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  1. #41
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Peter_O Beitrag anzeigen
    was mich komplett irritiert ist das Wort "begangen" in dem zweiten Zitat. Ich verstehe das so: normalerweise zählt die Tilgungsfrist von 2,5 oder 10 Jahren und erstmal ungeachtet der Frage wann sie genau beginnt (Tat oder Eintragung) - danach sind die Punkte halt weg (erstes Zitat).

    Aber dann heißt es eben "wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird" - dann wäre also für die mindestens zweite Tat der Tatzeitpunkt relevant. Dann macht auch die Überleigefrist Sinn, denn wenn es die nicht gäbe wären die alten Punkte zwischen Tat und Eintragung ja evtl. schon gelöscht...?

    Heute begreife ich das eh nicht mehr, angenehme Nacht
    Du hast es doch begriffen!
    Gruß Andi S. aus V.

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  2. #42
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Was sag ich im ersten Beitrag in diesem Thread...?
    Hi Paddy,

    das habe ich schon längst gemacht. Erhalten habe ich 3 Computerausdrucke, wo rechts oben maschinell das Tilgungsdatum eingetragen ist und zwar:

    -bei der Fahrradaktion 10 Jahre

    und bei den OWis jeweils nach 2 Jahren.

    Eine Begründung wann und wie die Punkte getilgt werden ist nicht dabei.

    Nur wurden bei den OWIs per Hand das Datum mit Kugelschreiber durchgestrichen und das Datum der Fahrradaktion (2014) eingetragen.

    Mich nervts einfach tierisch
    Geändert von bernie1978 (24.02.2011 um 07:46 Uhr)
    Gruss
    Bernie

  3. #43
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Da hier offenbar jeder andere Erfahrungen gemacht hat hilft dann wohl nur eins, Anwalt fragen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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