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  1. #41
    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Es geht in erster Linie den Schaden zu ersetzen und mich so zu stellen, wie es vor dem Versicherungsfall war. Oder findest Du es toll 11.300 Euro zu bekommen und dann wieder 15 Jahre auf Deine geliebte Daytona zu warten?
    Der Wiederbeschaffungswert, sofern eine gängige Wäre, orientiert sich natürlich an offiziellen Werten, also dem Händlerpreis und nicht an irgendwelchen Raffzähnen die sich die Tasche vollmachen wollen.

    Wenn es Dir vor dem Versicherungsfall wert war, mehr für die Uhr auszugeben, dann kannst Du es nach dem Fall ja auch gerne tun, dass Du dabei Unterstützung findest bezweifle ich...........
    __________________________________________
    von mir aus......

  2. #42
    Daytona Avatar von California
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Ja, ist ja bei meiner auch so! Ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass es auch Versicherungen gibt, wo das nicht der Fall ist.
    alles klar -
    Viele Grüße - Gerd

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  3. #43
    Sea-Dweller Avatar von timob
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Wenn es Dir vor dem Versicherungsfall wert war, mehr für die Uhr auszugeben, dann kannst Du es nach dem Fall ja auch gerne tun, dass Du dabei Unterstützung findest bezweifle ich...........
    Wenn man vor dem Versicherungsfall für 15,5k gekauft hast und eine entsprechende Rechnung besitzt, wird die Versicherung (zumindest bei mir) 15,5k ersetzten.

  4. #44
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Der Wiederbeschaffungswert, sofern eine gängige Wäre, orientiert sich natürlich an offiziellen Werten, also dem Händlerpreis und nicht an irgendwelchen Raffzähnen die sich die Tasche vollmachen wollen.

    Wenn es Dir vor dem Versicherungsfall wert war, mehr für die Uhr auszugeben, dann kannst Du es nach dem Fall ja auch gerne tun, dass Du dabei Unterstützung findest bezweifle ich...........

    Quatsch.

    Nochmal: Reguliert wird der "Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Produktes am Tag des Schadens".

    Du wirst von der Versicherung gleichgestellt. Und das geht nicht durch den LP, weil nicht verfügbar. Ergo muss zur Gleichstellung auf andere Quellen (= Grauhändler) zurückgegriffen werden. So wird reguliert und nicht anders.

    Wenn ich Dir eine Daytona schenke, weil Du mein bester Freund bist und sie wird Dir eine Woche später beim Einbruch geklaut, sagt die Versicherung dann auch nicht "Sie kriegen nix von uns, Sie haben ja nix dafür bezahlt."

    Deckung durch Summe und Vertrag bei beiden Beispielen vorausgesetzt.

    Fertig. Punkt.


    Ich bin entsetzt, wieviel Unwissen, Halbwissen und teilweise sogar gefährlicher Bullschidd hier geschrieben wird.

    Kinners, lest mal als Hausaufgabe das Kleingedruckte in Euren Verträgen durch, sofern Ihr welche habt. Und falls nicht, dann schaut Euch nach einer guten Hausratversicherung um. Die Einbrüche und Raubüberfälle werden nicht weniger werden.

    Und nicht nur auf das Blablabla hören, dass viele Makler von sich geben. Sicherlich gibt es eine Menge kompetente Makler, aber viele sind schlichtweg mit den Umständen überfordert und einfach nur schlecht geschult.

    Am Besten immer DIREKT bei der Versicherung anrufen und sich Umstände erläutern lassen. Und wenn es nicht verstanden wird, dann bitte zwei Mal nachfragen.

    So, und ich bin jetzt raus hier und finde es mehr als Schade, dass dieser ganze Thread nich schon vor Tagen wie von einigen Members gefordert in den Versicherungsthread verschoben wurde, indem Vieles gut und einfach verständlich erklärt wurde.

    Nachzulesen hier...

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...herungs-Thread
    Geändert von Schmackofatz (27.12.2016 um 15:55 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  5. #45
    Datejust
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    Zitat Zitat von California Beitrag anzeigen
    es gibt aber auch Versicherungen, wo Stahluhren grundsätzlich zum Hausrat zählen, egal wie teuer diese sind / waren bzw. wie viel diese aktuell Wert sind (Vintage-Modelle) - so auch bei mir (Allianz): wurde mir sogar schriftlich bestätigt, nachdem der Versicherung eine Auflistung meiner Uhrensammlung vorlag.
    Vorsicht California: in den allerneuesten Hausratbedingungen der Allianz sind auch hochwertige Stahluhren NICHT MEHR Hausrat, sondern müssen als Wertsache deklariert werden.
    Gruß
    Rookie 2008

  6. #46
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Zitat Zitat von California Beitrag anzeigen
    es gibt aber auch Versicherungen, wo Stahluhren grundsätzlich zum Hausrat zählen, egal wie teuer diese sind / waren bzw. wie viel diese aktuell Wert sind (Vintage-Modelle) - so auch bei mir (Allianz): wurde mir sogar schriftlich bestätigt, nachdem der Versicherung eine Auflistung meiner Uhrensammlung vorlag.
    Aber aufpassen, im neuesten Tarif der Allianz ist das nicht mehr der Fall. Vorsicht bei einer Vertragsumstellung
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  7. #47
    Daytona Avatar von Hamburger
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    Ist das Urteil hier nicht mehr aktuell ?

    http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={221177C9-5D35-4A62-8AEB-777C72967BF0}
    Moin Moin Digga

    Arne

  8. #48
    Sea-Dweller Avatar von Sette
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Ja, ist ja bei meiner auch so! Ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass es auch Versicherungen gibt, wo das nicht der Fall ist.
    Ja, leider auch bei mir (Zürich). Da steht Schmuck, Edelsteine ,... "Uhren jeglicher Art".

    Aber dass bei einer aktuellen Uhr mit einem vorliegenden Listenpreis von der Versicherung eine "Lieferbeschleunigung" in Form eines Aufpreises übernommen wird, ist für mich nur schwer vorstellbar - was aber nicht unbedingt etwas heißen muss
    Gruß

  9. #49
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Quatsch.

    Nochmal: Reguliert wird der "Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Produktes am Tag des Schadens".

    Du wirst von der Versicherung gleichgestellt. Und das geht nicht durch den LP, weil nicht verfügbar. Ergo muss zur Gleichstellung auf andere Quellen (= Grauhändler) zurückgegriffen werden. So wird reguliert und nicht anders.

    Wenn ich Dir eine Daytona schenke, weil Du mein bester Freund bist und sie wird Dir eine Woche später beim Einbruch geklaut, sagt die Versicherung dann auch nicht "Sie kriegen nix von uns, Sie haben ja nix dafür bezahlt."

    Deckung durch Summe und Vertrag bei beiden Beispielen vorausgesetzt.

    Fertig. Punkt.


    Ich bin entsetzt, wieviel Unwissen, Halbwissen und teilweise sogar gefährlicher Bullschidd hier geschrieben wird.

    Kinners, lest mal als Hausaufgabe das Kleingedruckte in Euren Verträgen durch, sofern Ihr welche habt. Und falls nicht, dann schaut Euch nach einer guten Hausratversicherung um. Die Einbrüche und Raubüberfälle werden nicht weniger werden.

    Und nicht nur auf das Blablabla hören, dass viele Makler von sich geben. Sicherlich gibt es eine Menge kompetente Makler, aber viele sind schlichtweg mit den Umständen überfordert und einfach nur schlecht geschult.

    Am Besten immer DIREKT bei der Versicherung anrufen und sich Umstände erläutern lassen. Und wenn es nicht verstanden wird, dann bitte zwei Mal nachfragen.

    So, und ich bin jetzt raus hier und finde es mehr als Schade, dass dieser ganze Thread nich schon vor Tagen wie von einigen Members gefordert in den Versicherungsthread verschoben wurde, indem Vieles gut und einfach verständlich erklärt wurde.

    Nachzulesen hier...

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...herungs-Thread


    Bei der AXA war man übrigens nicht Willens, mir seitens der Zentrale eine Auskunft zu geben. Für Beratungen wäre der Außendienst zuständig. Ich bin jetzt woanders versichert
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  10. #50
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Quatsch.

    Nochmal: Reguliert wird der "Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Produktes am Tag des Schadens".

    Du wirst von der Versicherung gleichgestellt. Und das geht nicht durch den LP, weil nicht verfügbar. Ergo muss zur Gleichstellung auf andere Quellen (= Grauhändler) zurückgegriffen werden. So wird reguliert und nicht anders.

    Wenn ich Dir eine Daytona schenke, weil Du mein bester Freund bist und sie wird Dir eine Woche später beim Einbruch geklaut, sagt die Versicherung dann auch nicht "Sie kriegen nix von uns, Sie haben ja nix dafür bezahlt."

    Deckung durch Summe und Vertrag bei beiden Beispielen vorausgesetzt.

    Fertig. Punkt.


    Ich bin entsetzt, wieviel Unwissen, Halbwissen und teilweise sogar gefährlicher Bullschidd hier geschrieben wird.

    Kinners, lest mal als Hausaufgabe das Kleingedruckte in Euren Verträgen durch, sofern Ihr welche habt. Und falls nicht, dann schaut Euch nach einer guten Hausratversicherung um. Die Einbrüche und Raubüberfälle werden nicht weniger werden.

    Und nicht nur auf das Blablabla hören, dass viele Makler von sich geben. Sicherlich gibt es eine Menge kompetente Makler, aber viele sind schlichtweg mit den Umständen überfordert und einfach nur schlecht geschult.

    Am Besten immer DIREKT bei der Versicherung anrufen und sich Umstände erläutern lassen. Und wenn es nicht verstanden wird, dann bitte zwei Mal nachfragen.

    So, und ich bin jetzt raus hier und finde es mehr als Schade, dass dieser ganze Thread nich schon vor Tagen wie von einigen Members gefordert in den Versicherungsthread verschoben wurde, indem Vieles gut und einfach verständlich erklärt wurde.

    Nachzulesen hier...

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...herungs-Thread
    Dann viel Spaß beim regulieren lassen

    Halbwissen wie dieses lässt ahnungslose Member ins offene Messer laufen.
    __________________________________________
    von mir aus......

  11. #51
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Jörn, bitte den Ball flachhalten.

    Ich habe selbst in den letzten Jahren (leider...) Schäden im knapp siebenstelligen Bereich mit sämtlichen Arten von Versicherungen regulieren müssen und bin u. A. in Beratender Form für mehrere (Groß-) Schadenregulierer tätig.

    Halbwissen geht anders.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  12. #52
    Allein der Spruch mit der geschenkten Daytona und der daraus resultierenden Abfolge disqualifiziert Dich aber scheinbar was Dein Wissen angeht.
    Auch bei einer geschenkten und geklauten Uhr ist der wiederbeschaffungswert gemäß Liste zu ermitteln i.d.R. Wird dieser vom Hersteller heran gezogen.
    Gibt es den Gegenstand nicht mehr, wird ein Mittelwert nach Markt genommen, ggf. der Wert des Nachfolgeartikels.

    Aber hey, wie lustig wird das in Zukunft, wenn mir Bentley oder Rolls mein geklauten wagen nicht innerhalb einer gewissen Zeit wiederbeschaffen kann, geh ich halt zum Händler um die Ecke und verlange dass mir der viel höhere Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs ersetzt, weil der Händler Bock hat und Kohle verdienen muss und eben, weil er erfahren hat das ich so ein Auto brauche, den Preis um 30% angehoben hat.

    Aber gut, der bist der Experte, ich bin nix
    __________________________________________
    von mir aus......

  13. #53
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Jörn, nochmal in aller Freundlichkeit und vom Ausgangspunkt angefangen...

    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Der Wiederbeschaffungswert, sofern eine gängige Wäre, orientiert sich natürlich an offiziellen Werten, also dem Händlerpreis und nicht an irgendwelchen Raffzähnen die sich die Tasche vollmachen wollen.
    Korrekt.

    Eine Hausratversicherung ist dazu da, um Dich gleichzustellen und es handelt sich hierbei um eine "Neuwertversicherung".

    Das heißt, Du sollst nach dem Schaden genauso dastehen wie vor dem Schaden. Nicht besser, aber auch nicht schlechter.

    Die Versicherung ist vertraglich dazu verpflichtet.

    Der Listenpreis von Rolex mag zwar ein "offizieller" Wert sein, allerdings findet er hier keine Anwendung, weil er rein "fiktiv" ist und eine zeitnahe Wiederbeschaffung ausgeschlossen und damit für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist. Das wird jeder Sachbearbeiter, Gutachter oder Schadenregulierer schnell ermitteln.

    Dann wird nachgesehen, wo die Uhr verfügbar ist. Meistens geschieht dies ganz banal auf Plattformen wie Chrono24 oder auf Ebay. Die jeweils höchsten Angebote werden gestrichen und aus den übrigen wird ein Mittelmaß ausgerechnet. Dieses Mittelmaß wird dann auch reguliert.

    Wenn Du eine etwas seltenere Uhr hast, können zur Ermittlung des Wertes z. B. auch zeitnahe Auktionsergebnisse in die Wertermittlung einfließen.

    Der Vergleich mit einem Nachfolgemodell findet in dieser Sparte nicht statt. Und wenn Du Dir meinen Beitrag nochmals durchliest, wirst Du sicherlich auch feststellen, dass ich sehr wohl geschrieben habe, dass es auch für geschenkte Gegenstände einen Versicherungsschutz gibt.


    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Aber hey, wie lustig wird das in Zukunft, wenn mir Bentley oder Rolls mein geklauten wagen nicht innerhalb einer gewissen Zeit wiederbeschaffen kann, geh ich halt zum Händler um die Ecke und verlange dass mir der viel höhere Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs ersetzt, weil der Händler Bock hat und Kohle verdienen muss und eben, weil er erfahren hat das ich so ein Auto brauche, den Preis um 30% angehoben hat.
    Eine KFZ-Versicherung ist eine "Zeitwertversicherung" und wird demnach komplett anders reguliert als eine Hausratversicherung.


    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Aber gut, der bist der Experte, ich bin nix
    Ich habe niemals für mich beansprucht, ein Experte zu sein. Aber ein Halbwissender bin ich sicherlich nicht.


    So, und jetzt ist wirklich Alles gesagt.

    Falls noch jemand Fragen hat, beantworte ich diese gerne als PN.
    Geändert von Schmackofatz (27.12.2016 um 23:00 Uhr)
    Peter

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  14. #54
    Gesperrter User
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    das kann ich so unterschreiben.
    Ich hatte den Fall eines Einbruchs im Februar 2016...
    dabei wurden 4 Uhren gestohlen- zu allen habe ich den aktuellen LP ersetzt bekommen.
    Wieso sind die ständig so Aggros unterwegs?!?

  15. #55
    Deepsea Avatar von Kristian
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    Ich bin aus der Branche und kann Submarimarianer Ausführungen bestätigen.
    Grüße, Jörg


  16. #56
    Daytona Avatar von California
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    Zitat Zitat von Rookie1992 Beitrag anzeigen
    Vorsicht California: in den allerneuesten Hausratbedingungen der Allianz sind auch hochwertige Stahluhren NICHT MEHR Hausrat, sondern müssen als Wertsache deklariert werden.
    Gruß
    Rookie 2008
    vielen Dank für den Hinweis: eine entsprechende Anfrage an die Allianz ging eben raus - wenn die Antwort vorliegt, werde ich hier berichten.
    Viele Grüße - Gerd

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  17. #57
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Kristian Beitrag anzeigen
    Ich bin aus der Branche und kann Submarimarianer Ausführungen bestätigen.
    Peter

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  18. #58
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Klingt alles sehr schlüssig und folgt meinen Argumenten, Peter. Danke!
    Habe die Ehre, Mali

  19. #59
    Datejust
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    Zitat Zitat von California Beitrag anzeigen
    vielen Dank für den Hinweis: eine entsprechende Anfrage an die Allianz ging eben raus - wenn die Antwort vorliegt, werde ich hier berichten.
    Es ist so California....allerdings wie gesagt nur bei den allerneuesten Bedingungen ab 10/2016

  20. #60
    Daytona Avatar von California
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    da bin ich jetzt aber wirklich gespannt, denn ich schloss meine neue Hausratversicherung erst Mitte September (Beginn des Versicherungsschutzes = 01.01.2017) bei der Allianz ab und bei Vertragsabschluss wurde mir noch schriftlich zugesichert, dass alle meine Stahluhren über die Hausratversicherung im Schadensfall abgesichert sind .....
    Viele Grüße - Gerd

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