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29.12.2016, 07:37 #61
Bin auch gespannt; könnte sich aber ausgehen. Mitte September war ja vor 10/2016.
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29.12.2016, 07:45 #62
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29.12.2016, 07:48 #63
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29.12.2016, 07:56 #64
der Vertrag liegt mir schon geraume Zeit vor: dort ist alles so vermerkt, wie im Vorfeld per Mail schriftlich bestätigt - eben deshalb bin ich auch ein wenig verwirrt .....
Ich denke, die Antwort auf meine Nachfrage wird in den nächsten Tagen eintreffen und für Klarheit sorgen - Berichterstattung folgt selbstverständlich.
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29.12.2016, 09:48 #65
Naja, bei der Frage ging's ja darum, wenn eine deiner gestohlenen Uhren eine Warteliste von mehreren Jahren hat, dann kannst du dir mit den Listenpreisen nur 3 Uhren sofort kaufen. Wenn die Wartelisten-Uhr für 2k mehr sofort neu käuflich ist, zahlt das die Versicherung deiner Meinung nach?
Gruß
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29.12.2016, 23:35 #66
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da ich solch ein Problem nicht hatte kann ich dir darauf nicht antworten. Der Gutachter hatte sowieso keinen Plan, er hatte ne Vollgold Sub um und meinte, dass er noch immer 10% auf jede RLX bekäme. Auf meinen angebotenen Handschlag, dass ich jede Uhr bei ihm schriftlich sofort mit 2% Provision beim ihm bestelle wollte er nicht eingehen. ;-)
Aber, die Versicherung ist eine Neuwertversicherung zum Schadenstag.
Ich glaube nicht, dass sich eine Versicherung auf dieses Spielchen einlässt....aber wie gesagt, glauben hat nichts mit Wissen zu tun
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30.12.2016, 13:33 #67
So, habe gerade mit dem Sachbearbeiter meiner Hausratversicherung telefoniert. Er hat mit der Schadensabteilung Rücksprache gehalten:
Es wird in meinem Fall der aktuelle Graumarktpreis (Wiederbeschaffungspreis) im Schadensfall erstattet. Wieder 10 Jahre auf eine erneut zugeteilte Uhr beim Konzi warten zu müssen, wäre in diesem Fall unverhältnismäßig. Aber er meinte 1 oder 2 Monate Wartezeit wäre allerdings zumutbar.Gruß Mali
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30.12.2016, 14:02 #68
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30.12.2016, 14:15 #69
Danke Dir! Ich glaube, da hat eher der Frust bei dem ein oder anderen über die langen Wartezeiten gesprochen, wobei ich ja selbst noch warte...
Geändert von Mali (30.12.2016 um 14:17 Uhr)
Gruß Mali
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30.12.2016, 14:28 #70
Mag sein, dass es Frust war.
Es ist eigentlich auch überhaupt nicht schlimm, wenn man keine oder nur wenig Ahnung von Etwas hat. Man kann ja nicht Alles wissen.
Keine Ahnung zu haben aber dennoch voller Überzeugung zu sein, ist allerdings das allerdoofste Verhaltensmuster.Peter
Bekennender Längsdenker
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30.12.2016, 14:44 #71
Man sollte als Member hier schon ein wenig diesbezüglich resistent und vorsichtig sein und nicht immer alles für bare Münze nehmen.
Aber schön zu sehen, dass dieser (nach Meinung einiger sehr gestandener Member hier) "sehr merkwürdige Thread" ein plausibles, nachvollziehbares und dennoch sehr unmerkwürdiges Ende genommen hat.Geändert von Mali (30.12.2016 um 14:52 Uhr)
Gruß Mali
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30.12.2016, 18:04 #72
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30.12.2016, 19:31 #73
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31.12.2016, 10:05 #74
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03.01.2017, 16:29 #75
Falls ich auch gemeint war entschuldige ich mich hiermit. Ich konnte mir das einfach nicht so vorstellen. Als Versicherer würde ich den aktuellen Listenpreis überweisen und fertig.
Gruß
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13.01.2017, 07:15 #76
so, hat ein wenig gedauert, aber die Antwort liegt nun vor - nochmals zur Erinnerung: ich schloss meine Hausrat-Versicherung "PrivatSchutz" bei der Allianz Mitte September diesen Jahres ab, Versicherungsbeginn = 01.01.2017.
" ..... gern bestätigen wir Ihnen, dass in Ihrer Hausratversicherung auf Grundlage der Versicherungsbedingungen Ihre Rolex-Uhren nicht zu den Wertsachen gehören. Ihre Uhren sind im Rahmen der normalen Hausratdeckung versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Schadenfall immer einen Wertnachweis benötigen.
Die von Ihnen angesprochene Informationen, dass alle Uhren zu den Wertsachen zählen, bezieht sich auf unsere aktuellste Hausratversicherung. Im Oktober 2016 haben wir unser Hausratprodukt aktualisiert. Im Zuge dessen sind auch Uhren als Wertsachen definiert. Dies betrifft jedoch nur Neuabschlüsse ab Oktober 2016 ...."
In meinem Fall hatte ich somit mächtig Glück, da ich meinen Vertrag ca. 2 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen abgeschlossen habe.
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13.01.2017, 07:19 #77
Danke für das Update. Anders hätte es mich auch sehr überrascht.
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13.01.2017, 08:21 #78
Sehr schön Gerd, dass Du das Glück hattest! Es ist aber schon ziemlich erstaunlich, dass Uhren generell als Wertsachen betrachtet werden. Mal sehen, ob das vor Gericht Bestand haben wird.
Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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13.01.2017, 08:51 #79
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13.01.2017, 09:46 #80
Wo steht denn dass dies so ist?? Und wieso braucht man dazu eine Gericht? Du kannst dir doch einfach eine Versicherung aussuchen, die deine Bedürfnisse abdeckt und dann ist es gut.
Hier mal die Ausführungen "meiner" Versicherung:
Uhren kommt als Hauptzweck die Funktion der Zeitmessung zu, während der Schmuckcharakter eine untergeordnete Rolle spielt. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, wenn es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen, Perlen oder Edelsteinen verziert sind. Aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt sich, dass dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, umfasst, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder – wie z. B. auch eine Brille – nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen Uhren – auch wenn sie mit Edelmetallen verzeiert sind – nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. So urteilte das OLG Koblenz mit Urteil vom 10.11.2011 (Az.: 10 U 771/11).
Zu Sachen aus Gold oder Platin bzw. auch aus Silber zählt eine Uhr immer dann, wenn sie zumindest in wesentlichen Teilen überwiegend aus einem dieser Edelmetalle besteht, so dass ihr Wert vom Materialwert des Edelmetalls wesentlich mitbestimmt wird. So urteile der BGH mit Urteil vom 16.02.1983; VersR 83 S. 573 f.
Zitate aus dem BGH-Urteil sind: „Der Umstand, dass eine Armbanduhr bestimmungsgemäß ein Zeitmesser und damit Gebrauchsgegenstand ist, schließt nicht aus, dass es sich zugleich um eine Goldsache handeln kann. Der Begriff Goldsache ist nicht auf goldene Schmucksachen beschränkt.“ sowie „Von Golduhren spricht man nur dann, wenn wesentliche Teile des Gegenstandes (bei Uhren das Gehäuse) zumindest überwiegend aus massivem Gold bestehen.“
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Uhren, die nicht überwiegend aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, nicht zu den versicherten Wertsachen zählen und damit dem normalen Hausrat zuzuordnen sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Wertsachen und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (Silberuhren der Gesam-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen, Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch der spezielleren Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR).
Schmucksachen sind als versicherte Wertsachen nicht näher definiert. Es fallen danach alle Schmucksachen – auch Modeschmuck, egal ob billig oder teuer – unter die Entschädigungsgrenze. Modeschmuck wird allerdings selten bei einem Einbruchdiebstahl entwendet. Was im allgemeinen Sprachgebrauch unter einer Wertsache verstanden wird, ist hier nicht maßgeblich. Nach der Definition können günstige/billige Schmucksachen zu den versicherten Wertsachen zählen und auf der anderen Seite teure (Marken-)Uhren z. B. aus Edelstahl nicht darunter fallen. Nach der Defintion in den Hausratversicherungsbedingungen kann nicht vom Wert einer Sache abgeleitet werden, ob sie zu den versicherten Wertsachen zählt oder nicht.
Uhren_Wertsachen.JPGLG
Günni
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