliges mitgliedGast
Punkte aus OWis werden spätestens nach 5 Jahren getilgt, auch wenn neue hinzugekommen sind. Anderenfalls wie Paddy bereits sagte, nach 2 Jahren, sofern nichts hinzukommt.
Für Punkte aus Straftaten gelten natürlich gesonderte Tilgungsvorschriften.
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23.02.2011, 17:01 #4
Danke schon mal.
Folgendes Problem:
Laut Auskunft in Flensburg werden seit der "Straftat" von 2004 ALLE Punkte zu addiert. Sprich, mein Punktekonto ergibt im Moment 11 Punkte, welche 2014 gelöscht werden sollen.
Aber das kann doch nicht sein...am Ende verliere ich noch meinen Führerschein, weil ich die 18 Punkte knacke, nur weil ich 2004 besoffen mit dem Fahrrad gefahren bin!Gruss
Bernie
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23.02.2011, 17:05 #5ehemaliges mitgliedGast
Nun ja, Du kannst ja auch ein "Aufbauseminar" besuchen, um Punkte (2) abzubauen.
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23.02.2011, 17:07 #6
Das ist richtig, aber mir geht es primär um das Tilgungssystem
Gruss
Bernie
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23.02.2011, 17:07 #7
dann fahr doch einfach bis 2014 mal so wie es sich gehoert und du bekommst garantiert keine punkte mehr, wo ist das problem?
Frank
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23.02.2011, 17:09 #8
Nützt mir jetz nix. Ausserdem: Schon mal ne 30er Zone übersehen?
Gruss
Bernie
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23.02.2011, 17:09 #9ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (23.02.2011 um 17:10 Uhr) Grund: Zitat ergänzt
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23.02.2011, 17:15 #10ehemaliges mitgliedGast
Ich nehme stark an, dass es sich nur um ein Verständnisproblem handelt.
Siehe hierzu:
§ 29 Tilgung der Eintragungen StVG
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
1.
zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,
§ 29 Abs. 6 StVG
Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.
Warum Deine 2005er Punkte nicht verjährt sind, verstehe ich nicht, 2011 müssten sies auf jeden Fall sein. Ggfs. sind sie wg. der Überliegefrist noch gespeichert, aber bereits tilgungsreif?
Oder möglicherweise gilt die 2 Jahre Regel (beim fehlenden Hinzukommen weiterer Punkte) nicht, wenn Punkte aus einer Straftat bestehen? Wobei ja die Tilgungsfrist der Punkte aus einer Straftat schon lang genug ist und das Punktekonto auf lange Sicht stark schmälert)
Vielleicht kann jemand anderes ja genaueres dazu sagen.
edit:Bernie
Fahrzeug einfach 3 Jahre auf jemand anderes anmelden, Rechtsschutzversicherung + FahrzeugRS zulegen und fertigGeändert von ehemaliges mitglied (23.02.2011 um 17:17 Uhr)
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23.02.2011, 17:23 #11
Was ist denn das für ein sinnloses Argument?
Ich fasse mal zusammen:
- Bernie hat bereits ne amtliche Auskunft aus Flensburg die besagt, dass die Punkte 2014 verfallen, sofern nicht welche dazu kommen.
- Verstöße gegen die StVO kosten auch den Bernie Punkte, nicht nur die Anderen.
- Und auch Bernie gibt den Lappen ab, wenn er die 18 Punkte knackt.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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23.02.2011, 17:26 #12
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23.02.2011, 17:29 #13
Ich kenne es auch wie Bernie, war bei mir so: 2003 habe ich 5 Punkte wegen Nötigung (Straftat) eingefahren. VErjährung 5 Jahre, also bis 2008. In 2006 habe ich einen Punkt bekommen wegen 21 auf der AB drüber. Meine Abfrage Anfang 2009 hat nur noch diesen einen Punkt gezeigt....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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23.02.2011, 17:32 #14ehemaliges mitgliedGast
Sicher, dass der eine Punkt nicht noch in der Überliegefrist war, aber schon tilgungsreif?
Punkte kommen bei Tilgungsreife in die Überliegefrist, damit zwischen Tattag und Eintragung ins Zentralregister von Flensburg keine Punkte durch vorzeitige Löschung verloren gehen. Man könnte ja mit einem Anwalt die Rechtskraft von Punkten ansonsten bliebig hinauszögern, käme es nicht auf den Tattag an.
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23.02.2011, 17:34 #15
Hi, Sebastian, soviel ich weiß war das mit dem Rauszögern Ende 2007 (?) zu Ende....aber, um in der Argumentation zu bleiben- da noch ein Punkt dazugekommen ist, hätten die 5 anderen nicht getilgt werden dürfen...
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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23.02.2011, 17:37 #16ehemaliges mitgliedGast
Doch, ist doch alles korrekt. Punkte aus manchen Straftaten werden bereits nach 5 Jahren getilgt, unabhängig vom Hinzukommen weiterer Punkte!
§ 29 StVG
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
[...]
2. fünf Jahre
a) bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuchs und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist,
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23.02.2011, 17:48 #17
Danke, wieder was gelernt.
Gruß,
Michi
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23.02.2011, 17:50 #18
Vielleicht hilft das weiter:
Link dazuGeändert von paddy (23.02.2011 um 17:51 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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23.02.2011, 18:35 #19
Also stimmt das mit 2014?
Gruss
Bernie
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23.02.2011, 18:37 #20
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Ich bin zwar Österreicher, aber selbst ich würde das so verstehen
LG, Oliver
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